2719/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.01.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr‚ Innovation und Technologie

betreffend Zivile Flugsicherung Amtshaftungsklagen


Der Rechnungshof stellte in seinem Bericht über die "Zivile Flugsicherung" fest, dass das BMVIT die notwendige Notifizierung der Luftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008 an die Europäische Kommission unterlassen hat. Das BMVIT hatte mit dieser Verordnung die Verwendung von Hubschraubern für den Flugrettungsdienst ab 1. Jänner 2010 auf die höchste normierte Leistungsklasse beschränkt. Der VfGH hob diesen Teil auf, weil die vorgeschriebene Notifizierung an die Europäische Kommission unterblieben war. Eine spätere Regelung gestattete für den Rettungseinsatz eine größere Auswahl an Hubschrauber-Typen.

Vier Hubschrauberunternehmen brachten Amtshaftungsklagen ein, weil sie einige ihrer Hubschrauber nicht mehr verwenden durften. In einem Verfahren wurde der Bund zur Zahlung von 4,67 Mio EUR an Schadenersatz verurteilt.  Einige Verfahren waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch anhängig. 

Die Amtshaftungsverfahren waren Gegenstand des Rechnungshofausschusses am 7. November 2018. Der Bundesminister konnte keine Auskunft über den Stand der noch anhängigen Amtshaftungsverfahren geben. Offen blieb auch, ob und mit welchem Ergebnis die Finanzprokuratur allfällige Organhaftungsansprüche geprüft  hat.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wurde die Notifizierung der Luftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008 bewusst unterlassen? Wenn ja, aus welchen Gründen?

2.    In wessen Zuständigkeitsbereich fällt die Entscheidung, ob notifiziert wird?

3.    Wäre die Verordnung mit einem anderen Inhalt erlassen worden, hätte man sich nicht gegen eine Notifizierung entschieden?

4.    Wie viele Amtshaftungsverfahren waren insgesamt in diesem Zusammenhang anhängig oder sind noch anhängig?

5.    Was war das Ergebnis der schon abgeschlossenen Verfahren und wie ist der Stand der noch anhängigen Verfahren?

6.    Wieviel hatte der Bund bisher an Schadenersatz zu  leisten?

7.    Hat die Finanzprokuratur geprüft, ob ein Organhaftungsanspruch geltend gemacht werden kann? 

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurde der Vorfall evaluiert? 

a.    Wenn ja, welche Konsequenzen wurden gezogen, um derartige Fehler künftig zu vermeiden? 

b.    Wenn nein, warum nicht?