2964/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Stilllegung und Nachnutzung von Häusern, in denen AsylwerberInnen untergebracht waren

Laut Medienberichten1 , welche Ende letzten Jahres und in den vergangenen Wochen erschienen sind, sollen oder sollten aufgrund der massiv verringerten Anzahl an Asylanträgen mehrere Unterkünfte für AsylwerberInnen geschlossen oder stillgelegt werden. Konkret geht es um die Bundesbetreuungsstellen Althofen (Kärnten), Salzkammergut/Ohlsdorf (Oberösterreich), Mondsee (Oberösterreich), Gallspach (Oberösterreich), Gaisberg (Salzburg), Verteilerquartier Graz-Puntigam (Steiermark) und die ehemalige Baumax Halle Leoben (Steiermark)1

Unterhalten werden die Unterkünfte angeblich von der Schweizer Firma ORS, die Aufsicht hat das Innenministerium.

Aktuelle Zahlen gibt es derzeit nicht.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.    Welche der Bundesbetreuungsstellen

a.     Althofen

b.     Salzkammergut/Ohlsdorf

c.     Mondsee

d.     Gallspach

e.     Gaisberg

f.      Verteilerquartier Graz-Puntigam

g.     ehemalige Baumax Halle Leoben

sind jeweils noch offen, welche davon ruhend oder still-gelegt?

2.     Wie hoch werden die anfallenden Kosten sein, die ab 1. Jänner 2019, für die offenen, still- bzw. ruhend gelegten Häuser a.-g. aus Frage 1 jeweils monatlich - anfallen und wie hoch ist diese    Zahl monatlich in Summe?

3.     Wie hoch werden die Betriebskosten sein, die ab 1. Jänner 2019, für die offenen, still- bzw. ruhend gelegten Häuser a.-g. aus Frage 1 jeweils monatlich anfallen und wie hoch ist diese Zahl monatlich in Summe?

4.     Wie lange laufen die derzeit gültigen Verträge mit dem Verpächter und/oder der Firma ORS für die Einrichtung a.-g. aus Frage 1 jeweils?

5.     Besteht für die offenen, still- bzw. ruhend gelegten Häuser a.-g. aus Frage 1 jeweils die Möglichkeit des vorzeitigen vertraglichen Ausstiegs aus den Pachtverträgen, sowie aus dem Betreuungsvertrag mit der Firma ORS?

a.     Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt werden die vertraglichen Beziehungen zu ORS und den jeweiligen Pächtern für die Häuser a.-g. aus Frage 1 jeweils beendet?

b.     Wenn nein, aufgrund welcher vertraglicher Bestimmungen wird dies für nicht möglich erachtet?

6.    Wie gestaltet sich die Nachnutzung der einzelnen Häuser a.-g. aus Frage 1?

7.    Wie hoch sind die monatlich anfallenden Personalkosten in den Häuser a.-g. aus Frage 1 jeweils?

 

 

1 derstandard.at/2000088433180/Jeder-dritte-Erstbetreuungsstelle-fuer-Fluechtlinge-soll-geschlossen-werden