2966/J XXVI. GP
Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz
betreffend Vertrauensleute ÖAAB im Amt der NÖ Landesregierung
In den vergangenen Jahren sollen bereits mehrmals Sachverhaltsdarstellungen zum Thema des Einsatzes von "Vertrauensleuten" des ÖAAB im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eingebracht worden sein - so etwa schon im April 2015 bei der StA St Pölten und zuletzt bei der WKStA am 4. April 2017. Darin soll unter anderem der Verdacht auf Amtsmissbrauch, Untreue und illegale Parteienfinanzierung sowie andere Korruptionsdelikte in Zusammenhang mit hohen Funktionsträgern im Amt der NÖ Landesregierung geäußert worden sein. Sämtliche Verfahren sollen mangels Anfangsverdachts entweder gar nicht weiterverfolgt oder binnen kürzester Zeit ohne Ermittlungsschritte formlos eingestellt worden sein.
Behauptet wird, dass die Vertrauensleute des ÖAAB im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sich ohne zeitliche Begrenzung und ohne inhaltliche Kontrolle durch Vorgesetzte beliebig zur Verfolgung ihrer parteipolitischen Funktionen vom regulären Amtsdienst freistellen lassen können. Dem Land soll durch die dadurch bedingten Abwesenheiten vom Dienst bereits ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden sein.
Diese Praxis soll bis zur Novelle des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes LGBl. Nr. 41/2017 ohne Rechtsgrundlage und ohne budgetäre Ermächtigung unter Duldung von hohen Amtsträgern im Amt der der Landesregierung beibehalten worden sein. Treffen die Behauptungen zu, dann handelte es sich um eine Form illegaler Parteiförderung aus Finanzmitteln des Landes Niederösterreich.
Es ist selbstverständlich, dass die Unschuldsvermutung gilt und die strafrechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft und den Gerichten obliegt. Allerdings bedarf es, wenn, wie hier behauptet wird, ein Anfangsverdacht besteht, entsprechender Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Andernfalls werden Vermutungen genährt, (partei-)politische Rücksichten verhinderten eine Klärung. Das schadet dem Vertrauen in den Rechtsstaat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Sind und, wenn ja, wann sind Sachverhaltsdarstellungen bei der StA St. Pölten sowie der WKStA wegen der oben geschilderten Praxis im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eingegangen?
2. Wurden Erkundigungen bzw Ermittlungsmaßnahmen getroffen?
a. Wenn ja, welche Erkundigungen oder Ermittlungen wurden wann, wo und gegen wen geführt?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Was war das Ergebnis der Erkundigungen oder Ermittlungen?
a. In der WKStA?
b. In der StA St. Pölten?
4. Wurden die Ermittlungen aufgrund einer Weisung eingestellt?
a. Wenn ja, wer hat die Weisung erteilt, wann wurde sie erteilt und mit welcher Begründung?
5. Sofern Verfahren noch anhängig sind, wurde der OStA Wien/dem Justizministerium ein Vorhabensbericht vorgelegt?
a. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Ist beabsichtigt, eine Weisung zu erteilen?
a. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wurde der Weisungsrat mit der Causa befasst?
a. Wenn ja, welche Empfehlung sprach der Weisungsrat aus?
b. Wenn nein, wann wird der Weisungsrat mit der Causa befasst?