2684/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ressourcen für Betriebsprüfungen

BEGRÜNDUNG

Ein Rechnungshof-Bericht aus dem Jahr 2014 beschäftigt sich mit dem Risikomanagement in der Finanzverwaltung.[1] Unter anderem wird in diesem Bericht das Kosten-Nutzen- Verhältnis in der Großbetriebsprüfung angeführt: "In den Jahren 2008 bis 2012 war der Nutzen der Finanzbediensteten - gemessen nach den festgesetzten Mehrergebnissen - im Durchschnitt zwölfmal so hoch wie deren Kosten; im Jahr 2011 betrug das Kosten-Nutzen- Verhältnis bei den Bediensteten der Großbetriebsprüfung sogar rund das 34-Fache. [...] Der RH verdeutlichte mit seinen Berechnungen, dass die Finanzbediensteten mit ihren Kontrollen ausnahmslos weit höhere Mehrergebnisse erzielten im Vergleich zu den von ihnen verursachten Kosten, und zwar unabhängig davon, ob sie im Innen- oder im Außendienst tätig waren."

Vor diesem Hintergrund wurden am 5. August 2016 (10042/J)[2] sowie am 13. Februar 2018 (266/J)[3] Anfragen zu den Ressourcen für Betriebsprüfungen gestellt. Erhebliche Teile der damals gestellten Fragen stellen sich nun erneut, insbesondere angesichts des Planes der Regierung, nur noch jede dritte Planstelle nachzubesetzen, während parallel dazu aber die begleitende Kontrolle mit dem Jahressteuergesetz 2018 beschlossen wurde. Anfragebeantwortungen wie jene zum Cum-Ex-Skandal (1452/AB)[4] legen den Schluss nahe, dass beim BMF an wichtigen Stellen Personalmangel herrscht und auf diese Mängel gar nicht oder massiv verspätet reagiert wird. So hat die Anfrage 266/J gezeigt, dass aufgrund einer Pensionierungswelle in allen Bereichen der Betriebsprüfung, auch bei der so wichtigen Großbetriebsprüfung, Personal fehlen wird.

Zudem stellt eine Follow-up-Überprüfung[5] des Rechnungshofes aus dem Jahr 2017 fest: „Das BMF setzte die Empfehlung des RH - eine umfassende Personalbedarfserhebung vorzunehmen - mit der Begründung nicht um, dass ,eine Erhebung aufgrund der laufend sich ändernden Aufgabenstellungen sehr aufwendig‘ wäre. Nach Ansicht des RH war eine bloße Verteilung des vorhandenen Personals aber nicht zielführend. Die Erhebung des tatsächlich notwendigen Personalbedarfs zur Erfüllung der gesetzlich bestimmten Aufgaben der Finanzverwaltung war aufgrund fehlender Kosten-Nutzen-Analysen und einer umfassenden, sämtliche Arbeitsbereiche der Finanzverwaltung betreffenden Aufgabenanalyse nicht sichergestellt.“

Es scheint daher, als wäre das BMF aktuell gar nicht in der Lage, den tatsächlichen Personalbedarf festzustellen. In der besagten Follow-up-Überprüfung heißt es:

^Das BMF teilte hierzu in seiner Stellungnahme mit, dass es zurzeit an einer Personalbedarfserhebung arbeite. In dieser sehr komplexen Personalbedarfsberechnung würden folgende Parameter berücksichtigt werden:

-       Erfassung sämtlicher Aufgabenbereiche der Finanzverwaltung,

-       Berechnung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen VBÄ-Zahlen unter Berücksichtigung beschleunigter IT-unterstützter Prozesse und angemessener Überprüfungsquoten,

-       Gegenüberstellung der tatsächlich zur Verfügung stehenden VBÄ-Zahlen (Berechnung des Gap),

-       daraus erforderliche Maßnahmen. Kontrollquote und Aufgabenverteilung.“

Laut Beantwortung der Anfrage 266/J war diese Personalbedarfserhebung im April 2018 noch immer nicht abgeschlossen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.     Ist die im Bericht des Rechnungshofes angekündigte Personalbedarfsberechnung bereits abgeschlossen?

a.     Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam sie bezüglich:

i.    Berechnung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen VBÄ-Zahlen?

ii.    Gegenüberstellung der tatsächlich zur Verfügung stehenden VBÄ- Zahlen?

iii.   Daraus erforderliche Maßnahmen: Kontrollquote und Aufgabenverteilung?

b.    Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

c.     Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die gesetzlich bestimmten Aufgaben der Finanzverwaltung erfüllt werden können, wenn nur noch jede dritte Planstelle nachbesetzt wird, und man den tatsächlichen Personalbedarf gar nicht kennt?

 

2.     Wie viele Austritte (VBÄ) in den Ruhestand gab es 2018 bzw. werden für die Jahre 2019 bis 2022 prognostiziert? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr sowie separate Darstellung für die Bereiche/Personenkreise „Finanzpolizei“, „Bundesfinanzgericht“, „Großbetriebsprüfung“, „Steuerfahndung“, „Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel“, „Steuer- und Zollkoordination“, „Zollämter“ sowie „Finanzämter“ - bei letzterem bitte mit einer gesonderten Anzahl der VBÄ für die Betriebsprüfung.)

3.     Wie stellt sich die mittelverwendungswirksame Personalkapazität zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018 für diese Bereiche/Personenkreise in VBÄ dar? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr sowie separate Darstellung für die Bereiche/Personenkreise entsprechend der Antwort zu Frage 2.)

4.     Wie stellt sich die Veränderung der mittelverwendungswirksamen Personalkapazität (VBÄ) für die Jahre 2016 bis 2018 gegenüber dem jeweiligen Vorjahr dar, bzw. wie wird diese für die Jahre 2019 bis 2022 prognostiziert? (Bitte um getrennte Angabe von Gesamtveränderung, Zugängen und Abgängen pro Jahr sowie separate Darstellung für die Bereiche/Personenkreise entsprechend der Antwort zu Frage 2.)

5.    Wie viel Personal (VBÄ) wird für die begleitende Kontrolle in den Jahren 2019 bis 2022 nach derzeitiger Planung eingesetzt und aus welchen Bereichen wird dieses abgestellt? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr sowie der abstellenden Bereiche.)

6.     Sind die derart eingesetzten Prüfer in ihrer vollen Kapazität in der begleitenden Kontrolle tätig?

a. Wenn nein, wie verteilt sich die Kapazität der eingesetzten Prüfer in Summe auf die herkömmliche Großbetriebsprüfung und die neue begleitende Kontrolle?

7.     Werden die Personalausfälle, die in den abstellenden Bereichen entstehen, gezielt kompensiert?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

b.     Wen nein, weshalb nicht?

8.     Wie viele Betriebe werden nach derzeitigem Kenntnisstand bzw. derzeitiger Prognose in den Jahren 2019 bis 2022 die begleitende Kontrolle in Anspruch nehmen? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr.)

9.     Wie viele Prüfer waren diesen teilnehmenden Betrieben bisher zugeteilt?

10.  Wie verteilt sich aktuell die Anzahl aller zu prüfenden Betriebe auf die Betriebskategorien K3 bis G0? (Bitte um Darstellung entsprechend der Antwort zu Frage 12 in 277/AB.)

11.  Wie verteilen sich die Mehrergebnisse durch Betriebsprüfungen in den Finanzjahren 2015, 2016, 2017 und 2018 auf diese Größenklassen? (Bitte um Darstellung entsprechend der Antwort zu Frage 13 in 277/AB sowie gesonderte Aufschlüsselung auf folgende Abgabearten: Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer.)



1
http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2014/berichte/teilberichte/bund/Bund_2014_14/Bund_2014_14_5.pdf.

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_10042/index.shtml.

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_00266/index.shtml.

[4] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01452/index.shtml.

[5]

http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2017/berichte/teilberichte/bund/Bund_2017_27/Bund_2017_27_1.pdf.