3190/J XXVI. GP
Eingelangt am 27.03.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Androsch, Ing. Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Missstände bei Tiertransporten - unnötiges Tierleid
Jüngste Medienberichte zeigen gesetzeswidrige skandalöse und unverantwortliche Praktiken von Unternehmern bei Kälbertransporten auf. So scheinen nicht nur über Bozen, sondern auch über Salzburg Kälber mit falschen Angaben in den Transport-Papieren quer durch Europa geschickt zu werden. Die erlaubte Gesamt-Beförderungsdauer - vom Aufladen des ersten Kalbes am Versandort bis zum Ausladen des letzten Kalbes am Bestimmungsort - wird augenscheinlich bei weitem überschritten, die vorgeschriebene, fachgerechte Versorgung offenbar nicht eingehalten.
Kälber haben ganz spezifische Bedürfnisse, die versorgt werden müssen. Ausreichendes und auf Kälber abgestimmtes Tränken wurde nicht beachtet, unnötiges Tierleid scheinbar bewusst in Kauf genommen. Im konkret aufgezeigten Fall waren Tiere nach Spanien mehr als drei Tage und mehr als 2.000 Kilometer unterwegs.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Welche Schritte haben Sie als zuständige Bundesministerin für Allgemeine
Angelegenheiten des Tierschutzes sowie
Angelegenheiten des Schutzes von Tieren
beim Transport auf Grund des Medienberichtes
https://vorarlberg.orf.at/news/stories/2972286/ unternommen?
2. Welche Schritte haben Sie als zuständige Bundesministerin für Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport auf Grund des Medienberichtes im „Falter" Nr. 13 / 2019 vom 27.03.2019, Seiten 51,52,53 unternommen?
3. Werden Sie Schritte setzen, da sich die Medienberichte häufen, dass Tiertransport- Unternehmen bewusst die gesetzlichen Vorgaben bezüglich, Transportdauer, Ruhezeit bzw. Versorgung der Tiere nicht einhalten und welche sind dies?
4. Welche Informationen haben Sie im Zusammenhang mit Tiertransporten, die über die
Sammelstelle Salzburg/Bergheim transportiert wurden?
5. Haben Sie Informationen, dass sich auch in Österreich, so wie dies bereits in Bayern,
Schleswig-Holstein und Hessen geschehen ist, Amtstierärzte weigerten, Tiertransporte zu genehmigen, um nicht dem Vorwurf der Beihilfe zur Tierquälerei ausgesetzt zu sein und wenn ja, in welchen Bundesländern ist dies vorgekommen und welche Informationen sind dies genau?
6. Haben Sie Informationen, dass Tiertransportunternehmen, die von Österreich aus ihre
Transporte starten, im Laufe des Transports wiederholt gegen die rechtlichen Bestimmungen bezüglich, Transportdauer, Ruhezeit bzw. Versorgung der Tiere, verstoßen und welche Schritte haben Sie diesbezüglich gesetzt?
7. Haben Sie Informationen, wie viele österreichische Tiertransportunternehmen wegen
des Straftatbestandes Tierquälerei bei einem Tiertransport in Österreich verurteilt wurden?
8. Werden Sie Ihre Kontrollvorgaben für Tiertransporte ändern, um in Zukunft auch durch
diese Mittel unnötiges Tierleid bestmöglich zu verhindern und inwiefern werden Sie diese ändern?
9. Ist Ihnen die Problematik von falschen Angaben in Transportpapieren bekannt und
haben Sie Schritte gesetzt, damit die Kontrollorgane für falsche Angaben sensibilisiert werden, um sie bestmöglich erkennen zu können?
10. Haben Sie sich mit Vorarlberg Kontakt aufgenommen, um Strategien abzuklären bzw. gemeinsam zu erarbeiten, die eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen, die für Tiertransporte gelten, erschweren würden?
11. Haben Sie sich mit dem Land Salzburg Kontakt aufgenommen, um Strategien abzuklären bzw. gemeinsam zu erarbeiten, die eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen, die für Tiertransporte gelten, erschweren würden?