2968/J XXVI. GP
Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Rückübernahmeabkommen
Am 28. April 2016 kündigte Sebastian Kurz
(damals noch Außenminister) an, dass es seitens Österreichs
Bestrebungen für weitere Rückübernahmeabkommen mit
verschiedenen Staaten gäbe. In seiner früheren Funktion setzte sich
Kurz beim informellen Treffen der EU-Außenminister 2016 auch dafür
ein, Ländern, die Rückübernahme verweigern, die Gelder der
Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen (https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/presse/aussendungen/2016/02/
aussenminister-kurz-beim-informellen-treffen-gymnich-der-eu-aussenminister-in-amsterdam/).
Gegenwärtig kann sich Österreich auf insgesamt 39 Rückführungsabkommen berufen: 22 bilaterale und 17 auf EU-Ebene. Zudem besteht seit Oktober 2016 eine nicht-vertragliche Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan ("Joint Way Forward on migration issues“).
Allerdings bestehen nur 3 der 22 bilateralen Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten, und zwar: Kosovo, Nigeria und Tunesien.
Die restlichen 19 bilateralen Rückführungsabkommen wurden mit - mittlerweile - EU- bzw. EWR-Staaten abgeschlossen, konkret: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein, Schweiz.
Die 17 EU-Rückübernahmeabkommen wurden mit folgenden Staaten abgeschlossen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Hongkong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei, Ukraine.
Darüber hinaus besteht bezüglich folgender 7 Staaten ein Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission: Marokko, Algerien, Tunesien, Nigeria, Jordanien, Belarus und China.
Bei Bestehen eines EU-Verhandlungsmandates für ein EU-Rückübernahmeabkommen dürfen keine bilateralen Verhandlungen parallel dazu geführt werden.
Seit der Annahme des EU-Aktionsplans für die Rückkehr (COM72015/453) wurden drei EU-finanzierte Netzwerke bzw. Programme etabliert, die die Schaffung eines integrierten Systems für Rückführungs- bzw. Rückübernahme-Management anstreben. Seit der Etablierung ist das Bundesministerium für Inneres offizieller Partner der entsprechenden Netzwerke EURINT, EURLO (European Liaison Officers Network) und ERIN (European Reintegration Network) und repräsentiert Österreich an regelmäßigen Sitzungen. Ungeklärt bzw. nicht nachvollziehbar ist dabei der Umfang der (finanziellen) Beteiligung Österreichs im Vergleich zu den anderen Mitgliedsländern sowie die bereits erwirkten und offenen Zielformulierungen der Netzwerke.
Im Kapitel "Ordnung und Sicherheit" des Regierungsprogramms wird auf Seite 35 versprochen, dass die Regierungsparteien "weitere Rückübernahmeabkommen abschließen" werden.
Nun ist es merklich still um dieses Thema geworden. Es ist fraglich, was die Bundesregierung erreicht bzw. überhaupt unternommen hat, um auf den Abschluss von mehr Abkommen hinzuwirken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist das Innenministerium derzeit in Verhandlungen über weitere Rückübernahmeabkommen auf bilateraler Ebene mit Drittstaaten involviert?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, bitte um Auflistung der betreffenden Staaten.
c. Wenn ja, wie ist der jeweilige Verhandlungsstatus?
d. Wann sollen diese Verhandlungen jeweils abgeschlossen sein und wann rechnen Sie mit einem Inkfrattreten der Abkommen?
2. Mit einigen Drittstaaten verhandelt die Europäische Union seit Jahren Rückübernahmeabkommen. Die Verhandlungsführung liegt bei der Europäischen Kommission, wobei der Erfolg der Europäischen Kommission bei diesen Verhandlungen wesentlich von der Unterstützung und vom Druck der Mitgliedstaaten abhängt. Was unternehmen Sie, um diesen Prozess bzw. die Europäische Kommission bei den Verhandlungen zu unterstützen?
3. Was unternehmen Sie, wenn Drittstaaten und deren in Österreich akkreditierte Botschaftsbehörden nicht kooperieren, sprich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, nicht nachkommen?
4. Was unternehmen Sie konkret auf EU-Ebene, um die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei Rückführungen zu steigern und um dieses Thema zu einer ständigen Forderung in der EU-Außenpolitik zu machen?
5. Wie hoch ist der finanzielle Beitrag Österreichs an den Europäischen Rückkehr-Netzwerken EURINT, EURLO und ERIN? Wir ersuchen um Aufschlüsselung und Angabe nach Jahren seit Etablierung der Netzwerke.
a. Unterstützt Österreich die Europäischen Netzwerke neben finanziellen Beiträgen auch in anderer Form, wie etwa Sachleistungen? Wenn ja, ersuchen wir um konkrete Auflistung der Sachleistungen nach Jahren.
6. Wie häufig nimmt das Bundesministerium für Inneres an Treffen dieser Netzwerke teil?
7. Welche Ergebnisse haben die Netzwerke seit ihrer Etablierung erzielt und wo werden diese veröffentlicht?
a. Konkret, welche Ergebnisse wurden hinsichtlich Europäischer Rückkehrabkommen erzielt?
8. Gibt es konkrete Zielformulierungen der Netzwerke für das Jahr 2019? Wenn ja, welche?
9. Mit welchen anderen österreichischen Institutionen bzw. Ministerien steht das Bundesministerium für Inneres hinsichtlich dieser Netzwerke in Austausch und in welchen zeitlichen Abständen?