3393/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Gegengeschäfte der DaimlerChrysler AG

 

Im Zuge der Befragung von Dr. Rudolf Lohberger, einem ehemaligen hochrangigen Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, im Eurofighter-Untersuchungsausschuss am 10. Jänner 2019 wurde von NEOS in medienöffentlicher Sitzung ein Dokument aus den Akten des Eurofighter-Untersuchungsausschusses vorgelegt, das aus dem Jahr 2000 (29. März) stammt und in dem unter anderem von „bestehenden Gegengeschäftsverpflichtungen der DaimlerChrysler AG in Österreich“ die Rede ist, die auf ein "Konto seperato" (recte: "conto separato") vorgetragen werden sollen. Der Eurofighter-Gegengeschäftsvertrag hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht existiert, da dessen Vertragsabschluss erst im Juli 2003 erfolgte. Die Typenentscheidung für den Eurofighter fiel ebenso erst im Juli 2002. Gegengeschäftsverpflichtungen in Bezug auf die Eurofighter-Anschaffung können also nicht gemeint sein. Medienvertreter haben nach dieser Untersuchungsausschusssitzung zu recherchieren begonnen und im Zuge der Recherchen auch mehrmals Anfragen an das Wirtschaftsministerium gestellt, die jedoch nicht beantwortet wurden. Die Auskunftsperson vom 4. April 2019 im Eurofighter- Untersuchungsausschuss, Hubert Hödl, hat auch ausgesagt, dass es im Wirtschaftsministerium Konten gibt, die Unternehmen einrichten können, um sich dann darauf Gegengeschäftsverpflichtungen anrechnen lassen zu können ("conto separato"). 

Die Überprüfung und administrative Betreuung von Gegengeschäften liegt seit 1978 im Kompetenzbereich des Wirtschaftsministeriums.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Hatte das Unternehmen DaimlerChrysler im Jahr 2000 Gegengeschäftsverpflichtungen in Österreich? 

2.    Wenn ja, aus welchem Vertrag beziehungsweise aus welchem Beschaffungsvorgang resultieren diese Verpflichtungen und welches Volumen hatten diese Verpflichtungen? 

3.    Bitte um Übersendung einer historischen und vollständigen Auflistung der Gegengeschäftsverpflichtungen, die Unternehmen im Zuge von Geschäften mit Österreich erfüllen mussten. 

4.    Existieren oder existierten im Ministerium Konten, die Unternehmen einrichten können, um darauf Gegengeschäftsverpflichtungen anzurechnen ("conto separato")? 

5.    Wenn ja, bitte um Übersendung einer historischen und detaillierten Auflistung aller Konten und Unternehmen.

6.    In welcher Form war bzw. ist die Wirtschaftskammer in die Einrichtung dieser Konten ("conto separato") involviert? 

7.    Welchen Einfluss hat bzw. hatte die Wirtschaftskammer am Zustandekommen von Gegengeschäftsverpflichtungen? 

8.    War bzw. ist es üblich, dass die Wirtschaftskammer für bestimmte Unternehmen für Gutschriften auf diesen Gegengeschäftskonten ("conto separato") wirbt?