3123/J XXVI. GP
Eingelangt am 20.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Walter Bacher
Genossinnen und Genossen
an die Bundesregierung
betreffend „Verfahrensstand der ePrivacy-Verordnung“
Die FDP- Abgeordneten im deutschen Bundestag haben nachstehende Anfrage (Deutscher Bundestag Drucksache 19/8227) an die Bundesregierung eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Neuregelung
des Umgangs mit Kommunikationsdaten und des Online-
Trackings im Rahmen der ePrivacy-Verordnung
beschäftigt nun schon mehrere
Ratspräsidentschaften. Sowohl die bulgarische als
auch die österreichische und
jetzt auch die aktuelle rumänische
Ratspräsidentschaft haben jeweils für sich angekündigt,
den europäischen digitalen Binnenmarkt und
insbesondere die ePrivacy-
Verordnung inhaltlich und verfahrenstechnisch
voranbringen zu wollen.
Die ePrivacy-Verordnung ist ursprünglich als datenschutzrechtlicher
Komplementär
zur Datenschutzgrundverordnung avisiert worden. Es steht zu erwarten,
dass die Unternehmen ausreichend Zeit brauchen werden, um angemessen auf die
Regelungen reagieren zu können. Im Sinne klarer Regeln für den
Standort Europa
und im Sinne der Planungssicherheit für unternehmerische Chancen und
Risiken
ist es unerlässlich, über den Fortgang der ePrivacy-Verordnung
informiert zu werden.
Diese Information wird durch die nahende Europawahl im
Mai 2019 nach
Ansicht der Fragesteller umso dringlicher, da Zeitpläne und die
Klärung dringender
Fragen durch parlamentarische Diskontinuität für viele Unternehmen
offen
bleiben.“
Um einen Vergleich des Zuganges der österreichischen Bundesregierung und der deutschen Bundesregierung zu diesem aus datenschutzrechtlicher Sicht sensiblen Vorhaben zu erzielen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesregierung folgende gleichlautende
Anfrage:
1. Welche konkreten Bemühungen zum Abschluss der ePrivacy-Verordnung sind von der österreichischen Ratspräsidentschaft unternommen worden?
2. Die rumänische Ratspräsidentschaft hatte angekündigt, die Themenfelder rund um den digitalen Binnenmarkt voranzutreiben, inwiefern sind diesbezüglich Maßnahmen unternommen worden?
a) Welche konkreten Maßnahmen und Änderungen sind von der rumänischen Ratspräsidentschaft zu erwarten?
b) Ist ein Abschluss der Verhandlungen vor der Europawahl zu erwarten?
Falls ja, welcher Zeitplan wird hierbei zugrunde gelegt und falls nein, welche Gründe haben dazu geführt?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung den Grundsatz der Diskontinuität auf europäischer Ebene?
a) Führt nach Ansicht der Bundesregierung die Europawahl zu einer Diskontinuität (bitte Antwort begründen)?
b) Wird konkret die ePrivacy-Verordnung von einer möglichen Diskontinuität durch die Europawahl betroffen und geht die Bundesregierung davon
aus, dass die Verhandlungen mit dem letzten Stand aufgenommen werden oder neu beginnen?
c) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung im Falle eines neuen Verhandlungsbeginns und wären nach Ansicht der Bundesregierung gravierende
Änderungen zu erwarten?
4. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung das im Rahmen der ePrivacy- Verordnung diskutierte Kopplungsverbot (Nutzung kostenloser
Dienste gegen
Einwilligung zum Tracking), anders als das Europäische Parlament, für
nicht legitim (Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung
2018 (politischer Teil), S. 30)?
a) Befindet sich die Bundesregierung dazu im konkreten Austausch, und falls ja, mit wem, und falls nein, warum nicht?
b) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich die eigene Ansicht gegenüber der Ansicht des Europäischen Parlamentes in der finalen Version der Verordnung durchsetzen wird, und falls ja, warum?
5. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die ePrivacy-Verordnung die Realität und die Bedürfnisse der Wirtschaft - insbesondere von
kleinen und mittelständischen Unternehmen - berücksichtigt?
6. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die ePrivacy-Verordnung inhaltlich und strukturell kohärent zur Datenschutzgrundverordnung, und falls nicht, in welchen Punkten gibt es Differenzen und ist eine entsprechende Angleichung vorgesehen?
7. Wie bewertet die
Bundesregierung die Tatsache, dass nach Kenntnis der Fragesteller die
ePrivacy-Verordnung im Gegensatz zur Datenschutzgrundverordnung
überwiegend auf die Einwilligung als Erlaubnistatbestand abzustellen
vermag?
a) Kommt es aus Sicht der Bundesregierung hierbei zu einer Einwilligungsmüdigkeit im Sinne eines uninformierten Drückens des Bestätigen-Buttons,
und wie kann dem entgegengewirkt werden?
b) Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einwilligung als Erlaubnistatbestand bezüglich der sogenannten ,,Maschine zu Maschine“ (M2M) - Kommunikation, und glaubt die Bundesregierung, dass bei M2M Kommunikation praxistauglich eine Einwilligung
in sinnvoller und rechtlich haltbarer Weise eingeholt werden kann?
8. Welche regulatorischen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei interessenbasiertem Third-Party Advertising im Rat?
9. Sind die beteiligten
Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Justiz und
Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie, bezüglich der regulatorischen Ziele von interessenbasiertem
Third-Party Advertising derselben Meinung, und falls nicht, wie stellen
sich die unterschiedlichen Meinungen dar?
10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen die Einbeziehung von interessenbasiertem Third-Party Advertising auf werbefinanzierte Geschäftsmodelle der Medienbranche und somit auf das medienpluralistische Angebot im Internet hat, und falls nicht, auf welcher Grundlage
basieren die regulatorischen Ziele der Bundesregierung?
11. Ist die Bundesregierung
der Ansicht, dass der Bund bei Verhandlungen im
Rat zur Gesetzgebung zu werbefinanzierten Geschäftsmodellen mit
Auswirkungen auf das medienpluralistische Angebot im Internet ein Einvernehmen
mit den Ländern im Sinne des Lindauer Abkommens suchen muss, und falls nicht, wer ist nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich der Meinungsvielfalt im Internet gesetzgebungsbefugt?
12. Soll nach Ansicht der Bundesregierung der Schutz nicht-personenbezogener Kommunikationsmetadaten der geplanten ePrivacy-Verordnung kongruent
zum Schutz personenbezogener Daten entsprechend der Datenschutzgrundverordnung ausgestaltet sein?
a) Falls nicht, was sind die Gründe dafür und kann nach Ansicht der Bundesregierung dennoch ein ganzheitlicher Schutz mittels ePrivacy-Verordnung
und Datenschutzgrundverordnung gewährleistet werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der kongruenten Ausgestaltung die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte von Privatsphärenschutz
in der ePrivacy-Verordnung und Schutz der informationellen Selbstbestimmung in der Datenschutzgrundverordnung?
13. Welche Auswirkungen - mit Blick auf die Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung insgesamt und insbesondere auf das interessenbasierte Third-Party
Advertising - hat nach Meinung der Bundesregierung das Ergebnis des Vorabentscheidungsersuchen
des Bundesgerichtshofes
im Fall Breyer/Bundesregierung
(Rs. C-582/14 & C 582/14 REC) auf die Frage, ob IP-Adressen
personenbezogene Daten sind?