2669/J XXVI. GP
Eingelangt am 24.01.2019
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Stöger, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Abrechnung von Dienstfahren mit Jahreskarte
Aktuell können Dienstnehmerlnnen
Dienstfahrten nur abrechnen, wenn sie ein Ticket des genützten
Verkehrsmittels für die gefahrene Strecke haben oder ihren privaten PKW
nutzen.
Dienstnehmerlnnen die privat über eine Jahres- oder Monatskarte für
öffentliche Verkehrsmittel verfügen und diese für Dienstfahrten
nutzen, erhalten jedoch kein eigenes Ticket für einzelne Fahrten. Dadurch
können diese Fahrten nicht abgerechnet werden, da die tatsächlich
entstanden Kosten nicht belegt oder ermittelt werden können.
Damit werden Dienstnehmer die ihre Dienstreisen mit Jahreskarten bestreiten benachteiligt. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
1. Gibt es aus Sicht des Ministeriums eine Möglichkeit Dienstfahrten, die mit privaten Jahresoder Monatskarten getätigt werden abzurechnen?
Wenn ja,
2. können ArbeitgeberInnen diese Ausgaben für Dienstfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Betriebsausgabe absetzen?
Wenn nicht,
3. wie erklärt sich aus rechtlicher Sicht, die unterschiedliche Behandlung bei der Abrechnung von Dienstfahrten bei Nutzung einer privaten Jahreskarte bzw. der Nutzung eines privates PKW?
4. sind im Zuge der geplanten Steuerreform Maßnahmen angedacht das zu ändern und welche?
5. können ArbeitnehmerInnen Dienstfahrten, die mit ihrer privaten Jahres- oder Monatskarte getätigt wurden, die aber nicht durch den/die Arbeitgeberln bezahlt wurden, in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?