2839/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, M.E.S, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend Anbindung der Statistik Austria an das Bundeskanzleramt

 

Der Standard berichtete am 12.02.2018, dass die Statistik Austria umgebaut und enger in das Bundeskanzleramt eingebunden werden soll. Dem Bericht zufolge wurde im türkis geführten Kanzleramt unter Leitung des Generalsekretärs Dieter Kandlhofer eine Reformgruppe eingerichtet. Sie soll in den kommenden Monaten das Bundesstatistikgesetz überarbeiten und die Weichen für eine Neuorganisation der Statistik stellen. Künftig soll die Außenkommunikation der Statistik vom Kanzleramt aus koordiniert werden. Nach Einschätzung des Standard ist das "Teil der türkis-blauen Message-Control: Die Regierung will im Zuge der Strategie früh an Informationen gelangen, um diese in der Öffentlichkeit selbst interpretieren und präsentieren zu können." Dies ist aus demokratiepolitischer Sicht äußerst bedenklich. Es kann nicht sein, dass das Bundeskanzleramt bestimmt, wann welche Zahlen und Daten berichtet werden. 

Als fix gilt, dass es an der Spitze der Statistik zu einem Wechsel kommen wird: Der Vertrag von Generaldirektor Konrad Pesendorfer endet Ende 2019 und soll nach Informationen, die dem Standard vorliegen, nicht verlängert werden. Pesendorfer wurde nicht in die Reformgruppe integriert, dafür sitzt die zweite Generaldirektorin der Statistik, Gabriela Petrovic, die für alle kaufmännischen Angelegenheiten des Hauses zuständig ist, in der Reformgruppe. Auch deren Vertrag läuft Ende 2019 aus. Laut dem Standard sollen als erste Maßnahme Abteilungen auf Anordnung von Petrovic umgebaut oder aufgelöst werden. Betroffen von den Änderungen ist unter anderem die Presseabteilung: Dort kümmern sich derzeit acht Mitarbeiter um den öffentlichen Auftritt der Statistik Austria. Künftig sollen es nur noch zwei sein. Zu Kündigungen soll es aber nicht kommen.

Als Teil der internen Umbauarbeiten soll dem Bericht des Standard zufolge außerdem die Abteilung für Analyse aufgelöst werden. Das sorgt auch extern für Debatten: Die Analyseabteilung ist schließlich für die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen verantwortlich, organisiert also die Datenweitergabe an Universitäten und Forschungsinstitute wie das IHS und das Wifo. Für evidenzbasierte Politik, braucht es eine leistungsfähige Forschung zu den Maßnahmen der Politik – die gibt es derzeit aber nicht.

Bei mehr als 50 Millionen Euro jährlich und mehr als 700 Mitarbeiter_innen, die für die Sammlung, Auswertung, Publikation und Speicherung von Statistikdaten herangezogen werden, gäbe es aber auch potential für einen besseren Zugang der Wissenschaft zu statistischen Daten in Österreich, der vergleichweise schlecht ausgestaltet ist. Daten werden zwar gesammelt, aber nur in einem geringen Ausmaß für wissenschaftliche Zwecke und evidenzbasierte Politikberatung verwendet. Nun soll anscheinend das BKA über diese Daten verfügen. Evidenzbasierte Wirtschaftspolitik auf einem wissenschaftlichen Fundament ist oftmals deshalb nicht möglich, weil die österreichische Gesetzeslage hinsichtlich der wissenschaftlichen Nutzung von Statistikdaten sehr restriktiv ist. Daran ändert auch die Zwischenschaltung des BKA nichts. Ganz im Gegenteil. Eine mögliche Lösung dieses Problems wäre viel einfacher und liegt, in Form eines Initiativantrags (60/A XXVI. GP), seit längerem im Parlament vor: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00060/fname_679810.pdf Mit diesem Lösungsvorschlag werden die Voraussetzungen für eine nationale Forschungsinfrastruktur geschaffen, die einen entscheidenden Mehrwert für Politik, Gesellschaft und den Forschungsstandort ermöglichen sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wer hat Generalsekretär Dieter Kandlhofer damit beauftragt eine Reformgruppe einzurichten?
    1. Gibt es in Ihrem Kabinett jemanden, der für Angelegenheiten der Statistik Austria zuständig ist? Wenn ja, wer?
    2. Wann haben Sie bzw. Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts sich zuletzt mit der Führung der Statistik Austria getroffen?
  2. Wann wurde der Auftrag zur Einrichtung der Reformgruppe gegeben?
  3. Aus welchen Personen besteht die Reformgruppe?
  4. Wer ist für die personelle Zusammensetzung der Reformgruppe verantwortlich?
  5. Welche Aufgaben und Ziele hat die Reformgruppe?
    1. Bis wann sollen diese jeweils ausgearbeitet bzw. umgesetzt werden?
  6. Bis wann ist die Reformgruppe eingesetzt?
  7. Welche Ziele verfolgt die Reformgruppe bei der Überarbeitung des Bundesstatistikgesetzes?
  8. Sind gesetzliche Änderungen am Bundesstatistikgesetz in Ausrabeitung bzw. in Planung?
    1. Wenn ja, welche?
  9. Ist geplant, § 31 Bundesstatistikgesetz anzupassen?
    1. Wenn ja, wie?
  10. Bis wann ist geplant, den Entwurf für die Novelle des Bundesstatistikgesetzes fertigzustellen?
  11. Ist geplant, den Vertrag von Generaldirektor Konrad Pesendorfer zu verlängern?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  12. Ist geplant, dass die zweite Generaldirektorin Gabriela Petrovic nach dem Ende ihres Vertrages weiterhin eine Position in der Statistik Austria bekleidet?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, ist geplant ihren Vertrag zu verlängern?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  13. Ist geplant, Abteilungen umzubauen?
    1. Wenn ja, welche, wann und wie?
  14. Ist geplant, Abteilungen aufzulösen?
    1. Wenn ja, welche und wann?
  15. Wird es infolge der Neuorganisation zu Kündigungen kommen?
    1. Wenn ja, wie viele Personen, in welchen Abteilungen und mit welchen Positionen sind davon betroffen?
  16. Wird es infolge der Neuorganisation zu Neuanstellungen kommen?
    1. Wenn ja, zu wie vielen, in welchen Abteilungen und mit welchen Positionen?
  17. Wie soll die Presseabteilung umgebaut werden?
  18. Welche Aufgaben soll die Presseabteilung im Unterschied zur gegenwärtigen Situation künftig haben?
  19. Wie und von wem werden die nicht mehr abgedeckten Aufgaben der Presseabteilung künftig ausgeführt?
  20. Ist es korrekt, dass diese statt acht künftig nur mehr zwei Mitarbeiter_innen haben soll?
  21. Was passiert mit den Mitarbeiter_innen, die künftig nicht mehr der Presseabteilung zugeordnet sind?
  22. Ist geplant, die Abteilung für Analyse umzubauen oder aufzulösen?
    1. Wenn ja, inwiefern?
  23. Welche Ziele verfolgt die Reformgruppe beim Zugang zu den Daten für Forscher?
  24. Wie soll die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen in Zukunft gestaltet werden?
  25. Wie soll die Weitergabe von Daten an Universitäten und Forschungsinstitute in Zukunft ablaufen?
  26. Wer soll dafür in Zukunft verantwortlich sein?
  27. Ist geplant, die Grundsätze und Richtlinien zur Datenweitergabe zu verändern?
  28. Wird die Weitergabe von Daten an Universitäten und Forschungsinstitute in Zukunft erleichtert werden?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  29. Welche Bereiche sollen künftig vom Bundeskanzleramt übernommen werden?
  30. Ist die Reformgruppe in Kontakt mit dem Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)?
  31. Wie viel soll durch die Umstrukturierung insgesamt eingespart werden?
  32. Wie viel Kostenersparnis sollen die einzelnen Maßnahmen jeweils bringen? Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme.