3237/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Konsequenzen aus der Causa Teen Star.

 

Nach knapp 8 Monaten der medialen Diskussion wurde am 1. April 2019 bekannt, dass Workshops des umstrittenen Sexualpädagogik-Vereins Teen Star durch das BMBWF verboten werden sollen.

Die Zeitung „Der Falter" zitierte Bundesminister Faßmann mit der Aussage: „Solche Aufklärungskurse sind nicht altersadäquat und sie verfestigen altmodische Rollenvorstellungen. Deshalb darf Teenstar ab sofort an Schulen nicht mehr arbeiten. Ich empfehle betroffenen Schulen, allfällige Zusammenarbeiten mit Teenstar zu beenden.“ Dieser wichtige Schritt wirft aber Fragen in Hinblick auf die Rolle des BMBWF im Zuge der Überprüfung der internen Schulungsunterlagen des Vereins und in Hinblick auf das zukünftige Vorgehen des Vereins auf - insbesondere, da dieser Schritt erst kurz nach der medialen Veröffentlichung von negativen Stellungnahmen erfolgte, die dem Ministerium schon seit Monaten vorliegen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.     War dem BMBWF im Zuge der mehrmonatigen Überprüfung das vom Falter zitierte Handout „Fruchtbarkeit & Co: Was hat das mit mir zu tun?“ noch nicht bekannt?

a. Falls doch, war es Teil der internen Überprüfung?

2.      In Ihren medialen Stellungnahmen sprechen Sie einerseits von einem Verbot der Schulworkshops des Vereins, andererseits aber von einer bloßen „Empfehlung“, keine Workshops mehr durchzuführen. Wird es seitens des BMBWF (ähnlich der entsprechenden Weisung des damaligen Landesschulrats Salzburg während des Prüfverfahrens) einen bindenden Erlass/Brief an Direktionen/etc. geben, der bis zur Einsetzung des angekündigten Akkreditierungsverfahrens derartige Workshops untersagt?

a.      Wenn ja, wann wird dieser Schritt spätestens erfolgen?

b.      Wenn nein, warum wird darauf verzichtet?

c.      Wenn nein, auf welche andere Art werden Sie sicherstellen, dass die, nach Prüfung des BMBWF als unzulänglich eingestuften Workshops, nicht mehr in Schulen abgehalten werden?

3.      Hat das Ergebnis der Überprüfung des BMBWF auch Einfluss auf Angebote des Vereins an anderen nachgelagerten Dienststellen des Ministeriums?

4.      An der KPH Wien/Krems werden im Studienjahr 2018/2019 beispielsweise „TeenStar-Ausbildungsseminare“ veranstaltet. Wird es eine Weisung/Empfehlung o.ä. an Fachhochschulen und Universitäten in Hinblick auf die Ergebnisse der Überprüfung des Ministeriums geben?

a.      Wenn ja, wann und in welcher Form wird das erfolgen?

b.      Wenn nein, warum nicht?