27/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.11.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Österreichs Bewerbung um die EMA

 

Die Bewerbung der Republik Österreich um die Europäische Arzneimittelbehörde EMA blieb erfolglos. Der Bewerbungsprozess und auch die Kosten dafür werfen im Nachhinein einige Fragen auf. Die beiliegenden Unterlagen sind eine Bewertung der Bewerbung Österreichs durch die EU-Kommission und sind einzusehen unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/ema-austria-relocation-assessment-grid.pdf. In diesen Unterlagen fehlen viele Informationen zu teilweise ausschlaggebenden Bewerbungskriterien, welche durch die österreichische Bewerbung zu beantworten gewesen wäre. Entsprechend kritisch fallen auch die Kommentare seitens der EU-Kommission aus, es fehle hier an detaillierten Informationen. Eine wirklich ambitionierte Bewerbung um eine EU-Agentur wie die EMA, die für den Standort Österreich einen derart großen wirtschaftlichen Nutzen bedeutet hätte, wäre mit mehr Professionalität und daher auch mehr Details und Informationen zu füllen gewesen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Beziehen sich die von der EU-Kommission kommentierten Unterlagen auf die tatsächliche Bewerbung der Republik Österreichs um die EMA, auch abrufbar unter http://www.consilium.europa.eu/en/policies/relocation-london-agencies-brexit/ema/# ?

a.    Beziehen sich diese kommentierten Unterlagen auf die tatsächliche Endfassung dieser Bewerbung?

2.    Wie wurde auf die Kommentare durch die EU-Kommission reagiert?

3.    Warum ist eine Vielzahl an Feldern in der Spalte "Information provided in the offer" leer, obwohl das Bereitstellen der Informationen hier die Obliegenheit des Bewerbers, der Republik Österreich, gewesen wäre?


a.    Wer war für das Vorbereiten der schlußendlich eingereichten Bewerbungsunterlagen verantwortlich?

b.    Wer war für die Freigabe der Bewerbungsunterlagen verantwortlich?

c.    Wer war für die Bereitstellung von Informationen über Österreich und Wien als EMA-Standort gegenüber der EU-Behörden verantwortlich?

                                  i.    Wie reagierten die verantwortlichen Personen auf das "relocation assessement", also die Bewertung der Kommission der österreichischen Bewerbung?

4.    Medienberichten zufolge waren die Ambitionen, die EMA nach Wien zu holen, seitens der Bundesregierung zu niedrig (http://derstandard.at/2000068233344/EU-Agenturen-fuer-Wien-Aus-der-Traum). Die eher unvollständige Bewertung der Bewerbung durch die EU-Kommission bestätigt dies.

a.    Wer bemühte sich seitens der Bundesregierung um Allianzen auf europäischer Ebene für die EMA in Wien?

b.    in welcher Form?

c.    Wo zeigten diese Bemühungen Erfolg?

5.    Bewerbungskosten:

a.    Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Bewerbung um die EMA (bitte so aufgeschlüsselt wie möglich in einzelne Kostenpositionen wie Reisekosten, Material, Bewerbungskosten, ... etc.) in Euro?

6.    Aus welchen Gründen war die Gesundheitsministerin zur Abstimmung um die Vergabe der EMA nicht anwesend?

a.    waren von anderen Bewerbern die zuständigen Minister anwesend?

7.    Welche Konsequenzen werden aus der nicht erfolgreichen Bewerbung um die EMA gezogen?

a.    Wird der Bewerbungsprozess evaluiert?

                                  i.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?