3394/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Geheimhaltung der Eurocopter-Nachbeschaffung

 

Am 5. Dezember 2017 wurden unter dem damaligen Innenminister Wolfgang Sobotka vier zweimotorige Hubschrauber um 24,49 Millionen Euro und zwei einmotorige Modelle um 6,66 Millionen Euro ohne Ausschreibung von Airbus gekauft. Dieser Kauf war bis 4. April 2019 öffentlich nicht bekannt bzw. war vom Innenministerium nicht kommuniziert worden. Nicht einmal der damalige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, unter dessen Federführung die damalige Neuanzeige gegen Airbus im Zusammenhang mit der Eurofighter-Anschaffung erfolgt war, wusste von diesem Kauf, wie er gegenüber der APA angab. Wolfgang Sobotka gab dazu gegenüber der APA über einen Sprecher Folgendes an: “Der gesamte Vergabevorgang erfolgte auf Grundlage des Bundesvergabegesetzes und war die wirtschaftlichste und für die Sicherheit zweckmäßigste Lösung." Außerdem sei der gesamte Vergabeprozess unter Einbindung der Finanzprokuratur erfolgt.

Auch wenn der Vergabeprozess rechtlich gedeckt war, ist - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Republik Österreich Airbus im Februar 2017 wegen schweren Betrugs angezeigt hatte - nicht nachvollziehbar, dass alternative Anbieter nicht geprüft wurden. Außerdem wurde diese Anschaffung bis April 2019 bewusst vor der Öffentlichkeit verschwiegen. Das zeigt, dass man sich damals wie heute bewusst war, dass es bedenklich sein könnte, ein Geschäft im Wert von rund 31 Millionen Euro mit einem Unternehmen abzuschließen, das man kurz davor wegen schweren Betruges angezeigt hatte. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wieso wurde dieser Kauf gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen? 

2.    Wieso wurde dieser Kauf gegenüber anderen Ministerien verschwiegen? 

3.    Wieso gab es ein Vergabeverfahren ohne Ausschreibung? 

4.    Welche rechtlichen Möglichkeiten gab es, andere Anbieter in den Vergabeprozess einzubeziehen? 

5.    Wieso zog die Republik Österreich keine anderen Anbieter in Erwägung? 

6.    Was war die genaue Rolle der Finanzprokuratur in diesem Vergabeprozess? 

7.    Ab welchem Zeitpunkt und wie lange war die Finanzprokuratur in diesen Vergabeprozess eingebunden?

8.    Wie lauteten die Empfehlungen der Finanzprokuratur? 

9.    Hat die Finanzprokuratur niemals einen Interessenkonflikt darin gesehen, dass sie als "Anwalt der Republik" die Interessen Österreichs gegen Airbus zu vertreten hat und gleichzeitig in einen Vergabeprozess zugunsten von Airbus eingebunden ist? 

10. Falls doch, was waren die Folgen?