2999/J XXVI. GP
Eingelangt am
28.02.2019
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Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen,
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Bezieher einer so genannten „Hitler-Rente" in Österreich
Laut eines Berichts der bundesdeutschen „Bild"-Zeitung und des Radiosenders Deutsche Welle beziehen auch Menschen aus Österreich eine so genannte „Hitler-Rente". (Quelle: https://www.dw.com/de/deutsche-renten-an-belgische-ss-freiwillige/a-47604523.)
Zum Hintergrund: Freiwillige Angehörige der Waffen-SS, der Wehrmacht und anderer NS- Kampfverbände aus dem Ausland galten im Nationalsozialismus als Bedienstete des „Deutschen Reichs" und haben dementsprechend ein Recht auf Rentenzahlungen erhalten. Da dieses Recht auf einen „Führererlass" Adolf Hitlers zurückgeht, wird dafür der Ausdruck „Hitler-Rente" verwendet. Hitler wollte durch den Erlass ausdrücklich solche ausländische Freiwillige belohnen, die ihm „Treue und Gehorsam" geschworen hatten. So hat es nach Angaben der Deutschen Welle unter Berufung auf den Historiker Martin Göllnitz noch Mitte der 1990er-Jahre in Lettland rund 1500 ehemalige Waffen- SS-Angehörige gegeben, die Leistungen nach dem bundesdeutschen Bundesversorgungsgesetz bezogen haben.
In Österreich sind es noch 101 Menschen, die die "Hitler-Rente" beziehen, berichtet nun die bundesdeutsche Bild-Zeitung. In Polen würden demnach mehr als 500 Personen eine aus dem Erlass abgeleitete Pension beziehen, in Slowenien seien es 184. Insgesamt seien es mehr als 2.033 Personen in 50 Staaten, die diese Rente erhalten.
Bedingung für die Auszahlung ist allerdings, dass es gesundheitliche Schäden durch militärische Dienste gegeben hat. Laut deutscher Behördenpraxis trifft dies auch auf Kampfhandlungen zu, die im Dienst für die Waffen-SS getätigt worden waren. Die bloße Zugehörigkeit zur „Waffen-SS" alleine ergebe keinen Rentenanspruch.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele Bezieher einer so genannten „Hitler-Rente" gibt es derzeit noch in Österreich?
2. Wie hoch ist die Zahlung an diese Personen a) maximal, b) minimal und c) durchschnittlich?
3. Wurden diese österreichischen Renten-Bezieher jemals darauf hin überprüft, ob sie während der Herrschaft des Nationalsozialismus „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit" verstoßen haben?
4. Teilt das Sozialministerium die Ansicht, dass eine „freiwillige Mitgliedschaft eines Berechtigten in der SS" einen Hinweis auf einen oben genannten Verstoß geben sollte?
5. Falls Nein: Warum ergibt sich eine andere Rechtsauffassung als etwa in Deutschland?
6. Wird das Sozialministerium eine Überprüfung der Rentenzahlungen an ehemalige Waffen-SS Mitglieder veranlassen?