274/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.02.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Forschung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit durch den Hauptverband

 

Zu den Aufgaben des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger zählt gemäß § 31 ASVG (3) Z 4 unter anderem auch die „Forschung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit“. Zwar finanziert der Hauptverband unterschiedliche Institute, jedoch ist nicht transparent, mit welcher großen Zielrichtung und welcher gegenseitigen Abstimmung diese Aktivitäten durchgeführt werden. Ebenso bleibt im Dunkeln, welcher konkrete Nutzen den finanziellen Aufwand rechtfertigt und vor allem, wie dieser finanzielle Aufwand aussieht.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Welchen Nutzen zieht Ihr Ministerium aus der Forschung durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger?

2.    Wie werden die Forschungsschwerpunkte festgelegt?

3.    Behält sich das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Einfluss auf die Festlegung der Forschungsschwerpunkte bei der Forschung nach § 31 ASVG (3) Z 4 vor?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Haben die einzelnen Träger Einfluss auf die Festlegung der Forschungsschwerpunkte?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, wie wird vorgegangen, wenn bei der Festlegung der Forschungsschwerpunkte keine Einstimmigkeit vorherrscht?

5.    Welche Ressourcen stehen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger für die Forschung zur Verfügung?

a.    Finanziell? (Wenn möglich bitte in Ausgabenpositionen und in Euro)

b.    Personell? (Wenn möglich in VZÄ)

6.    In welchem Ausmaß wird bei Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe auf externe Ressourcen zurückgegriffen? (z.B.: Forschungsinstitute)

a.    Auf welche externen Ressourcen?

7.    Wenn auf mehrere externe Ressourcen zurückgegriffen wird, wie erfolgt die Koordination der unterschiedlichen Forschungsaktivitäten?

8.    Welchen Zielen dient diese Forschung?

9.    Welche Studien bzw. Forschungsergebnisse konnten bisher in Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe erzielt werden?

10. Welche Programme wurden als Ergbnis der Forschung nach 2018 § 31 ASVG (3) Z 4 bereits umgesetzt?

11. Welche Forschungsaktivitäten sind im Rahmen der Forschung nach § 31 ASVG (3) Z 4 im Jahr 2018 und darüber hinaus geplant?

12. Welchen konkreten Nutzen für die Versicherten und Beitragszahler stiften die erzielten Forschungsergebnisse? Wenn möglich, bitte nach Forschungsergebnissen aufgliedern:

a.    Qualitativer Nutzen? (z.B.: in Bezug auf  "Steigerung der gesunden Lebensjahre", "Schnellere Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt")

b.    Finanzieller Nutzen? (Einsparungen durch umgesetzte Maßnahmen der Forschungsergebnisse)