323/J XXVI. GP
Eingelangt am 23.02.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verfassung,
Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Zurückziehung der Anklage
gegen Gerhard Dörfler durch die WKStA
Die bereits rechtskräftig eingebrachte
Anklage gegen den ehemaligen Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler
wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwatschaft zurückgezogen.
Grund sei eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in einem Verfahren gegen
den früheren freiheitlichen Kärntner Landespolitiker Uwe Scheuch,
eine Weisung zu einer privatwirtschaftlichen Handlung konstituiere keinem
Amtsmissbrauch sondern Untreue. Gegen Gerhard Dörfler wird laut ORF
nunmehr jedoch auch nicht wegen Untreue ermittelt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Erfolgte eine Weisung des Justizministers im Verfahren der WKStA gegen den ehemaligen Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und wenn ja, worauf lautete sie?
2. Falls eine Weisung erfolgte, wurde der Weisungsrat einbezogen und wie lautete dessen Empfehlung?
3. Wurde dem Justizminister im Zuge des Verfahrens gegen Gerhard Dörfler Bericht erstattet und wenn ja, jeweils wann und von welcher Stelle?
4. Warum wurde die bereits rechtskräftige Anklage der WKStA gegen den ehemaligen Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler von der WKStA zurückgezogen?
5. Warum wurde oder wird nicht wegen des Verdachts der Untreue ermittelt?