3291/J XXVI. GP
Eingelangt am 09.04.2019
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Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen, an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Anzeigen gegen Anbieter von CBD-Produkten bzw CBD-Blüten
Die Arzneimittelpflanze des Jahres 2018 - Cannabis - enthält eine Reihe von Cannabinoiden, deren Einsatz zu medizinischen Zwecken weltweit intensiv diskutiert wird.
Tetrahydrocannabinol (THC) ist psychoaktiv und als Suchtgift im Sinn des Suchtmittelgesetzes und der Suchtgiftverordnung eingestuft. Der Handel mit THC ist daher nach dem Suchtmittelgesetz mit Strafe bedroht.
Cannabidiol (CBD) ist nicht psychoaktiv und fällt gemäß Anlage 1 zur Suchtgiftverordnung gemäß Punkt I.1.a. unter der Voraussetzung, dass der Gehalt an THC 0,3% nicht übersteigt, nicht unter das Suchtmittelgesetz bzw die Suchtmittelverordnung.
In der Plenarsitzung des Nationalrates vom 27.3.2019 teilte die Frau Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wie folgt mit:
„Der Missbrauch von Suchtgiftmitteln
stellt eine große Gefahr dar. Das
Suchtpotenzial und der Missbrauch von Cannabis, wenn es sich nicht um
Medizinalhanf handelt, wurden auch in einer rezenten Untersuchung der Ages
– Frau Professor Wirthumer-Hoche ist Ihnen im Ausschuss als
Auskunftsperson zur
Verfügung gestanden -, ganz klar aufgezeigt. Die Erkenntnisse sind
für mich als Gesundheitsministerin bedenklich. Die Agentur für
Gesundheit und
Ernährungssicherheit wurde durch mein Ministerium am 16. November 2018
beauftragt, Hanfautomaten und Verkaufsstellen in möglichst breitem
Ausmaß und flächendeckend in Österreich zu beproben und die bei
den Kontrollen
beziehungsweise Analysetätigkeiten Vorgefundenen Ergebnisse zu
übermitteln.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis war erschütternd. Die
Beanstandungsrate
war nämlich fast 100 Prozent. Das heißt, von
46 Proben waren 45 zu beanstanden.
Wir haben natürlich
diesbezüglich sofort Anzeige bei der Staatsanwaltschaft beziehungsweise bei den Bezirksverwaltungsbehörden erstattet."
(Stenographisches Protokoll des Nationalrates zur 66. Sitzung am 27.3.2019)
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Anwendung von Cannabis in der Medizin bzw in Nahrungsergänzungsmitteln ist es von hohem öffentlichem Interesse, Aufklärung über die „erschütternden Ergebnisse“ der Erhebungen zu erlangen.
Es wird daher hiermit an die zuständige Bundesministerin folgende
Anfrage
gerichtet:
1) Wie viele Anzeigen hat das Bundesministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Konsumentenschutz seit dem 16.11.2018 gegen Händler von CBD-Blüten
bzw CBD-Produkten nach dem Suchtgiftgesetz iVm der Suchtgiftverordnung bei den
Staatsanwaltschaften eingebracht? Wie viele Anzeigen zu CBD-Blüten? Wie
viele Anzeigen zu Produkten, die CBD als Inhaltsstoff ausgewiesen haben?
2) Welche Delikte wurden vom Bundesministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Konsumentenschutz bei den zu Frage 1) genannten Anzeigen angezeigt?
3) Was waren konkret die „erschütternden Ergebnisse“ der von der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) im Auftrag des Ministeriums vorgenommenen Erhebungen?
4) In wie vielen der angezeigten Fälle, war der Grenzwert von 0,3% THC-Anteil überschritten worden?
5) Um wie viel war in den angezeigten Fällen der Grenzwert von 0,3% THC-Anteil überschritten worden?
6) Wieso hat das Bundesministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in seinem Erlass vom 4.12.2018 nicht
auf die „erschütternden Ergebnisse“ der Erhebungen der AGES
besonders hingewiesen und die Landeshauptleute auch nicht aufgefordert, im Fall
der Überschreitung des
Grenzwertes von 0,3% THC Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten?
7) In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz seit dem 16.11.2018 gegen Händler von CBD-Blüten bzw CBD-Produkten Anzeigen an Bezirksverwaltungsbehörden erstattet?
8) Welche Delikte wurden den Händlern von CBD-Blüten bzw CBD-Produkten in den zu Frage 7) genannten Anzeigen vorgeworfen?
9) Wie viele Verfahren aus den zu Frage 7) genannten Anzeigen wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden bereits abgeschlossen? Mit welchem Ergebnis wurden diese Verfahren abgeschlossen?