3066/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.03.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend „Energieeffizienzstrategie"

Begründung

Am 26.2.2019 fand der Kick-Off für die Energieeffizienzstrategie (durch einen Workshop zur Evaluierung des Energieeffizienzgesetzes) statt. Gemäß § 27 Abs 4 Z 6 lit b EEffG ist im Haushaltsbereich „der Austausch von alten Ölheizungen durch neue ÖI-Brennwertgeräte ab dem Jahr 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme anrechenbar." Dies gilt allerdings nicht für gewerbliche Ölheizkessel. Dort wird der Austausch von Ölkesseln weiterhin als Effizienzmaßnahme angerechnet.

Die unterfertigten Angeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Wie viele Ölheizkessel im Gewerbe- und Industriebereich sind in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eingebaut und als Effizienzmaßnahme nach dem Energieeffizienzgesetz anerkannt worden?

2.       Wie hoch ist die installierte Leistung dieser Ölheizkessel in Summe?

3.       Welcher jährliche Verbrauch an Heizöl und welche daraus resultierenden CO2- Emissionen sind aufgrund des Betriebes dieser neu installierten Heizkessel in Summe zu erwarten?

4.       Warum ist die Neuinstallation von Ölheizkesseln weiterhin eine anerkannte Maßnahme laut Energieeffizienzgesetz?

5.       Wird der Austausch von gewerblichen Ölheizkesseln weiterhin als Effizienzmaß­nahme angerechnet werden?

a.       Wenn ja, wie lässt sich das mit den österreichischen Klimazielen vereinbaren?

b.      Wenn nein, wann rechnen sie mit einer Novellierung des Gesetzes?

i.      Wie viele gewerbliche Ölheizkessel werden bis dahin unter Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme vermutlich neu installiert werden?

ii.     Welcher Verbrauch an Heizöl und welche Emissionen ergeben sich bis dahin ab Jänner 2019 aus diesen Neuinstallationen?