3099/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleg_innen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Univ-Prof. Dr. Heinz Faßmann

betreffend „Ethik- und konfessioneller Religionsunterricht“

 

BEGRÜNDUNG

Bundesminister Heinz Faßmann spricht im Ö1-Morgenjournal vom 05.03.2019 darüber, dass „Religionsunterricht ohne Ethik nicht vorstellbar“ sei. Zudem geht er davon aus, dass „im bekenntnisorientierten Religionsunterricht auch ein ethisches Fundament geschaffen“ werde. Aber wie kann das sichergestellt werden?

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)      Hat das Ministerium überprüft und sichergestellt, dass die Lehrpläne für den Religionsunterricht, die von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen wurden, ein „ethisches Fundament“ verankern?

a)     Welche Stelle ist dafür zuständig?

b)      Gab es in den letzten 10 Jahren bereits Fälle, in denen Lehrpläne für den Religionsunterricht bzw. Änderungen dazu vom Ministerium nicht akzeptiert wurden?

c)     Wenn ja, bitte um Auflistung nach Religionsbekenntnis und Begründung der Fälle.

2)     Wer kontrolliert die Lehrbücher und Lehrmittel, die für den Religionsunterricht verwendet werden?

a)       Gab es hier in den letzten 10 Jahren Fälle von Lehrmaterialien, die im „Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung" standen? (Vgl. § 2 Absatz 3 Religionsunterrichtsgesetz.)

b)  Wenn ja, bitte um Auflistung nach Religionsbekenntnis und Begründung der Fälle.

3)            Alle Religionslehrer*innen unterstehen hinsichtlich der Vermittlung des Lehrgutes nicht nur dem Lehrplan, sondern auch den kirchlichen bzw. religionsgesellschaftlichen Vorschriften und Anordnungen. Gab es in den letzten 10 Jahren Fälle von Unvereinbarkeit solcher Vorschriften und Anordnungen mit den allgemeinen staatlichen schulrechtlichen Vorschriften?

a) Wenn ja, bitte um Auflistung nach Religionsbekenntnis und Begründung der Fälle.

4)    Inwiefern kann das Ministerium eingreifen, wenn die Lehrkraft fundamentalistische Einstellungen oder Lehrinhalte in den Religionsunterricht einfließen lässt? Sind solche Fälle dem Ministerium aus den letzten 10 Jahren bekannt?

a) Wenn ja, bitte um Auflistung nach Religionsbekenntnis und Begründung der Fälle.