2663/J XXVI. GP
Eingelangt am 24.01.2019
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Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Zinggl
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
Gernot Blümel
betreffend „Gutachten bestätigt Handlungspflicht der Bundesregierung zur Einhaltung des Völkerrechts"
Der Verfassungsjurist Prof. Theo Öhlinger hat in einem Gutachten die Handlungspflicht der Bundesregierung zum Schutz des UNESCO Weltkulturerbes festgestellt. Die Bundesregierung muss das Weltkulturerbe der Stadt Wien der Verfassung nach schützen. Schon am 1. Februar 2018 haben Sie öffentlich verkündet, dass Sie „alles unternehmen, um den Kulturerbestatus für Wien zu erhalten“.
Dies kann gemäß Art 16 Abs 5 B-VG entweder in Form einer Weisung an die Landesregierung oder den Landeshauptmann erfolgen oder als Ersatzvornahme gemäß Art 16 Abs 4 B-VG durch den zuständigen Bundesminister.
Das Gutachten habe ich Ihnen am 22. Jänner 2019 übermittelt. Am selben Tag haben Sie in einem Interview gesagt, dass Sie eine Weisung „natürlich gerne" erteilen, wenn sich diese Pflicht aus dem Gutachten ergibt. Dies ist zweifellos der Fall.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Warum schlagen Sie nicht umgehend den schnellsten, einfachsten und präzisesten Weg ein, um das UNESCO Weltkulturerbe zu schützen, wie es die Verfassung vorschreibt?