3193/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag. Thomas Drozda Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel

betreffend: Reformprozess Bundesdenkmalamt

Seit Erscheinen des Rechnungshofberichts (Reihe BUND 2017/23) ist das
Bundesdenkmalamt und seine Gebarung in Diskussion. Insgesamt 99 Empfehlungen hat der Rechnungshof formuliert, um eine professionelle Führung und Organisation des Bundesdenkmalamtes in Zukunft sicherzustellen. In der Folge hat sich auch der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses im Parlament eingehend mit der Materie beschäftigt. Im einstimmig beschlossenen Abschlussbericht wurden wesentliche
Forderungen für eine Reform des Bundesdenkmalamtes festgehalten:

-  Das Bundesdenkmalamt hat die Aufgabe, das öffentliche Interesse an der Erhaltung
von Kulturgut gegen wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

-  Das Bundesdenkmalamt soll bestmöglich mit privaten EigentümerInnen kooperieren:
Es braucht Professionalität, Transparenz und Einheitlichkeit in der Spruchpraxis.

-  Das Bundesdenkmalamt soll seinen Servicecharakter verbessern, die Komplexität
seiner Bescheide reduzieren und allgemein die Ermöglichung des Weiterbestehens
von Denkmälern mit historischer oder künstlerischer Bedeutung in den Vordergrund stellen.

Außerdem wurden ein treffsicheres und machbares Unterschutzstellungskonzept,
transparente und einheitlich ausgelegte Standards und Förderrichtlinien sowie klare und genauestens eingehaltene Regeln zur Korruptionsprävention gefordert. Ein besonderes
Augenmerk sollte auch auf den Forschungsbereich gelegt werden, wo es eine transparente
und nachvollziehbare Forschungsstrategie zu entwickeln gilt. Darüber hinaus sprach sich der Ausschuss in seinem einstimmigen Beschluss gegen eine Veränderung des
Denkmalschutzes und eine Ausgliederung des BDA aus. Vielmehr sollte eine Reform das
BDA stärken - insbesondere auch in personeller Hinsicht.

Besonders kritisiert wurde das Projekt zur Schaffung eines Denkmalinformationssystems
(DEMIS) und Denkmalobjektsystems (DOBIS). Diese sollten bereits im Jahr 2013 den
Echtbetrieb aufnehmen. Für das Projekt DEMIS sind bis 2017 Kosten von knapp 5,5 Mio.
Euro angefallen, wovon 2,3 Mio. Euro auf DOBIS entfallen. Insgesamt wurden
Gesamtkosten von 10 Mio. Euro prognostiziert, wobei hier auch Kosten für die IT-

Infrastruktur des BDA inklusive Anschaffung neuer Hardware, Verlegen von Leitungen etc., Wartungs- und Betriebskosten bis zum Jahr 2019 enthalten sind.

Zeitgleich zum Ausschuss gründete der damalige Kulturminister Thomas Drozda eine Task
Force unter der Ägide von Sektionschef Jürgen Meindl, die beim Bundesdenkmalamt für Transparenz, Einheitlichkeit, Effizienz inklusive Imagewandel sorgen sollte und legte einen Reformpfad für das BDA fest. Unter anderem sah dieser die Ausstattung der Bundesbehörde
mit einem vollrechtsfähigen Denkmalfonds und eine Novelle des Bundesdenkmalgesetzes
vor. Außerdem sollten einheitliche Unterschutzstellungskriterien erarbeitet und insgesamt
eine stärkere Serviceorientierung sichergestellt werden. Der Prozess sollte dabei auf
möglichst breiter Basis unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BDA stattfinden. Insgesamt sollte die Organisation des BDA neu gedacht werden.

Mit dem Antreten der neuen Bundesregierung wurde es trotz zahlreicher bereits geleisteter Vorarbeiten ruhig um die Reform des BDA. Die Bestellung der neuen Leiterin des Bundesdenkmalamts, Erika Pieler, wurde mit einer Verzögerung eines halben Jahres erst
Ende November 2018 vorgenommen. Im Jänner 2019 trat Pieier ihren Dienst an. In einer Pressekonferenz gemeinsam mit Kulturminister Blümel wurden lediglich vage
Ankündigungen präsentiert: Service und Beratung sollte an oberster Stelle stehen und Denkmalschutz verständlich vermittelt werden. Keinen Bedarf sah Pieler dabei für ein
höheres Budget. Auch eine Reform des Denkmalschutzgesetzes wurde ad acta gelegt. Am

19. März wurde nun bekannt, dass Pieler die Leitung des BDA aus persönlichen Gründen zurücklegt. In den Medien wurde hierzu spekuliert, dass weniger persönliche Gründe,
sondern der Reformunwille und fehlendes Budget den Grund für den Rückzug Pielers
darstellen. Bis 20. April läuft nun die neue Ausschreibungsfrist, frühestens vor dem Sommer
ist mit einer neuen Leitung zu rechnen. Seit dem Amtsende von Barbara Neubauer per

1. August 2018 wird damit der Leitungsposten der Behörde mit knapp 200 MitarbeiterInnen zumindest ein Jahr vakant sein, was wiederum den Reformprozess maßgeblich verzögert.

In Sorge um den Denkmalschutz in Österreich stellen die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien daher folgende

Anfrage

1.    Welche Maßnahmen wurden von Ihnen zur Reform des Bundesdenkmalamtes seit
Ihrem Amtsantritt gesetzt?

2.     Wie soll das Weiterbestehen von Denkmälern mit historischer oder künstlerischer
Bedeutung nachhaltig gesichert werden? Gibt es hier bereits ein Konzept von Seiten
des Kulturministeriums?

a.     Wenn ja, wie sieht dieses aus?

b.     Wie weit ist die Umsetzung?

c.     Wenn nein, warum nicht?

3.     Wurden mit der Bestellung der neuen Leitung seit Jänner 2019 Reformen in die
Wege geleitet?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn nein, warum nicht?

4.     Mit welchen konkreten Vorhaben und Bereichen befasste sich Erika Pieler vorrangig
in ihrer kurzen Zeit im Bundesdenkmalamt?

5.     Was waren die detaillierten Gründe, dass die neue Leiterin nach nur drei Monaten zurückgetreten ist?

6.     Spielten bei diesem Rücktritt Reformunwilligkeit oder budgetäre Einschränkungen,
die wichtige Reformen verhindern, eine Rolle?

7.     Gibt es bereits BewerberInnen für die ausgeschriebene Stelle?

8.     Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der neuen Leitung erfolgen?

9.     Welche Aufgaben sehen Sie als vorrangig für die neue Leitung des BDA?

10.  Wie werden Sie in Zukunft sicherstellen, dass das BDA seiner Aufgabe, das
öffentliche Interesse an der Erhaltung von Kulturgut gegen wirtschaftliche Interessen
zu vertreten, gerecht werden kann?

11.  Welche Maßnahmen zur Stärkung öffentlicher Interessen an der Erhaltung von
Kulturgut sind geplant?

12.  Welche Mittel werden hierfür zur Verfügung gestellt?

13.  Wie werden Sie sicherstellen, dass das BDA bestmöglich mit privaten EigentümerInnen kooperiert?

14.  Welche Maßnahmen wurden für Professionalität, Transparenz und Einheitlichkeit der Spruchpraxis gesetzt?

15.  Gab es hierzu Änderungen bei den Standards und Förderrichtlinien?

a.     Wenn ja, wie sehen diese aus?

b.     Wenn nein, warum nicht?

16.  Wie sieht die Hinwendung zu mehr Serviceorientierung konkret aus? Wie weit ist die Umsetzung?

17.  Wie hoch sind die Kosten für die verbesserte Serviceorientierung?

18.  Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Komplexität der Bescheide des BDA
wurden seit 2017 gesetzt?

19.  Wie sehen die Änderungen beim UnterschutzsteIlen aus? Gibt es hierzu bereits ein treffsicheres und machbares Konzept?

a.     Wenn ja, wie sieht dieses konkret aus?

b.     Wie weit ist die Umsetzung?

c.     Wenn nein, warum nicht?

20.  Wie sieht es mit der Korruptionsprävention aus: Welche Compliance-Regeln wurden
neu implementiert?

a.     In welcher Form bzw. durch welche Maßnahmen wurden und werden die MitarbeiterInnen darüber informiert?

21.  Ist die im Regierungsprogramm vorgesehene Verländerung des Denkmalschutzes
bereits vom Tisch?

a.     Wenn nein, wann wird es hier zu konkreten Umsetzungen kommen?

b.     Wie werden diese konkret aussehen?

22.  Wurde bereits eine transparente und nachvollziehbare Forschungsstrategie entwickelt?

a.     Wenn ja, wie sieht diese aus?

b.     Wenn nein, warum nicht?

23.  Wie ist der Stand bei DEMIS/DOBIS?

24.  Ist das System jetzt voll funktionstüchtig?

a. Wenn nein, warum nicht?

25.  Welche Mittel wurden seit 2017 für DEMIS/DOBIS investiert? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Posten.)

26.  Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten für DEMIS/DOBIS?

27.  Mit welchen Kosten ist noch zu rechnen?

28.  Wie hoch sind die vermutlichen Gesamtkosten für DEMIS/DOBIS bis zur
vollständigen Funktionstüchtigkeit?

29.  Beinhaltet Ihre Reform des BDA nach wie vor die Schaffung eines vollrechtsfähigen Denkmalfonds?

a.     Wenn ja, wann ist hier mit einer Umsetzung zu rechnen?

b.     Wie wird diese im Detail erfolgen?

c.     Wenn nein, warum nicht?

30.  Ist weiterhin keine Novelle des Bundesdenkschutzmalgesetzes geplant, obwohl diese
auch im Regierungsprogramm festgehalten ist?

a.     Wenn doch, wann wird diese vorliegen und was werden die wesentlichen
Punkte sein?

b.     Wenn keine geplant ist, warum? Sehen Sie keinen Handlungsbedarf beim
BDA und Denkmalschutz?

31.  Wie sieht die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei dem
Reformprozess aus? Werden diese miteinbezogen?

a.     Wenn ja, in welcher Form?

b.     Wenn nein, warum nicht?

32.  Wie hat sich der Personalstand des Bundesdenkmalamtes in den letzten 5 Jahren
verändert (bitte um Aufstellung pro Jahr)?

33.  Wie wird die Budgetentwicklung des BDA in den nächsten Jahren aussehen?

34.  Welche konkreten Aufgaben hat die ehemalige Präsidentin des BDA Barbara
Neubauer mit ihrer eigenen Stabstelle Denkmalschutz im BKA übernommen?

35.  Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Kultursektion?

36.  Wem ist Neubauer unterstellt und berichtspflichtig?