3191/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Finanzierung Hilfs- und Pflegepersonal an Schulen

Das Bildungsministerium ersuchte im Mai 2017 den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes um Erstellung eines Rechtsgutachtens. Geklärt werden sollte, ob dem Bund oder den Ländern die Finanzierung von Pflegebetreuungspersonal an Schulen (sowohl Pflichtschulen als auch höhere Schulen) obliegt. Grund dafür waren unterschiedliche Auffassungen bezüglich Beistellung und Finanzierung von Hilfspersonal sowie Pflege- und Hilfspersonal für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung.

Der Rechnungshofbericht „Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schulsystem?"[1] merkt nun kritisch an, dass dieses Gutachten bei Beendigung der Gebarungsprüfung (Prüfzeitraum bis September 2017) noch nicht vorlag. Dies sei insofern problematisch, als aufgrund der unklaren Rechtslage der Bund bzw. die Bundesländer die Finanzierung des Pflege- und Hilfspersonals für Schülerinnen unterschiedlich handhaben und dies beim Wechsel von Schularten zu Problemen führen kann.[2]

Unterschiede gab es dabei laut Rechnungshof sowohl bei den Rechtsgrundlagen, dem EmpfängerInnenkreis, dem Ausmaß und der Höhe der Kostentragung, der Ausbildung des Personals sowie der Finanzierung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende:

Anfrage

1.      Ist die unklare Rechtslage bzgl. Hilfs- und Pflegepersonal an Schulen - die unterschiedliche Rechtsgrundlagen, EmpfängerInnenkreise, Ausmaße und Höhen der Kostentragung, Ausbildung des Personals sowie Finanzierung nach sich zieht - mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vereinbar?

2.      Gab es aufgrund der unterschiedlichen Handhabe zwischen Bund und Ländern Schlichtungen, Klagen bzw. Gerichtsverfahren? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

3.      Liegt das Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes zur Finanzierung von Hilfs- und Pflegepersonal inzwischen vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

4.      Wer hat allfällig erforderliches Pflege- und Hilfspersonal an Pflichtschulen und höheren Schulen beizustellen und zu finanzieren?

5.      Wer hat allfällig erforderliches Pflege- und Hilfspersonal an Pflichtschulen und höheren Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung beizustellen und zu finanzieren?

6.      Wird die Kritik des oben angeführten Rechnungshofberichtes seitens Ihres Ressorts berücksichtigt? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen leiten sich daraus ab? Wenn nein, warum nicht?


7.    Gibt es seitens Ihres Ressorts noch weiteren Klärungsbedarf was die Finanzierung und Bereitstellung von Hilfs- und Pflegepersonal betrifft?



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2019/berichte/lnklusiver_Unterricht.pdf

[2] Vgl. ebd. S. 110.