2678/J XXVI. GP
Eingelangt am 24.01.2019
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ANFRAGE
der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „das Konzert des rechtsextremen Rappers „Komplott“ im Khevenhüller-Zentrum Linz“
Das Khevenhüller-Zentrum Linz lädt laut seiner Facebook-Seite[1] am 09.02.2019 zu einem Konzert des rechtsextremen[2] Rapper „Komplott“, dieser Rapper ist auf Wikipedia unter „NS-Rap“ als bekannter Vertreter dieser Form von rechtsextremen Musikern gelistet.[3] Folgende Einladung wurde auf der Facebook Seite vom Khevenhüller-Zentrum veröffentlicht:


Das Khevenhüller-Zentrum in Linz ist ein Treffpunk von rechtsextremen Identitären und/oder verherrlicht rechtsextreme Taten der Identitären Bewegung in Linz. Das zeigt ihr Facebook-Titelbild, das Identitäre am Linzer Hauptbahnhof bei einer Aktion zeigt.
Vergleich der Bilder:
Titelbild der Facebook Seite des Khevenhüller - Zentrum

Abbildung 3 / Quelle : https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2240127772706809&id=2112564002129854 , geöffnet am 18.01.2018
Identitäre „Rechtsextremer Tumult auf dem Hauptbahnhof“[4] :

Abbildung 2/ Quelle: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Rechtsextremer-Tumult-auf-dem-Hauptbahnhof;art4,2501170 , geöffnet am 18.01.2019
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bekannt, dass am 09. Februar 2019 ein Konzert mit dem bekannten Rechtsextremen Komplott in Linz stattfinden wird?
a. Wenn ja, aufgrund welcher Informationen ist dem BVT dies bekannt?
b. An welchem Tag erlangte das BVT Kenntnis von gegenständlichem Konzert?
2. Wird die Veranstaltung vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beobachtet werden?
a. Wenn nein, warum nicht?
3. Wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung die Begehung von Straftaten (Verhetzung, Verstöße gegen das Verbotsgesetz, etc.) im Rahmen des Konzerts des Rechtsextremen Komplott in Linz am 09. Februar 2019 erwartet?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen werden im Vorfeld des Konzerts getroffen?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde das BVT vom deutschen Verfassungsschutz darüber informiert, dass der bekannte Rechtsextreme „Komplott“ nach Österreich reist?
5. Besteht eine Zusammenarbeit mit dem deutschen Verfassungsschutz in Bezug auf das geplante Konzert am 09. Februar 2019.in Linz?
6. Ist dem BVT bekannt, wer die Facebook-Seite des Khevenhüller-Zentrums verwaltet?
7. Ist die Veranstaltung im Khevenhüller-Zentrum offiziell angemeldet?
a. Wenn ja, an welchem Tag wurde sie bei den zuständigen Behörden angemeldet?
b. Ist die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, den Behörden bekannt?
8. Steht das Khevenhüller-Zentrum unter Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder eine andere Organisationseinheit gemäß § 1 Abs. 3 PStSG?
a. Wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es dazu?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Gibt es seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder einer anderen Organisationseinheit gemäß § 1 Abs. 3 PStSG Ermittlungen gegen die Betreiber des Khevenhüller-Zentrum?
10. Ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bekannt, wie viele Personen für die Veranstaltung am 09. Februar 2019 angemeldet sind?
11. Ist dem Innenministerium bekannt, dass der Rapper Komplott Kontakte in Neonaziszene hatte?
[1] https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2240127772706809&id=2112564002129854 , geöffnet am 18.01.2018
[2] Verwiesen wird auf die Rechtsextremismus-Definition des Verfassungsschutzes, Verfassungsschutzbericht 2016, S.11: "Die von den österreichischen Staatsschutzbehörden verwendete Definition von Rechtsextremismus versteht unter diesem Begriff eine Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen - von fremdenfeindlichlrassistisch bis hin zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung -, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen und diesen mit Mitteln bzw. Gutheißung von Gewalt bekämpfen. Der Terminus Rechtsextremismus ergibt sich aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Verwendungskontexten und den damit korrespondierenden Interpretationen, mit denen erjeweils bezeichnet wird. Die Befürwortung einer Diktatur, Islam- und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Chauvinismus, Sozialdarwinismus, Rassismus sowie die Verharmlosung und Relativierung des Nationalsozialismus (Revisionismus), prägen das Weltbild rechtsextremer Ideologen und ideologisierter Gruppierungen/Bewegungen, Netzwerke, Szenen und Milieus. Charakteristisch für rechtsextremistische Einstellungs- und Handlungsmuster ist die Verherrlichung eines "völkischen Nationalismus" mit deutschnationalen bzw. nationalistisch-konservativen Konzepten. Zentrale Wesensmerkmale
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Rap?fbclid=IwAR3vCG8ALmVQdHEr9j1Q4jeSr62EgYIVxFRB08nDma2xycMcltJS16xbGGo#cite_note-13 , geöffnet am 18.01.2019
[4] https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Rechtsextremer-Tumult-auf-dem-Hauptbahnhof;art4,2501170 , geöffnet am 18.01.2019