3401/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kosten Ihres Ministerbüros im Kalenderjahr 2018 | Folgeanfrage aufgrund Nichtbeantwortung

„Transparenz ist die Grundzutat für den sorgsamen Umgang mit Steuergeld."

Hartwig Löger am 30.11.2018

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Während Sie sich öffentlich stets zu Transparenz im Umgang mit Steuergeld bekennen, lassen Ihre Anfragebeantwortungen eben diese vermissen. Jüngstes Beispiel dafür war die Beantwortung einer parlamentarischer Anfragen zu den Kosten Ihres Ministerbüros, welche unvollständig, teils sogar ohne erkennbaren Zusammenhang mit der Fragestellung beantwortet wurde:

-         In Ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (558/J) betreffend der Ausgaben im ersten Quartal 2018 verwiesen sie auf Ihre Anfragebeantwortungen der Anfragen (120/J) sowie (489/J). Dort werden aber lediglich die Kalendermonate Januar und Februar beantwortet. Der Monat März blieb gänzlich unbeantwortet.

-         Auch die Fragen das Staatssekretariat in Ihrem Ressort betreffend ließen sie mit Verweis auf die bereits erfolgten Anfragebeantwortungen unbeantwortet. Aus diesen beiden Anfragebeantwortungen ergibt sich hinsichtlich des Staatssekretariates allerdings leider nur eine Beantwortung der Kosten betreffend des Monats Februar. Januar und März blieben leider auch hier wieder unbeantwortet.

-         In Ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (1258/J) betreffend die Personalausgaben im zweiten Quartal 2018 beantworten Sie - sowohl für Ihr Ressort als auch für das Staatssekretariat - lediglich den Monat Juni. Die Monate April und Mai blieben leider unbeantwortet. Gefragt wurde allerdings dezidiert nach den Personalkosten im gesamten 2. Quartal 2018. Dieselben Kalendermonate blieben auch für das Staatssekretariat in Ihrem Ressort unbeantwortet.

-         In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (2125/J) betreffend der Personalausgaben im dritten Quartal 2018 beantworten sie wieder lediglich die entsprechenden Kosten zum Monat September. Die Monate Juli und August blieben erneut unbeantwortet. Erneut wurde aber dezidiert nach den Kosten im dritten Quartal gefragt. Dieselben Kalendermonate blieben auch für das Staatssekretariat in Ihrem Ressort unbeantwortet.

-         Zu guter Letzt verweisen Sie in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (2539/J) betreffend die Personalausgaben im gesamten Kalenderjahr 2018 bzw. jene des 4. Quartals 2018, auf Ihre - wie ausgeführt unzureichend beantworteten - bisherigen Beantwortungen. Hinsichtlich der expliziten Frage nach den Personalausgaben im vierten Quartal 2018 geben Sie lediglich Auskunft über die Kosten im Dezember 2018. Die Kalendermonate Oktober und November blieben für Ihr Ressort - wie auch für das Staatssekretariat in Ihrem Ressort - wiederum unbeantwortet.

-         Zusammengefasst wurden an Sie Anfragen betreffend die Personalausgaben des Finanzressorts zu allen 12 Monaten des Kalenderjahres 2018 gerichtet. Beantwortet wurden leider nur exakt fünf.

-         Sie wurden auch um Auskunft ersucht, wie viele Personen in Ihrem Kabinett tätig sind. Neben den Referentlnnen wurde explizit auch nach der Anzahl der „in Ihrem Kabinett beschäftigten Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräfte, KraftfahrerInnen bzw. sonstiger Hilfskräfte" gefragt. Auch diese Antwort blieben Sie leider gänzlich schuldig. Sowohl für Ihr Kabinett als auch für das Staatssekretariat und auch das Generalsekretariat.

Die vollständige Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage hat andere Regierungsmitglieder vor keine unlösbare Aufgabe gestellt (wir dürfen an dieser Stelle exemplarisch auf die Anfragebeantwortungen des Bildungsministeriums verweisen z.B. 2506/AB). Gerade das Finanzressort sollte hinsichtlich der Transparenz eine Vorbildfunktion einnehmen.


Daher möchten wir Sie auf Basis des parlamentarischen Interpellationsrechts nochmals ersuchen, parlamentarische Anfragen auch tatsächlich vollständig und gewissenhaft zu beantworten!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1)     Wie hoch waren - inklusive allfälliger Dienstzuteilungen für Projektarbeit etc. und Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräfte, KraftfahrerInnen bzw. sonstiger Hilfskräfte - die Personalkosten in Ihrem Kabinett in den Monaten März, April, Mai, Juli, August, Oktober und November des Kalenderjahres 2018 (bitte um einzelne Aufschlüsselung nach Monat)?

2)     Wie viele Personen waren - inklusive allfälliger Dienstzuteilungen für Projektarbeit etc. - in Ihrem Kabinett im Kalenderjahr 2018 als Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräfte, KraftfahrerInnen bzw. als sonstige Hilfskräfte beschäftigt (bitte um depersonalisierte Aufschlüsselung jeweils nach Monat, Funktion und Gesamtsumme der als Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräfte, KraftfahrerInnen bzw. als sonstige Hilfskräfte in Ihrem Kabinett Beschäftigten)?

3)     Wie hoch waren - inklusive allfälliger Dienstzuteilungen für Projektarbeit etc. - die Personalkosten für Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräfte, KraftfahrerInnen bzw. sonstige Hilfskräfte in Ihrem Kabinett im Kalenderjahr 2018 (bitte um depersonalisierte Aufschlüsselung nach Funktion, jeweils nach Monat, einschließlich Überstunden, Prämien sowie eventuell anfallende weitere Personalkosten)?

a.       Wurden die daraus resultierenden Kosten in Ihren Ausführungen zu den Anfragen hinsichtlich der Gesamtkosten Ihres Ressorts der Monate Januar (120/J), Februar (489/J), Juni (1258/J), September (2125/J) und Dezember (2539/J) des Kalenderjahres 2018 bereits berücksichtigt?

4)     Wie viele Personen waren im Kalenderjahr 2018 insgesamt dem Büro des Generalsekretärs (inkl. aller Sekretariats-, Kanzlei und Schreib- und Hilfskräfte bzw. KraftfahrerInnen; inkl. allfälliger Dienstzuteilungen für Projektarbeit etc.) zugeteilt (bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Namen, Funktion, Beschäftigungszeitraum und Aufgabenbereich)?

5)     Welche Kosten sind für den Generalsekretär sowie seine MitarbeiterInnen (inkl. aller Sekretariats-, Kanzlei und Schreib- und Hilfskräfte bzw. KraftfahrerInnen; inkl. allfälliger Dienstzuteilungen für Projektarbeit etc.) im Kalenderjahr 2018 insgesamt angefallen (bitte um detaillierte Kostenaufstellung jeweils nach Monat, Funktion und Aufgabenbereich sowie Gesamtkosten)?

a. Wie ist diese Frage gesondert für das 4. Quartal 2018 zu beantworten?

6)     Wie sind nunmehr die Fragen 1 bis 3 für das Staatssekretariat in Ihrem Ressort zu beantworten?