2804/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vollzug der Registrierkassenpflicht 2018

 

BEGRÜNDUNG

 

In den Vorjahren wurde in entsprechenden Anfragen (10045/J[1], 11507/J[2], 261/J[3] und 751/J[4]) kritisiert, dass das Bundesministerium für Finanzen an unrealistisch hohen Erwartungen aus Einzahlungen aufgrund von Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht festhielt. Im Jahr 2017 blieben die Einzahlungen aus der Umsatzsteuer deutlich hinter dem BVA zurück. Das ließ erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der getroffenen Steuerbetrugsbekämpfungsmaßnahmen aufkommen. Für 2018 zeichnet sich nach Stand des Berichts des Monatserfolges Dezember 2018 ein differenzierteres Bild ab. Aufgrund der deutlich besseren Konjunkturentwicklung ist die Überschätzung in diesem Jahr nur minimal ausgefallen (0,2%).

 

Ebenfalls Teil des Gesamtbildes ist - wie die Beantwortung der Anfrage 751/J gezeigt hat - ein massiver Anstieg an festgestellten Verstößen seit November 2017. Bereits in den ersten vier Monaten 2018 kam es zu mehr Strafen und Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht als im gesamten Jahr 2017. Die Regierung streitet ab, dass es eine inoffizielle Schonfrist gab, und nennt gewonnene Daten und Erfahrungswerte als Grund. Man würde nun dort kontrollieren, wo Verstöße wahrscheinlicher seien. Ein Blick auf die Zahlen verrät: Ab November 2017 ist die Anzahl der Verstöße von einem Monat auf den anderen massiv explodiert. Es handelte sich offenbar um einen sehr sprunghaften Erfahrungsgewinn. 2017 war nur jedes fünfte geprüfte Unternehmen registrierkassenpflichtig, 2018 war es jedes zweite. Alles deutet darauf hin, dass es wohl doch eine Art Schonfrist gab und dass diese im November 2017 endete. Es liegt im öffentlichen Interesse zu beobachten, ob die Prüfungen nun weiterhin so gezielt ablaufen.


Anmerkend sei erwähnt, dass die Beantwortung der Anfrage 261/J im Vergleich zu den Beantwortungen der vorigen beiden Anfragen in wesentlichen Fragen äußerst unzulänglich war. Erst mit der Nachfolgeanfrage 751/J wurden die Antworten im gewünschten Detailgrad geliefert. Der Bundesminister für Finanzen wird darum gebeten, sich in der Antwortqualität an der Beantwortung der Nachfolgeanfrage zu orientieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Unternehmen wurden 2018 und in den Monaten Jänner und Februar 2019 in wie vielen Außenprüfungshandlungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bestimmungen der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen und Belegerteilungspflicht geprüft? (Bitte um monatliche Aufstellung.)

2.    In welchem Verhältnis steht die Anzahl der geprüften Unternehmen zur Anzahl der steuerlich erfassten Unternehmen in Österreich?

3.    Wie verteilt sich die Anzahl dieser Prüfungen auf die einzelnen Prüfungsarten (Nachschau der Finanzpolizei, Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, etc. - bitte um monatliche Aufstellung für das Jahr 2018 und die Monate Jänner und Februar 2019.)

4.    Wie verteilt sich die Anzahl dieser Prüfungen auf die einzelnen ÖNACE-Branchen unter Angabe der einzelnen Prüfungsarten? (Nachschau der Finanzpolizei, Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, etc. – bitte sowohl um die detaillierte ÖNACE-Gliederung entsprechend der Antwort zu Frage 2 in 740/AB, als auch um die summierte Darstellung entsprechend der Antwort zu Frage 4 in 261/AB.)

5.    Wie viele Prüfungen der Registrierkassenpflicht bei wie vielen Unternehmen wurden im Jahr 2018 und in den Monaten Jänner und Februar 2019 durchgeführt, wie viele Unternehmen waren davon registrierkassenpflichtig und bei wie vielen dieser Unternehmen wurden Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht festgestellt? (Bitte um monatliche Aufstellung entsprechend der Antwort zu Frage 3 in 740/AB.)

6.    Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und in den Monaten Jänner und Februar 2019 festgestellten Verstöße auf folgende Verstoßkategorien: Nichtverwendung einer Registrierkasse trotz gesetzlicher Verpflichtung, Nichtverwendung der zur Manipulationssicherheit dienenden Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse sowie Nichtbeachtung der Vorschriften des § 131 b Abs. 4 BAO für geschlossene Gesamtsysteme? (Bitte um monatliche Aufstellung.)

7.    Wie viele Prüfungen der Belegerteilungspflicht bei wie vielen Unternehmen wurden im Jahr 2018 und in den Monaten Jänner und Februar 2019 durchgeführt, wie viele Unternehmen waren davon belegerteilungspflichtig und bei wie vielen dieser Unternehmen wurden Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt? (Bitte um monatliche Aufstellung entsprechend der Antwort zu Frage 4 in 740/AB.)

8.    Wie oft wurde die Strafe wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c. Finanzstrafgesetz (FinStrG) und wie oft nach § 51 Abs. 1 lit. d. Finanzstrafgesetz (FinStrG) im Jahr 2018 verhängt? (Bitte um getrennte monatliche Aufstellung sowie Auflistung der Anzahl der Strafen samt Verteilung über die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe in 100er-Schritten - analog zur Antwort der Fragen 12 und 13 in 740/AB.)

9.    Wie viele Verwarnungen wurden 2018 und in den Monaten Jänner und Februar 2019 wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c. Finanzstrafgesetz (FinStrG) und wie viele wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. d. Finanzstrafgesetz (FinStrG) erteilt? (Bitte um getrennte monatliche Aufstellung und je Monat die Beantwortung entsprechend der Antwort zu den Fragen 22 und 23 in 740/AB.)

10.  Wie hoch waren die Mehreinnahmen durch die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht im Jahr 2018?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_10045/index.shtml.

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_11507/index.shtml.

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_00261/index.shtml.

[4] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_00751/index.shtml.