3309/J XXVI. GP
Eingelangt am 10.04.2019
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Fleisch von gequälten Hühnern aus der Ukraine in Österreich
Die österreichische Landwirtschaft ist im Wandel begriffen. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe steigen auf eine biologische Bewirtschaftungsweise um, die das Tierwohl besonders berücksichtigt. Auch die Tierschutzstandards in der konventionellen Landwirtschaft sind höher als in anderen EU-Mitgliedsstaaten und in Drittländern.
Aus diesem Grund hat die Berichterstattung über Fleisch von ukrainischen Hühnern, die in Massentierhaltung und unter qualvollen Bedingungen aufgezogen und geschlachtet werden, dieser Tage besonders entsetzt.
Österreich muss für mehr Tierschutz europaweit und international eintreten und die heimischen Landwirtinnen und Landwirte vor einer Konkurrenz schützen, die Fleisch produziert in einer Art und Weise, wie es die österreichische Konsumentin und der österreichische Konsument als mittlerweile unvorstellbar grausam empfindet.
2016
wurde ein Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine für
den Export geschlossen. Im Gegenzug hat man von der Ukraine die Einhaltung von
EU-Tierschutzrichtlinien verlangt. Die Ukraine hat jedoch weder einen der EU
zugesagten Aktionsplan umgesetzt, noch hält es die EU-Tierschutzstandards
ein. Kontrollen von Tierhaltungsanlagen werden nur wenig durchgeführt.
Mit einem Trick, nämlich indem ein Knochen an den Hühnerbrüsten
gelassen wird, werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen umgangen. Angeblich
soll nun das Abkommen der EU mit der Ukraine insofern geändert werden,
dass das betroffenen Unternehmen seine Hühnerbrüste in Zukunft legal
exportieren kann. Die soll durch eine Änderung der festgelegten Quote
erreicht werden.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Welche Informationen haben Sie bezüglich der tierschutzrelevanten Umstände der Produktions- und Schlachtungsbedingungen der Betriebe des Unternehmens, welches durch einen Trick das Fleisch seiner in der Ukraine aufgezüchteten Hühner in die EU exportiert?
2. Haben Sie Kontakt mit der EU Kommission aufgenommen, um eine Strategie zu entwickeln, wie Praktiken, wie sie im Zusammenhang mit dem in Frage 1 genannten Unternehmen bekannt wurden, in Zukunft verhindert werden können und damit mehr Tierschutz auch in der landwirtschaftlichen Produktion in der Ukraine herrscht?
3. Welche Informationen haben Sie von der Kommission, inwiefern das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine geändert werden soll?
4. Haben Sie mit BM Köstinger Kontakt aufgenommen, damit verhindert wird, dass die österreichischen landwirtschaftlichen Betriebe durch unlautere Methoden, wie die im Zusammenhang mit dem ukrainischen Unternehmen aufgedeckten, finanziell unter Druck geraten, da diese ihre landwirtschaftlichen Produkte am Markt nicht so umfangreich, wie es möglich wäre, absetzen konnten bzw. können?
5. Welche Tierschutzkriterien müsste der ukrainische Betrieb derzeit einhalten, um das Hühnerfleisch in die EU einführen zu dürfen?
6. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Großküchen und die Gastronomie in Österreich Fleisch von Tieren anbietet, das unter Einhaltung der österreichischen Tierschutzstandards produziert wurde?
7. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Fleisch von Tieren aus Drittstaaten, die unter qualvollen Bedingungen gehalten wurden, gekennzeichnet ist?
8. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit für die KonsumentInnen klar ersichtlich ist, wie die Tiere gehalten und geschlachtet wurden, deren Fleisch in Österreich in den Verkauf gelangt?