2820/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl für die Strafrechtstaskforce

Die von Staatssekretärin Edtstadler geführte Strafrechtstaskforce erteilte laut Medienberichten (https://www.sn.at/politik/innenpolitik/task-force-strafrecht-experten-zwei-feln-an-strengeren-strafen-65261755 bzw https://derstan-dard.at/2000097858424/Breite-Front-gegen-Politik-fuer-Postings) Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien einen Gutachtensauftrag. Das Gutachten wurde bisher nicht veröffentlicht.

Im Gutachten soll der Kriminologe zum Ergebnis kommen, dass die bestehenden Strafrahmen für die untersuchten Delikte ausreichen. In denselben Medienberichten wird der Experte auch mit folgendem Satz zitiert: "Aus empirischer Sicht ist es völliger Unfug, wieder an dem Rädchen (an den Strafrahmen, anm.) zu drehen."

Gutachten werden mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlt. Allein schon deshalb besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, vom Inhalt des Gutachtens Kenntnis zu erlangen. Damit wird auch dem Eindruck entgegen gewirkt, dass nur Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, deren Ergebnisse dem politischen Willen der Regierung entsprechen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie lautet der Gutachtensauftrag?

2.    Zu welchen Ergebnissen kommt der Gutachter?

3.    Wie begründet der Gutachter die Ergebnisse, insbesondere in Bezug auf die von der Regierung beabsichtigte Erhöhung der Strafdrohungen?

4.    Wurden/werden die Ergebnisse des Gutachtens bei der Ausarbeitung der Änderungen des Strafgesetzbuches berücksichtigt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie hoch waren die Kosten des Gutachtens?

6.    Wird das Gutachten veröffentlicht?

a.    Wenn ja, wann und wo?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wird das Gutachten den Abgeordneten zum Nationalrat für die weitere parlamentarische Diskussion zur Verfügung gestellt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?