2984/J XXVI. GP
Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und Genossinnen
an die Bundesministerin für Europa, Integration und
Äußeres
betreffend den Zero Draft der OEIGWG
Am 26. Juni 2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die Einsetzung einer Arbeitsgruppe (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights, OEIGWG) beschlossen, die ein rechtsverbindliches Instrument erarbeiten soll, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen und anderen Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu regulieren („Treaty-Prozess“). Seither haben vier Tagungen der Arbeitsgruppe stattgefunden. Im Juli 2018 wurde von dem ecuadorianischen Vorsitz ein erster Entwurf für das Abkommen (Zero Draft) vorgelegt, der bei der vierten Tagung der UN- Arbeitsgruppe im Oktober 2018 diskutiert wurde. Bis Ende Februar 2019 kann dieser Entwurf von den Staaten kommentiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Europa Integration, und Äußeres folgende
Anfrage:
1. Hat die Bundesregierung bzw. Ihr Ressorts eine Kommentierung abgegeben?
a. Falls ja, welche Positionen wurden darin vertreten?
b. Falls Österreich keine Kommentare abgegeben hat, warum nicht?
c. Falls Österreich keine Kommentare abgegeben hat, wird es sich einer möglichen EU-Position anschließen?
2. Setzt sich Österreich dafür ein, dass die EU mit einem gemeinsamen Verhandlungsmandat in die kommende Sitzung im Oktober geht?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wird sich Österreich an der 5.Sitzung der OEIGWG im Oktober beteiligen?
a. Wenn ja, auf welchem Niveau?
b. Wenn nein, warum nicht?