307/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.02.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Zielwerte des Arbeitsinspektorat

 

Beraten vor Strafen vs. Anreize zum Strafen

Da Prüfer des Arbeitsinspektorats nur selten einem Wettbewerb unterworfen sind, fehlt die Erfolgseinschätzung. Klar ist, dass es Anreize braucht um die Beamten, die mit Betriebsprüfungen beschäftigt sind, ressourceneffizient einzusetzen. Überspannt man den Bogen jedoch führt es dazu, dass Beamte bei ehrlichen Unternehmer_Innen Mängel finden müssen um Quoten zu erfüllen. Das hat mit einem effizienten Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Vielmehr untergräbt man den Rechtsstaat damit.

Es wird also vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ausgegeben, wie viele Mängel jeder Prüfer bzw. Arbeitsinspektorat finden muss. Eine Vorgabe, wie viel ein Inspektorat jeweils einnehmen soll, wird offiziell nicht verlautbart.

Auf der Website der Arbeitsinspektion findet man einen direkten Link zum Blog "Arbeit&Wirtschaft", in dem auf folgendes hingewiesen wird: "Vorrangiges Ziel der Tätigkeit der Arbeitsinspektion ist die Sicherstellung der notwendigen Schutzstandards. Dieses Ziel gilt es zu erreichen. „Beraten vor Strafen“ ist schon lange gesetzlich verankert."

Eine Vorgabe, wie viele Mängel entdeckt werden sollen oder gar eine Quote, in wie vielen Fällen auf Mängel gestoßen werden soll, würde dem Ziel der Beratung also diametral entgegen stehen.

Interner Erlass und Zielvorgaben

Im krassen Wiederspruch zu dem oben erwähnten schreibt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in einem Erlass (das Schreiben von 11.01.2018 liegt dem Parlamentsklub der NEOS vor) den Arbeitsinspektoraten genau definierte Zielvorgaben vor.

Konkret gibt es in diesem Schreiben u.a.:

·        Leistungskennzahlen, also zum Beispiel:

o   Kontrollen mit Beanstandungen (festgestellten Mängeln): Mindestens 38 % der durchgeführten Kontrollen, oder

o   Vorgegebenen Kontrollen für AIÄ: 100 pro VBÄ

·        Wirkungskennzahlen:

o   Anteil der behobenen Mängel an festgestellten Mängeln: Mindestens 70 %

o   Kontrolleffizienzquote – KEQ (Anzahl der behobenen Mängel pro durchgeführter Kontrolle): Mindestens 1,40

Dadurch ergibt sich - unabhängig von der Gesetzestreue der überprüften Arbeitgeber - eine genaue Mindestzahl an:

1.    Kontrollen

2.    Kontrollen mit Mängeln

3.    Anzahl der behobenen Mängel

Die Wahrscheinlichkeit für Mängel, wenn zuvor keine Mängel entdeckt wurden, erhöht sich also.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche zahlenmäßigen oder statistischen Zielvorgaben bei Kontrollen gibt es? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

2.    Wie werden Zielvorgaben bei Kontrollen gegenüber Prüfstellen (Arbeitsinspektorat) kommuniziert?

3.    Wie werden die Zielvorgaben auf einzelne Mitarbeiter_Innen bzw. VBÄ heruntergerechnet?

4.    Gibt es für jeden Mitarbeiter/jede MitarbeiterIn ein Punkte- oder Wertungssystem, welches den Anreiz zur Einhaltung der Vorgaben zum Ziel hat?

5.    Werden Ziele für engere Zeiträume als ein Jahr vorgegeben?

a.    Wenn ja, welche Zielvorgaben gibt es?

6.    In welchen Branchen kommt es am häufigsten zu Kontrollen? (Bitte um Auflistung der Anzahl der Kontrollen bei entsprechenden Branchen pro Jahr - 2006-2017)

7.    Bei welchen Unternehmensgrößen kommt es am häufigsten zu Kontrollen? (Bitte um Auflistung der Anzahl der Kontrollen bei entsprechenden Unternehmensgrößen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen) pro Jahr - 2006-2017)

8.    In welchen Branchen führen Kontrollen des Arbeitsinspektorats besonders oft zu Mängeln? (Bitte um Auflistung der Branchen und der entsprechenden Daten - gemessen an der Mitarbeiterzahl)

9.    Bei welcher Unternehmensgröße führen Kontrollen des Arbeitsinspektorats besonders oft zu Mängeln? (Bitte um Auflistung der Unternehmensgröße (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen und der entsprechenden Daten - gemessen an der Mitarbeiterzahl)

10. Gibt es Bestrebungen sich einem anderen Katalog an Arbeitsanreizen bei Kontrolleur_Innen zuzuwenden?