3058/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Umgang mit Dschihad-Rückkehrer_innen

 

Im "Sicherheitsbericht 2017", im "Verfassungsschutzbericht 2017" sowie im "Strategischen Arbeitsprogramm 2019" des Bundesministerium für Inneres wird jeweils auf die Gefahr hingewiesen, die von aus den Krisengebieten des Nahen Ostens zurückkehrenden "Foreign Terrorist Fighters" alias "Dschihadisten" nach Österreich, ausgeht. Von diesen Personen, einschließlich der mitgereisten Frauen und Kindern, gehe "aufgrund ihrer hassindiziert-gewalttätigen Sozialisation ein schwer zu kalkulierendes Risiko für unsere demokratisch und liberal organisierte Gesellschaft aus."

So ist dem "Verfassungsschutzbericht 2017" zu entnehmen, dass bis Ende 2017 mindestens 313 Personen aus Österreich als „Jihad-Reisende“ in Syrien und im Irak identifiziert wurden.

Von diesen 313 Personen aus Österreich stammende Personen, von denen bekannt war, dass sie sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten, seien vermutlich 55 Personen in der Region ums Leben gekommen und 94 Personen wieder nach Österreich zurückgekehrt. Weitere 59 konnten an einer Ausreise gehindert werden und halten sich nach wie vor im Bundesgebiet auf.

Aus den zitierten Berichten wie dem "Strategischen Arbeitsprogramm 2019" des Bundesministerium für Inneres geht nicht hervor, ob und welche konkreten Maßnahmen vonseiten der Sicherheitsbehörden getroffen werden, um die Gefahr, die von dieser Personengruppe ausgeht, bestmöglich zu reduzieren.

Im Dezember 2018 legte schließlich das österreichische „Bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung“ (BNED) strategische Handlungsempfehlungen zum Umgang mit „Rückkehrer/innen“ vor. Darin insbesondere auf die Wichtigkeit von Programmen zur Deradikalisierung und Distanzierung bereits während der Haft hingewiesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Personen sind den Justizbehörden zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bekannt, die seit 2014 aus Österreich ausgereist sind, um sich im Ausland am Dschihad aktiv oder mittelbar zu beteiligen (falls keine exakten Zahlen eruierbar sind, wird um eine Schätzung auf Grund der dem Ministerium vorliegenden Informationen ersucht)? Um Aufschlüsselung nach Jahr und aktiver bzw. mittelbarer Beteiligung wird ersucht.

2.    Wie viele von diesen Personen sind nach aktueller Kenntnis der Justizbehörden nun wieder in Österreich aufhältig (falls keine exakten Zahlen eruierbar sind, wird um eine Schätzung auf Grund der dem Ministerium vorliegenden Informationen ersucht)?

3.    Wie viele von den ausgereisten Personen unterstützen oder unterstützten mutmaßlich aktiv terroristische Aktivitäten (falls keine exakten Zahlen eruierbar sind, wird um eine Schätzung auf Grund der dem Ministerium vorliegenden Informationen ersucht)?

4.    Wieviele von den zuvor ausgereisten Personen sind nach Kenntnis der Justizbehörden derzeit wieder in Österreich aufhältig (falls keine exakten Zahlen eruierbar sind, wird um eine Schätzung auf Grund der dem Ministerium vorliegenden Informationen ersucht)?

5.    In wie vielen Fällen von zurückgekehrten "Dschihadisten",

a.    kam es seit 2014 zu strafrechtlicher Verfolgung und wegen welchen Delikten? (Um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren wird ersucht.)

b.    kam es seit 2014 zu strafrechtlichen Verurteilungen und wegen welchen Delikten? (Um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren wird ersucht.)

c.    kam es seit 2014 trotz staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zur Einstellung der Verfahren? (Um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren wird ersucht.)

d.    kam es seit 2014 trotz einer Anklage zu einem Freispruch? Um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren wird ersucht.

e.    wurden die Verfahren diversionell eingestellt? Um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren wird ersucht.

6.    Wurden seit 2014 während der Haft bzw nach der Haft justiz-externe Institutionen oder Organisationen zur ideologischen Deradikalisierung von "Rückkehrern" eingesetzt?

a.    Wenn ja, welche Institutionen waren dies jeweils?

b.    Wenn ja, auf welcher Grundlage wurden diese Organisationen aktiv? (Gerichtliche Weisung, Unverbindliche Teilnahme uä.)

7.    Vie vielen Personen wurden seit 2014 aufgrund von gerichtlichen Weisungen, Unverbindliche Teilnahmen uä., während der Haft bzw nach der Haft, in justiz-externen Institutionen oder Organisationen zur ideologischen Deradikalisierung von "Rückkehrern" betreut? (Um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren wird ersucht. Falls keine exakten Zahlen eruierbar sind, wird um eine Schätzung auf Grund der dem Ministerium vorliegenden Informationen ersucht)

8.    Inwiefern leistet Ihr Ressort einen finanziellen Beitrag für die Arbeit solcher Institutionen? (Um Aufschlüsselung aller diesen Bereich betreffenden Förderungen Ihres Ressorts nach Organisation und nach einzelnen Jahren wird ersucht.)

9.    Im Dezember 2018 legte das österreichische „Bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung“ (BNED) strategische Handlungsempfehlungen zum Umgang mit „Rückkehrer/innen“ vor. 

a.    Inwiefern folgt Ihr Ministerium den darin aufgezeigten Handlungsempfehlungen, insbesondere zum Umgang mit „Rückkehrer/innen“?

b.    Wird die darin geforderte "Nationale Koordinierungsstelle zum Umgang mit Rückkehrer/innen“ geschaffen? Wenn ja, wann?

10. Bestehen seitens der Justizbehörden Strategien, um der Radikalisierung von Mithäftlingen in den Haftanstalten durch "Rückkehrer" vorzubeugen?

a.    Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? 

b.    An welchen Justizanstalten werden sie derzeit umgesetzt? 

c.    Mit wievielen Betroffenen wurde im Rahmen dieser Maßnahmen bisher gearbeitet?