3126/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Verteilung der Pensionseinkommen aus Töpfen des Staates, des staatsnahen Bereichs und der Pensionsversicherung



Die aktuell mögliche ASVG-Höchstpension liegt bei 3.477 Euro (2019). Diese Pensionshöhe kann nur dann erreicht werden kann, wenn über einen Durchrechnungszeitraum von 31 Jahren immer in Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 5.130 Euro) verdient wurde. Da der Durchrechnungszeitraum schrittweise auf 45 Jahre angehoben wird, wird es immer unwahrscheinlicher diese Pensionshöhe zu erreichen.

Gesetzliche Pensionen (ASVG,…)

Fakt ist, dass die durchschnittliche ASVG-Alterspension 2017 bei 1.226 Euro (PVA-Bericht 2017, S. 166) lag.

Ruhegenüsse und Sonderpensionen

Aber wir wären nicht in Österreich, wenn nicht im staatlichen und halbstaatlichen Bereich höhere Pensionen möglich wären. Dort ermöglichen großzügige Sonderregelungen Pensionen weit über der ASVG-Höchstpension. Dementsprechend lag der durchschnittliche Ruhegenuss 2016 bei 2.947 Euro, wobei in Einzelfällen Sonderpensionen von bis zu 30.000 Euro (monatlich) bezogen werden.

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/pensionen_und_renten/066874.html

 

Pensionseinkommens-Verteilung

Insgesamt gab es lt. Statistik Austria 2,341 Mio. PV-Pensions-Bezieher_innen und 0,323 Mio. Ruhe-/Versorgungsgenuss-Bezieher_innen (2017). Davon haben die meisten Anspruch auf Pensionen unterhalb der ASVG-Höchstpension. Aber eine nicht unerhebliche Zahl von Pensionist_innen bezieht weiterhin Pensionen über der ASVG-Höchstpension. 2013 waren es lt. Anfragebeantwortung 6427/AB XXV. GP über 90.000 Menschen.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06427/imfname_490237.pdf

 

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Menschen bezogen kumulierte Pensionseinkünfte (ohne Zulagen) aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, aus Ruhe-/Versorgungsgenüssen und aus Pensionen gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz:

a.     von 0% bis 10% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

b.     von >10% bis 20% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

c.    von >20% bis 30% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

d.    von >30% bis 40% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

e.     von >40% bis 50% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

f.      von >50% bis 60% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

g.     von >60% bis 70% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

h.     von >70% bis 140% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

i.      von >140% bis 210% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

j.       von >210% bis 280% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

k.     von >280% bis 350% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

l.       von >350% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

2.    Wie hoch war die Summe der ausbezahlten kumulierten Pensionen (ohne Zulagen) aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, aus Ruhe-/Versorgungsgenüssen und Pensionen gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz:

 

a.     von 0% bis 10% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

b.     von >10% bis 20% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

c.    von >20% bis 30% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

d.    von >30% bis 40% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

e.     von >40% bis 50% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

f.      von >50% bis 60% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

g.     von >60% bis 70% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

h.     von >70% bis 140% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und ins-gesamt, 2013-2018, jährlich)

i.      von >140% bis 210% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

j.       von >210% bis 280% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

k.     von >280% bis 350% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)

l.       von >350% der HBGL? (Darstellung nach Geschlecht und insgesamt, 2013-2018, jährlich)