3073/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umfärbung im BM.I

 

Aus der Beantwortung der Anfrage zu „Postenbesetzungen im BVT“ (2410/J, beantwortet durch 2408/AB am 11. Feber 2019) ergibt sich, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) seit Übernahme durch die neue Ressortleitung Posten besetzt wurden, ohne dass es dabei trotz Vorliegen der gesetzlichen Verpflichtung zu einer Interessentensuche nach § 7 Bundesgleichbehandlungsgesetz (B-GIBG) kam.

Aus der Befragung der Auskunftsperson Ing. Mag. Reinhard Teufel, Kabinettschef im Innenministerium, im "BVT-Untersuchungsausschuss" ergab sich (wie auch medial berichtet wurde), dass ausgerechnet in einem Fall die Durchführung einer Interessentensuche gesetzwidrig unterblieb: bei einer Postenbesetzung mit Major F., einem ehemaligen Klassenkollegen von Ing. Mag. Reinhard Teufel, der nach uns vorliegenden Informationen auf Wunsch von Dr. Fasching, stellvertretendem Direktor des BVT, erfolgte.

Dieses Zusammenfallen von gesetzwidrig unterlassenen Interessentensuchen und persönlichem Naheverhältnis zwischen politischer Führung und der ins Amt geholten Person legt den Verdacht auf Postenschacher und politische Seilschaften nahe. 

Da die Anfrage „Postenbesetzungen im BVT“ (2410/J, beantwortet 2408/AB am 11. Feber 2019) sich lediglich auf das BVT bezog und nicht auf das gesamte Ressort, drängt sich nunmehr die Frage auf, ob ähnliche Missstände auch in anderen Bereichen des Bundesministeriums für Inneres vorherrschen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Planstellen/Positionen, die gemäß den Bestimmungen des II. Abschnitts des AusG auszuschreiben waren, wurden seit Ihrem Amtsantritt außerhalb des BVT besetzt (bitte um Einzelauflistung der entsprechenden Planstellenbesetzungen/Zuteilungen/kurzfristen Personalverfügungen nach Funktion/Referat/Einstufung/Datum der Besetzung. Sollte aus Sicht des Bundesministers für Inneres hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)? 

a.    Erfolgte in all den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch tatsächlich eine gesetzeskonforme Ausschreibung?

                                  i.    wenn nein: warum nicht?

b.    Wie viele Personen bewarben sich jeweils für die ausgeschriebenen Stellen?

c.    Warum wurde eine Neubesetzung der entsprechenden Stellen nötig und welche Überlegungen spielten dabei eine Rolle?

2.    In welchen Fällen unterblieb bei der Besetzung von Planstellen/Positionen, die innerhalb einer Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe einer Funktionsgruppe oder einer höheren Bewertungsgruppe zugeordnet sind und nicht bereits auf Grund von in anderen Bundesgesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ausschreibung von Funktionen oder Arbeitsplätzen auszuschreiben waren (§ 7 B-BGlBG), eine Interessentensuche? (bitte um Auflistung analog zu Frage 1!) 

a.    Wenn nein: in welchen Fällen erfolgte keine Interessentensuche und weshalb und auf welcher Rechtsgrundlage unterblieb eine solche? ((bitte um Auflistung analog zu Frage 1!)

3.    Erfolgte hinsichtlich dieser Besetzung der Leitung des Bundesasylamtes für Fremdenwesen (BFA) eine Ausschreibung gemäß § 3 Z 6 lit b AusG?

4.    Was waren die wesentlichen in der Ausschreibung genannten Kriterien/Voraussetzungen und inwieferne wurden diese durch die Person Gerhard Reischer erfüllt?

5.    Wie viele Bewerbungen erfolgten bis zum Bewerbungsende?

6.    Handelt es sich beim neu bestellten Leiter der Gruppe V/A "Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen" in der neu geschaffenen Sektion V um jenen Dr. Christoph Luisser, der auch für die FPÖ im Gemeinderat Biedermannsdorf sitzt?