3123/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Walter Bacher

Genossinnen und Genossen

an die Bundesregierung

betreffend „Verfahrensstand der ePrivacy-Verordnung“

Die FDP- Abgeordneten im deutschen Bundestag haben nachstehende Anfrage (Deutscher Bundestag Drucksache 19/8227) an die Bundesregierung eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Neuregelung des Umgangs mit Kommunikationsdaten und des Online-
Trackings im Rahmen der ePrivacy-Verordnung beschäftigt nun schon mehrere
Ratspräsidentschaften. Sowohl die bulgarische als auch die österreichische und
jetzt auch die aktuelle rumänische Ratspräsidentschaft haben jeweils für sich angekündigt,
den europäischen digitalen Binnenmarkt und insbesondere die ePrivacy-
Verordnung inhaltlich und verfahrenstechnisch voranbringen zu wollen.
Die ePrivacy-Verordnung ist ursprünglich als datenschutzrechtlicher Komplementär
zur Datenschutzgrundverordnung avisiert worden. Es steht zu erwarten,
dass die Unternehmen ausreichend Zeit brauchen werden, um angemessen auf die
Regelungen reagieren zu können. Im Sinne klarer Regeln für den Standort Europa
und im Sinne der Planungssicherheit für unternehmerische Chancen und Risiken
ist es unerlässlich, über den Fortgang der ePrivacy-Verordnung informiert zu werden.

Diese Information wird durch die nahende Europawahl im Mai 2019 nach
Ansicht der Fragesteller umso dringlicher, da Zeitpläne und die Klärung dringender
Fragen durch parlamentarische Diskontinuität für viele Unternehmen offen
bleiben.“

Um einen Vergleich des Zuganges der österreichischen Bundesregierung und der deutschen Bundesregierung zu diesem aus datenschutzrechtlicher Sicht sensiblen Vorhaben zu erzielen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesregierung folgende gleichlautende

Anfrage:

1.  Welche konkreten Bemühungen zum Abschluss der ePrivacy-Verordnung sind von der österreichischen Ratspräsidentschaft unternommen worden?

2.  Die rumänische Ratspräsidentschaft hatte angekündigt, die Themenfelder rund um den digitalen Binnenmarkt voranzutreiben, inwiefern sind diesbezüglich Maßnahmen unternommen worden?

a)  Welche konkreten Maßnahmen und Änderungen sind von der rumänischen Ratspräsidentschaft zu erwarten?

b)  Ist ein Abschluss der Verhandlungen vor der Europawahl zu erwarten?

Falls ja, welcher Zeitplan wird hierbei zugrunde gelegt und falls nein, welche Gründe haben dazu geführt?

3.  Wie beurteilt die Bundesregierung den Grundsatz der Diskontinuität auf europäischer Ebene?

a)  Führt nach Ansicht der Bundesregierung die Europawahl zu einer Diskontinuität (bitte Antwort begründen)?

b)  Wird konkret die ePrivacy-Verordnung von einer möglichen Diskontinuität durch die Europawahl betroffen und geht die Bundesregierung davon

aus, dass die Verhandlungen mit dem letzten Stand aufgenommen werden oder neu beginnen?

c) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung im Falle eines neuen Verhandlungsbeginns und wären nach Ansicht der Bundesregierung gravierende

Änderungen zu erwarten?

4.  Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung das im Rahmen der ePrivacy- Verordnung diskutierte Kopplungsverbot (Nutzung kostenloser

Dienste gegen Einwilligung zum Tracking), anders als das Europäische Parlament, für nicht legitim (Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung
2018 (politischer Teil), S. 30)?

a)  Befindet sich die Bundesregierung dazu im konkreten Austausch, und falls ja, mit wem, und falls nein, warum nicht?

b)  Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich die eigene Ansicht gegenüber der Ansicht des Europäischen Parlamentes in der finalen Version der Verordnung durchsetzen wird, und falls ja, warum?

5.  Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die ePrivacy-Verordnung die Realität und die Bedürfnisse der Wirtschaft - insbesondere von

kleinen und mittelständischen Unternehmen - berücksichtigt?

6.   Ist nach Ansicht der Bundesregierung die ePrivacy-Verordnung inhaltlich und strukturell kohärent zur Datenschutzgrundverordnung, und falls nicht, in welchen Punkten gibt es Differenzen und ist eine entsprechende Angleichung vorgesehen?

7.  Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass nach Kenntnis der Fragesteller die ePrivacy-Verordnung im Gegensatz zur Datenschutzgrundverordnung
überwiegend auf die Einwilligung als Erlaubnistatbestand abzustellen

vermag?

a)  Kommt es aus Sicht der Bundesregierung hierbei zu einer Einwilligungsmüdigkeit im Sinne eines uninformierten Drückens des Bestätigen-Buttons,

und wie kann dem entgegengewirkt werden?

b)  Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einwilligung als Erlaubnistatbestand bezüglich der sogenannten ,,Maschine zu Maschine“ (M2M) - Kommunikation, und glaubt die Bundesregierung, dass bei M2M Kommunikation praxistauglich eine Einwilligung

in sinnvoller und rechtlich haltbarer Weise eingeholt werden kann?

8.  Welche regulatorischen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei interessenbasiertem Third-Party Advertising im Rat?

9.  Sind die beteiligten Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie, bezüglich der regulatorischen Ziele von interessenbasiertem
Third-Party Advertising derselben Meinung, und falls nicht, wie stellen

sich die unterschiedlichen Meinungen dar?

10.  Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen die Einbeziehung von interessenbasiertem Third-Party Advertising auf werbefinanzierte Geschäftsmodelle der Medienbranche und somit auf das medienpluralistische Angebot im Internet hat, und falls nicht, auf welcher Grundlage

basieren die regulatorischen Ziele der Bundesregierung?

11.  Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Bund bei Verhandlungen im
Rat zur Gesetzgebung zu werbefinanzierten Geschäftsmodellen mit Auswirkungen auf das medienpluralistische Angebot im Internet ein Einvernehmen

mit den Ländern im Sinne des Lindauer Abkommens suchen muss, und falls nicht, wer ist nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich der Meinungsvielfalt im Internet gesetzgebungsbefugt?

12.  Soll nach Ansicht der Bundesregierung der Schutz nicht-personenbezogener Kommunikationsmetadaten der geplanten ePrivacy-Verordnung kongruent

zum Schutz personenbezogener Daten entsprechend der Datenschutzgrundverordnung ausgestaltet sein?

a)  Falls nicht, was sind die Gründe dafür und kann nach Ansicht der Bundesregierung dennoch ein ganzheitlicher Schutz mittels ePrivacy-Verordnung

und Datenschutzgrundverordnung gewährleistet werden?

b)  Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der kongruenten Ausgestaltung die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte von Privatsphärenschutz

in der ePrivacy-Verordnung und Schutz der informationellen Selbstbestimmung in der Datenschutzgrundverordnung?

13.  Welche Auswirkungen - mit Blick auf die Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung insgesamt und insbesondere auf das interessenbasierte Third-Party

Advertising - hat nach Meinung der Bundesregierung das Ergebnis des Vorabentscheidungsersuchen

des Bundesgerichtshofes im Fall Breyer/Bundesregierung
(Rs. C-582/14 & C 582/14 REC) auf die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind?