2892/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Akteneinsicht in strafrechtliche Ermittlung gegen VW

Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ist zur GZ 22 St 7/18h ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Mit dem Verfahren befasste Rechtsanwälte teilen mit, dass nunmehr auch die „Aktenübersicht“ des genannten Aktes von einer Akteneinsicht ausgenommen wurde. Damit wird eine Akteneinsicht verunmöglicht, da der um Akteneinsicht ansuchende Rechtsanwalt mangels Aktenübersicht nicht angeben kann, in welche Aktenstücke er Einsicht haben will.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist von eminentem öffentlichen Interesse, haben sich doch tausende vermeintlich von VW Geschädigte dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, führt der VKI für rund 10.000 Personen an allen 16 Landesgerichten Österreichs Sammelklagen nach österreichischem Recht gegen VW und haben sich rund 700 weitere Österreicher der in Deutschland anhängigen Musterfeststellungsklage des vzbv gegen VW angeschlossen.

Es wird daher hiermit an den zuständigen Bundesminister im Hinblick auf seine im StAG und BMG vorgesehene Aufsichtszuständigkeit in der oben bezeichneten Rechtssache die folgende

Anfrage

gerichtet:

1.    Mit welcher Begründung hat die WKStA die Aktenübersicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu GZ 22 St 7/18h von einer Akteneinsicht ausgenommen?

2.    Wurde diese Aktenübersicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu GZ 22 St 7/18h auch für die Beschuldigten ausgenommen?

a. Wenn nein, warum nicht?

3.    Hat Ihnen als zuständigen Bundesminister die WKStA im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu GZ 22 St 7/18h berichtet, dass sie die Aktenübersicht von der Akteneinsicht auszunehmen gedenkt?