3247/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.04.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Kanzleramtsminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Ursachen für den Fachkräftemangel

BEGRÜNDUNG

Die im Zuge der parlamentarischen Anfragen 2249/J[1] und 2250/J[2] vom 08.11.2018 angestrebte tiefergehende Betrachtung zum Fachkräftemangel blieb sowohl in der Beantwortung als auch in weiterer Folge aus. Diese Betrachtung hätte das bestehende Fachkräftepotenzial hinsichtlich des Mismatch in seinen unterschiedlichen Dimensionen analysieren sollen. Unter Mismatch wird im Weiteren verstanden, dass den offenen Stellen durchaus Arbeitssuchende gegenüberstehen, jedoch die gegenseitigen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt werden. Bezüglich qualitativem Mismatch, welches u.a. auch durch die Aufwertung der Lehre adressiert wird, beschränkt sich die Problemstellung nicht nur auf den Umstand, dass das von einem Unternehmen abrufbare Arbeitsangebot die dringend geforderten Qualifikationen vermissen lässt. Es wurzelt auch in dem vorgelagerten Umstand, dass sich Fachkräfte für eine Beschäftigung abseits ihrer fachlichen Ausbildung entscheiden. Bei der Diskussion von lokalem Mismatch - d.h. wenn verfügbare Fachkräfte und offene Stellen örtlich auseinanderfallen - ist zu bedenken, dass die Entscheidung über die Annahme eines Anstellungsverhältnisses stets von den damit verbundenen Opportunitätskosten abhängt. Diese Opportunitätskosten sind nicht nur durch die gemäß Regierungsprogramm von Kürzungen bedrohten Sozialleistungen determiniert. In die Opportunitätskosten fließen alle Facetten der der Fachkraft alternativ zur fachlich adäquaten Jobannahme verfügbaren Optionen ein. Darunter fallen auch dem Heimatort nähere Beschäftigungen abseits der fachlichen Ausbildung sowie das aus einer solchen Beschäftigung erzielbare Einkommen.

In der Anfragebeantwortung 2206/AB[3] vom 21.12.2018 wird die unzureichende Analyse mit einem Mangel an Daten aus Verwaltungsregistern begründet. In der Anfragebeantwortung 2237/AB[4] vom 08.01.2019 wird auf erstere Anfragebeantwortung verwiesen. Zwei Ministerien scheitern offenbar an der Beantwortung zentraler Fragen zum Fachkräftemangel, weil die Datenlage unzureichend ist. Die „Plattform Registerforschung“[5] weist auch abseits


dieses speziellen Falles regelmäßig auf den dringenden Nachholbedarf hin. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

1.    Liegen der Statistik Austria entsprechende Register und/oder Daten vor, die zur Beantwortung der Anfragen 2249/J und 2250/J notwendig wären?

2.    Wenn ja, welche sind das?

3.    Besteht für die Statistik Austria die technische Möglichkeit, durch Verknüpfung ihr vorliegender Register und/oder Daten eine für die Beantwortung der Anfragen 2249/J und 2250/J notwendige Datengrundlage zu generieren?

4.    Wenn ja, liegen entsprechende Aufträge und Mittel zur Umsetzung vor?

5.    Wenn nein (Frage 3), woran scheitert es?

6.    Wenn nein (Frage 1), welche Register und/oder Daten fehlen?

7.    Ist die Statistik Austria mit ausreichend Rechten und Ressourcen ausgestattet, um die zur Beantwortung der Anfragen 2249/J und 2250/J notwendigen Register und/oder Daten festzustellen und zu verarbeiten?

8.    Wenn nein, besteht der politische Wille, die Statistik Austria mit den dafür notwendigen Rechten und Ressourcen auszustatten?

9.    Gibt es Bestrebungen, das „Austrian Micro Data Centre“ und/oder andere Vorschläge der „Plattform Registerforschung“ umzusetzen, um der Forschung eine vollständigere und leichter zugängliche Datengrundlage zu ermöglichen?

10. Wenn ja, welche?

11. Wenn nein, wieso nicht?

 

 

 

 


 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_02249/index.shtml.

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_02250/index.shtml.

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_02206/index.shtml.

[4] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_02237/index.shtml.

[5] https://www.reqisterforschung.at/mission.