3076/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Impfschutz durch Mutter-Kind-Pass (MuKi-Pass)

Begründung

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Impfungen werden im Rahmen des Passes nur empfohlen. Die Untersuchungen sind bei Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos.

Welche möglichen Krankheiten im Rahmen der MuKi-Untersuchungen noch zusätzlich „gescreent" werden, sollte von Fachleuten regelmäßig überprüft werden. Zu diesem Zweck haben zwischen 2014 und 2018 „Facharbeitsgruppensitzungen zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind- Passes" stattgefunden, und zwar insgesamt 38 Treffen mit 49 Expertinnen und Experten. Dabei wurde auch die Frage diskutiert, ob weitere Impfungen in das Impfprogramm des Mutter-Kind- Passes aufgenommen werden.

Zudem sind im Zuge der Diskussion über die Masern-Krankheitswelle im Januar 2019 mehrere Vorschläge gemacht worden, um die Durchimpfungsrate in Österreich auf die erforderlichen 95 Prozent zu heben. So hat der Grazer Gemeinderat in einem einstimmigen Beschluss vom Land Steiermark verlangt, dass im Zuge der Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes die Impfung von Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) als Voraussetzung für einen Krippen- und auch Kindergartenplatz verankert werden soll (Quelle:

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5579901/Einstimmig_Graz-will-Masernimpfung-als- Voraussetzung-fuer-Platz-in).

Ein weiterer Vorschlag im Zusammenhang mit dieser Debatte lautet, die Impfungen im Mutter- Kind-Pass als verpflichtend zu stellen - bei entsprechenden Sanktionen, wenn die Kinder nicht geimpft worden sind. Werner Zenz, Experte für Infektionskrankheiten an der Grazer Pädiatrie, sprach sich im Zusammenhang mit der Masern-Erkrankungswelle für das australische Modell aus: Dort werden Unterstützungsleistungen gekürzt, wenn Kinder nicht geimpft sind. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5571274/Masern_Aerzte-
fordern_Kinderbeihilfe-nur-bei-lmpfungen-auszahlen).

In Österreich wäre dies eine mögliche Kürzung der Familienbeihilfe oder des Kinderbetreuungs- geldes, sollten die beiden vorgeschriebenen Masern-Impfungen im Rahmen des Mutter-Kind-
Passes nicht erfolgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Wie ist die Haltung des Ministeriums zu einer Impfpflicht im Rahmen des Mutter-Kind-
Passes bei Masern, Mumps und Röteln, die von einigen Expertinnen und Experten vorgeschlagen wird?

2.       Wie bewertet das Ministerium die Erfahrungen mit einer Impfpflicht in anderen
europäischen Ländern (etwa in Belgien, Italien oder Lettland)?

3.       Wie ist die Haltung des Ministeriums zu einer verpflichtenden Immunisierung von MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen sowie von MitarbeiterInnen, die in sensiblen Bereichen wie Kinderstationen arbeiten?

4.       Österreich hat immer noch kein zentrales Impfregister mit Erinnerungsfunktion. Länder in Skandinavien und das Vereinigte Königreich, die solche Register haben, können das Impfbewusstsein viel besser fördern sowie das System besser evaluieren. Wie steht das Ministerium der bundesweiten Errichtung eines zentralen Impfregisters gegenüber?