2977/J XXVI. GP
Eingelangt am 27.02.2019
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend Aktuelle Gefährdungslage des Grundwassers im Marchfeld
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte zum Rechnungshof-Folgebericht zur „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser im Weinviertel (Follow Up)“ am 30. Jänner 2019 hat sich klar gezeigt, dass den Empfehlungen des Rechnungshofes (RH) zur möglichst raschen Verbesserung der (chemischen) Grundwasserqualität im Marchfeld von Seiten der dafür zuständigen Stellen - also Landwirtschaftsministerium und Land Niederösterreich - bisher nur widerwillig, langsam und schleppend oder teils auch gar nicht gefolgt wurde.
Nachdem eine erfolgreiche Lösung zur Steigerung der Grundwasserqualitäten in meiner Heimatregion, in der teilweise unterschiedliche Interessenslagen zwischen Agrarbetrieben und Wohnbevölkerung bestehen, nur unter erheblichen Anstrengungen miteinander gefunden werden kann, richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus nachstehende
Anfrage:
1) Welche rasch wirksamen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Weinviertel sind ausgehend vom RH-Follow Up-Prüfbericht (III‑220 d.B.) von Ihrem Haus aktuell geplant und bis wann sollen diese realisiert werden? (Bitte nach Start-Zeitpunkt, Art und Zweck der Maßnahmen sowie Umsetzungsziel auflisten)
2) Kann Ihrer Einschätzung nach das aktuelle Zieljahr 2027 zur Verbesserung des chemischen Zustands des Grundwassers im Weinviertel aufgrund derzeit bestehender und geplanter Maßnahmen tatsächlich eingehalten werden?
a) Wenn JA, welche diesbezüglichen Maßnahmen sind im angeführten Zeitraum geplant und bis wann sollen diese jeweils abgeschlossen sein?
b) Wenn NEIN, bis zu welchem Zieljahr sollen obige Vorgaben nach ihrer aktuellen Planung ersatzweise erreicht werden?
c) Wenn NEIN, welche legistischen und/ oder föderalen Hindernisse stehen ihrer Einschätzung nach einer erfolgreichen Zielerreichung gemäß der gesamteuropäischen Ziele und Vorgaben im Wege?
3) Welche restriktiveren Maßnahmen werden von Ihrem Ressort ausgehend vom RH-Bericht im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes zur Erreichung eines besseren chemischen Zustands des Grundwassers im Weinviertel vorgeschlagen und bis wann erfolgt die gesetzliche Umsetzung?
4) Welche Maßnahmen und Änderungen werden von Ihrem Ressort ausgehend vom RH- Bericht betreffend ,,§12 Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser“ zur Anordnung von Maßnahmen durch die Landeshauptleute vorgeschlagen und bis wann erfolgt die gesetzliche Umsetzung?
5) Wurden bereits fakultativen Maßnahmen aus der Nitratrichtlinie in das Aktionsprogramm Nitrat (nicht umgesetzte RH-Empfehlung!) aufgenommen und bis wann erfolgt die gesetzliche Umsetzung?
a) Wenn NEIN, warum nicht?
6) Wurde bereits ein Leistungskatalog mit Mindeststandards und Vorgaben zu Leistungen der Gewässeraufsicht bei der Kontrolle des Aktionsprogramms Nitrat (nicht umgesetzte RH-Empfehlung!) erarbeitet und bis wann erfolgt die gesetzliche Umsetzung?
a) Wenn NEIN, warum nicht?
7) Ist vorgesehen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen dem BMNT und dem Land Niederösterreich zur effizienten Erarbeitung konkreter Verbesserungsschritte einzusetzen?
a) Wenn JA, wäre es nicht sinnvoll zu dieser Arbeitsgruppe im Sinne einer erfolgreichen gemeinsamen Zusammenarbeit auch Vertreter von Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Umweltschutzorganisationen sowie aller betroffenen Gemeinden und Kommunen beizuziehen?
b) Wenn JA, wäre nicht ein Grundwasser-Gipfel Weinviertel ein geeigneter Startpunkt für diese Zusammenrarbeit?
c) Wenn NEIN, warum nicht?
8) Um etwaigen „Überdüngungen“ und unnötigen Zusatzbelastungen des Grundwassers aktiv begegnen und entgegenwirken zu können, wäre es sinnvoll, wenn sich betroffene Bauern im Frühjahr ein aktuelles Bild betreffend des tatsächlichen Düngebedarfs auf ihren landwirtschaftlichen Flächen verschaffen können. Ist vom BMNT vorgesehen, ein PilotFörderprogramm - eventuell unter Einbindung betroffener Bundesländer - für landwirtschaftliche Betriebe aufzulegen, durch welches im Frühjahr jährliche Bodenanalysen in Nitratbelasteten Gebieten durchgeführt werden?
a) Wenn NEIN, warum nicht?
b) Wenn NEIN, welche alternativen Maßnahmen sind von Seiten Ihres Ressorts geplant?