3196/J XXVI. GP
Eingelangt am 27.03.2019
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Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres (Vereinswesen im BMI)
betreffend Ermittlungen gegen Mitglieder der Burschenschaft Germania"
Die Bundesregierung hat im Jänner 2018 ein Auflösungsverfahren der umstrittenen Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt eingeleitet. Damals sprachen sich Bundeskanzler Kurz und Innenminister Kickl für ein Auflösungsverfahren gegen die Burschenschaft aus. Kurz forderte explizit politische Konsequenzen, da der nunmehrigen FPÖ-Landtagsabgeordnete Udo Landbauer Vizevorsitzender der betreffenden Burschenschaft war[1]. Im März 2019 wurde bekannt, dass das Auflösungsverfahren gegen die Burschenschaft Germania bereits im August 2018 eingestellt wurde[2].
Nachdem die gegenständliche Materie sowohl von BMVRDJ als auch von BMI vollzogen wird, werden die Fragen an beide Ressorts gestellt, um eine vollständige Beantwortung zu ermöglichen.
Die unterfertigenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang nachstehende
Anfrage:
1. Wurde ein Auflösungsverfahren gemäß § 29 VereinsG gegen den Verein „Germania zu Wiener Neustadt" eingeleitet?
a. Wenn ja, an welchem Tag erfolgte dies und durch welche Organisationseinheit ihres Ressorts?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn ja, durch welche Erhebungen gelangte ihr Ressort zu der Auffassung, dass die rechtlichen Bedingungen des § 29 VereinsG nicht vorliegen?
d. An welchem Tag wurde der entsprechende Bescheid über die Entscheidung betreffend die Auflösung des Vereins ausgestellt?
2. Wurden die Ermittlungen wegen Beweismittelfälschung eingestellt?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, was sind die Gründe für die Einstellung?
c. Wenn nein, wie ist der Erkenntnisstand?
d. Welche Organisationseinheit des BMI war mit den Ermittlungen befasst?
3. Liegen Ihrem Ressort Erkenntnisse vor, dass der Verein Germania zu Wiener Neustadt zur rechtsextremen Szene in Österreich und Deutschland Kontakte unterhält?
a. Wenn ja, wie ist der Erkenntnisstand?
b. Wenn ja, werden diese Aktivitäten überwacht?