2763/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an den Minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

 

betreffend Anti-Gewalt-Trainings und opferschutzorientierte Täterarbeit

Obwohl die Gesetzeslage gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt sehr gut ist, hat der NGO-Schattenbericht zu Grevio dennoch einige Mängel aufgezeigt. Darunter fällt unter anderem die Datenerhebung.

Im Zusammenhang mit den schockierenden Mordfällen an Frauen in den vergangenen Monaten gilt es alles zu unternehmen, damit es möglichst nicht zu Gewalt kommt und durch Prävention, Täterarbeit und Anti-Gewalt-Trainings dem entgegen gewirkt wird. Dazu braucht es eine entsprechende Datenlage, die Rückschlüsse, Entwicklungen und Vergleiche ermöglicht.

Laut Grevio-Bericht haben Schätzungen zufolge weniger als 1% der Täter bei geschlechtsspezifischer Gewalt ein Anti-Gewalt-Training absolviert. Als Grund dafür wird die geringe Anordnung dieser Maßnahme durch StaatsanwältInnen und RichterInnen im Rahmen der Bewährungshilfe angeführt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende:

Anfrage

1.     Wie hoch war die Anzahl der Anti-Gewalt-Trainings in den Jahren 2008 bis 2018, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern?

2.     Wie hoch war die Anzahl der Anti-Gewalt-Trainings bei geschlechtsspezifischer Gewalt in den Jahren 2008 bis 2018, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern?

3.     Wie oft wurde ein Anti-Gewalt-Training im Rahmen der Bewährungshilfe in den Jahren 2008 bis 2018, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern, angeordnet?

4.     Wie oft wurde ein Anti-Gewalt-Training bei geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen der Bewährungshilfe in den Jahren 2008 bis 2018, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern angeordnet?

5.     Wie war das Verhältnis zwischen Verurteilungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt und Anordnung eines Anti-Gewalt-Trainings?

6.     Gibt es seitens Ihres Ressorts Datenmaterial über die Wiederholungs- bzw. Rückfallquote von Gewalttätern und speziell geschlechtsspezifischer Gewalt bei Tätern, die ein Anti-Gewalt-Training absolviert haben sowie bei jenen, bei denen dies nicht der Fall war?

7.     Wie viele Personen haben freiwillig in den Jahren 2008 bis 2018 ein Anti-Gewalt-Training absolviert? Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Jahr und Bundesland.

8.     Gibt es ein ausreichendes Angebot an Anti-Gewalt-Trainings?

9.     Wie hoch ist in Österreich der Prozentsatz der TäterInnen bei geschlechtsspezifischer Gewalt, die ein Anti-Gewalt-Training absolviert haben?

10.  Wie hoch ist das jährliche Budget für Anti-Gewalt-Trainings?

11.  Wie hoch ist das jährliche Budget für opferschutzorientierte Täterarbeit?

12.  Wie viele Plätze in opferschutzorientierter Täterarbeit gibt es in Österreich insgesamt, wie viele in jedem Bundesland?

13.  Wie viele Personen haben in den Jahren 2008 bis 2018 an Täterarbeit teilgenommen, wie viele haben dieses Programm abgeschlossen? Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren und Geschlecht.

14.  In welchem Beziehungsverhältnis standen Opfer und Täter der Personen, die an Täterarbeit teilgenommen haben? Bitte um Aufschlüsselung nach Partner bzw. Ex-Partner, Familienmitglied oder fremde Person.

15.  Gibt es spezielle und regelmäßige Schulungen bzw. Sensibilisierungsmaßnahmen für StaatsanwältInnen und RichterInnen, was den Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt angeht?

16.  Wenn ja, wie viele – bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern?

17.  Werden StaatsanwältInnen und RichterInnen auf die Möglichkeit und den Nutzen der Anti-Gewalt-Trainings im Rahmen der Bewährungshilfe hingewiesen und diese forciert?