3408/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Versammlungsrechtliche Behandlung des „Bleiburger Kroatengedenkens“

Am 23.04.2019 berichtete der ORF Kärnten ausführlich über das anstehende "Bleiburger Kroatengedenken" am Loibacher Feld. (https://kaernten.orf.at/news/stories/2977577/)

Bei dem umstrittenen Treffen am Loibacher Feld wird Ustascha-Kriegstoten Ende des zweiten Weltkriegs gedacht (Anm: Erschießungen von "Ustascha-Soldaten" durch die "YU-Armee" im Mai und Juni 1945). Allerdings wurde die Gedenkveranstaltung in der Vergangenheit von einigen Gruppen immer wieder für faschistische Propaganda missbraucht. Es kam zu einem Charakterwandel des ursprünglich religiös intendierten Totengedenkens hin zu einer eindeutig politischen Versammlung.

Hatte die Veranstaltung zu Beginn der 1990er noch etwa 100 Teilnehmer_innen, entwickelte sich diese jüngst zu einer politischen Großveranstaltung mit etwa 30.000 Teilnehmer_innen (2015), die aus vielen Ländern anreisen.

Der politische Charakter der Veranstaltung wird in jüngster Zeit verbreitet "als nationalistisch bis rechtsradikal" bezeichnet.

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Ustaša-Feier, 2018: Teilnehmer während der „Andacht“ am Friedhof mit Fahnen von politischen Parteien (HSP); kurz darauf wird um 11.00 ein kroatischer Politiker auf kroatisch eine 10-minütige Rede halten.

Quelle: AK Bleiburg/Pliberk

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Ustaša-Feier, 2018: Teilnehmer auf dem Weg von Friedhof zum Feld mit einer Fahne einer politischen Partei (HSP) Quelle: AK Bleiburg/Pliberk

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Ustaša-Feier, 2016: Personen am Feld während der Feier mit Fahnen der kroatischen Partei HCSP
Quelle: HCSP (http://hcsp.hr/hcsp-na-komemoraciji-u-bleiburgu-2016/)

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Ustaša-Feier, 2018: Teilnehmer der Ustaša-Feier begrüßt einen Journalisten mit Hitlergruß.
Quelle: Roman Möseneder / vice.com/https://www.vice.com/de_at/article/a3azb8/nichts-neuesaber-wieder-viel-wiederbetatigung-beim-faschisten-treffen-in-bleiburg

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Ustaša-Feier, 2018: Personen in Uniformen bzw. mit Uniformteilen (Baretten etc.) während der Feier („Messe“) am Feld. Uniformen bzw. Uniformteile waren im Jahr 2018 explizit untersagt, die Herren kamen trotzdem durch die Kontrollen. Quelle: AK Bleiburg/Pliberk

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Ustaša-Feier, 2008: Teilnehmer der Ustaša-Feier („religiöse Feier“) in Ustaša-Uniform, mit NDH-Fahne und Ustaša-Fahne sowie Abzeichen der paramilitärischen HOS (dahinter die Bierzelte, gab es 2018 erstmals nicht mehr).

Quelle: AK Bleiburg/Pliberk

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Ustaša-Feier, 2015: Besucher der Ustaša-Feier nahmen Transparent zur Feier mit („Messe“) Aufstellung, ohne Konsequenz.
Quelle: AK Bleiburg/Pliberk

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Ustaša-Feier, 2017: Personen am Feld während der Feier mit Fahnen der kroatischen Partei HSP

Quelle: http://www.hsp.hr/vijesti/hsp-obiljezio-72-obljetnicu-zlocinackog-partizanskog-masakrana-bleiburgu/

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Ustaša-Feier, 2015: Besucher der Ustaša-Feier mit einem T-Shirt dass eine verbrecherische Elite-Einheit des faschistischen NDH-Staates (Crna Legija, Schwarze Legion) glorifiziert. Quelle: AK Bleiburg/Pliberk

 

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Ustaša-Feier, 2018: Besucher der Ustaša-Feier mit T-Shirt, das einen NS-Reichsadler mit dem Ustaša-Wappen verbindet. Politische Symbole auf Kleidung etc. waren im Jahr 2018 explizit untersagt, der Herr kam trotzdem durch die Kontrollen. Quelle: AK Bleiburg/Pliberk

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Ustaša-Feier, 2018: Personen am Feld während der Feier mit Fahne der kroatischen Partei HCSP
Quelle: HCSP (http://hcsp.hr/hcsp-obiljezila-tuznu-73-godisnjicu-bleiburske-tragedije/)

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Ustaša-Feier, 2012: Die Feier zieht immer wieder verschiedene Rechtsextreme an. Für 2012 sind Blood-and-Honour-Kader belegt. Quelle: https://www.no-ustasa.at/galerie

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Ustaša-Feier, 2017: Die Feier zieht immer wieder verschiedene Rechtsextreme an. Für 2017 sind Mitglieder bzw. Sympathisanten der Identitärenbewegung belegt. https://www.no-ustasa.at/galerie

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Ustaša-Feier, 2018: Hitlergruß eines Teilnehmers inmitten der Veranstaltung. Quelle: https://www.no-ustasa.at/galerie

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Ustaša-Feier, 2016: Angehörige des kroatischen Militärs nehmen samt Waffen an der Veranstaltung teil. Quelle: https://www.no-ustasa.at/galerie

Statt religiöser Symbole, wie diese für eine "religiöse" Veranstaltung zu erwarten wären, wurden im Jahre 2018 laut dem Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) sowie dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) "nahezu ausschließlich politische Symbole auf Fahnen, T-Shirts, Uniformen und Mützen durch die Teilnehmer_innen an der Großveranstaltung verwendet, getragen bzw demonstriert." Zudem wurden Variationen der nunmehr verbotenen „Ustascha“-Symbole gezeigt.

Im Jahre 2018 wurden während der Veranstaltung im Übrigen diverse Straftaten nach dem Verbotsgesetz und nach dem Verhetzungsparagraf gesetzt, die in der Folge auch zu Festnahmen und Verurteilungen führten.

Im Jahre 2019 steht die Veranstaltung Flugblättern der Organisatoren zufolge unter dem Ehrenschutz des kroatischen Parlaments und es sollen auch „höchste politische Repräsentanten“ aus Kroatien sprechen. Dieser Umstand ist vor allem unter dem Blickwinkel des § 6 Abs 2 des Versammlungsgesetzes auf das Genaueste zu beobachten und bedarf einer kritischen Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden.

Die Katholische Kirche hat einer Bischofsmesse am Loibacherfeld aufgrund der Vorfälle der letzten Jahre nicht zugestimmt.

Heuer sind Medienberichten zufolge zu dem Treffen vier Gegenveranstaltungen angemeldet. Die Stadtgemeinde Bleiburg ersucht nun in einer Resolution die „zuständigen Stellen“, „Maßnahmen zu setzen und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es zu keiner Gefährdung der heimischen Bevölkerung kommt“.

Das Totengedenken am Loibacher Feld habe in den letzten Jahren Ausmaße angenommen, die weder den Bürgern Bleiburgs, dem Land Kärnten oder der Republik zuzumuten sei. Ausschreitungen seien zu befürchten, heißt es in der Bleiburger Resolution. Die Stadtgemeinde sei zwar nicht „gegen ein würdiges Totengedenken“, „sehr wohl aber gegen eine Vereinnahmung und Missbrauch dieser Veranstaltung durch extremistische Gruppierungen“, so die Resolution der Gemeinde.

Bereits am 27.03.2019 richtete das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) einen eindringlichen Appell an die zuständigen Sicherheitsbehörden, die Veranstaltung, die in diesem Jahr am 18. Mai, eine Woche vor den Europawahlen stattfinden wird, auch gehörig sicherheitspolizeilich wie versammlungsrechtlich zu behandeln.

Mit Verweis auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Univ. Prof. Dr. Funk, wurde 2018 seitens des MKÖ festgehalten, dass eine Behandlung der Veranstaltung als "Versammlung eines gesetzlich gestatteten Kultus, wenn sie in der hergebrachten Art stattfindet" (Ausnahmetatbestand § 5 des Versammlungsgesetzes) in Anbetracht des Gesamtcharakters der Veranstaltung nicht aufrecht zu erhalten wäre. Mit Verweis auf die Unterstützung der Feier durch die Diözese Gurk-Klagenfurt wurde die Feier von den Sicherheitsbehörden 2018 trotzdem als „religiöse Feier“ angesehen. Durch den Wegfall dieser diözesanen Unterstützung ist die Behandlung der Feier als „Versammlung eines gesetzlich gestatteten Kultus“ noch zweifelhafter geworden.

Die Veranstaltung wird auch dieses Jahr wieder vom Verein "Bleiburger Ehrenzug - Pocasni bleiburski vod" mit der ZVR-Zahl 851195741 mitorganisiert.

Gemäß § 2 des Versammlungsgesetz muss derjenige, der eine Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf geladene Gäste veranstalten will, dies  vor der beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Gem § 6 leg cit sind Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen.

Zuständige Sicherheitsbehörde ist die der Landespolizeidirektion Kärnten unterstellte BH Völkermarkt. Diese Behörde untersteht dem Bundesminister für Inneres gem. § 4 des Sicherheitspolizeigesetzes.

Der Kärntner Landeshauptmann Kaiser äußerte sich ebenfalls zur Gedenkfeier am Loibacher Feld:

"Innenministerium ist gefordert. Die Sicherheit aller Beteiligten muss gewährleistet werden"

Klagenfurt (LPD). Die Gedenkfeier am Loibacher Feld, die jährlich im Mai tausende Kroaten - darunter zahlreiche Anhänger des faschistischen Ustascha-Regimes sowie Rechtsextreme aus anderen Staaten - nach Bleiburg bringt, war heute, Dienstag, auch Thema der Regierungssitzung. Eine Resolution der Stadtgemeinde Bleiburg wurde dem Regierungskollegium zur Kenntnis gebracht, informierte Landeshauptmann Peter Kaiser.

Mit Unterstützung des Kärntner Regierungskollegiums wendet sich Landeshauptmann Peter Kaiser nun an Bundeskanzler Sebastian Kurz und ersucht mit Nachdruck um Unterstützung der Bundesbehörden, insbesondere des Innenministeriums. So sei es ausschließlich über die Anwendung des Versammlungsgesetzes möglich, den Aufmarsch von Anhängern des verbotenen Ustascha-Regimes und anderen rechtsradikalen Gruppen am 18. Mai in Bleiburg zu unterbinden. Das Versammlungsgesetz werde von Seiten des Bundes vollzogen, erklärte Kaiser. "Das Land Kärnten hat in diesem Zusammenhang keinerlei rechtliche Zuständigkeiten", so der Landeshauptmann.

Die österreichischen Sicherheitsbehörden sind im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu amtswegigem Handeln verpflichtet, um die Sicherheit der Gemeindebürger_innen in Bleiburg und der Teilnehmer_innen der Veranstaltung, sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen des Versammlungs- und Veranstaltungsrechts sicherzustellen. Im Übrigen ist sicherzustellen, dass allfällige, im Rahmen der Veranstaltung gesetzte Strafhandlungen durch ausreichen Polizeiressourcen festgestellt, angezeigt und verfolgt werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Haben Sie sich in Ihrer Funktion als oberste Sicherheitsbehörde der Republik bereits mit dem Bleiburger Kroatengedenken 2019 befasst?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht? 

2.    Wie qualifizieren die österreichischen Sicherheitsbehörden die Veranstaltung 2019?

a.    Als "Versammlung eines gesetzlich gestatteten Kultus, wenn sie in der hergebrachten Art stattfindet" iS des § 5 des Versammlungsgesetzes?

                                  i.    Wenn ja, weshalb? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                ii.    Wenn nein, warum nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

b.    Als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes?

                                  i.    Wenn ja, weshalb? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                ii.    Wenn nein, warum nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

c.    Als Veranstaltung ohne politischen Charakter?

                                  i.    Wenn ja, weshalb? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                ii.    Wenn nein, warum nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

3.    Wurde bereits eine oder mehrere Versammlung(en) der Veranstalter/Organisatoren des Bleiburger Kroatengedenkens 2019 angemeldet?

a.    Wenn ja, wann wurden die betreffenden Versammlungen angemeldet?

b.    Wenn ja, welche Angaben wurden wann von Seiten der Veranstalter in der Anmeldung gemacht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

c.    Wenn ja, wer sind die Veranstalter? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn ja, wurden seitens der Sicherheitsbehörden Auflagen für die Versammlung(en) der Veranstalter/Organisatoren des Bleiburger Kroatengedenkens erteilt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

e.    Wurde die Untersagung der Veranstaltung von den Sicherheitsbehörden geprüft?

                                  i.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen die Sicherheitsbehörden? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                ii.    Wenn nein, weshalb wurde eine Untersagung nicht geprüft? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

f.      Wenn nein, wurde von den Veranstaltern anderweitig Kontakt mit den Sicherheitsbehörden aufgenommen?

                                  i.    Wenn ja, mit welchen Behörden stehen/standen die Veranstalter 2019 wann in Kontakt`?

                                ii.    Wenn ja, was war der Inhalt der Besprechungen/Unterredungen mit den Behörden?

4.    Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern der Organisation des Bleiburger Kroatengedenkens in Verbindung/Kontakt?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen Vertretern?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist/war der jeweilige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit diesen Vertretern?

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt?

5.    Für den Fall das noch keine Versammlung(en) der Veranstalter/Organisatoren des Bleiburger Kroatengedenkens 2019 angemeldet wurden. Wären die Veranstaltungen aus Sicht der Sicherheitsbehörden anzumelden?

a.    Wenn ja, warum? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

b.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterungen vor allem im Lichte des § 5 VersammlungsG wird ersucht.)

6.    Wurde bereits eine oder mehrere "Gegenversammlung(en)" zum Bleiburger Kroatengedenken 2019 angemeldet?

a.    Wenn ja, wann wurden die betreffenden Versammlungen angemeldet?

b.    Wenn ja, welche Angaben wurden wann von Seiten der Veranstalter in der Anmeldung gemacht?

c.    Wenn ja, wer sind die Veranstalter?

d.    Wenn ja, wurden seitens der Sicherheitsbehörden Auflagen für die Versammlung(en) erteilt?

e.    Was macht aus Sicht der Sicherheitsbehörden eine Versammlung zu einer „Gegenversammlung“?

f.      Wenn nein, wurde von den Veranstaltern anderweitig Kontakt mit den Sicherheitsbehörden aufgenommen?

                                  i.    Wenn ja, mit welchen Behörden stehen/standen die Veranstalter 2019 wann in Kontakt`?

                                ii.    Wenn ja, was war der Inhalt der Besprechungen/Unterredungen mit den Behörden?

7.    Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit den Veranstaltern/Organisatoren der Gegenveranstaltungen 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

b.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

c.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt mit den Organisatoren?

8.    Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern der katholischen Kirche in Österreich in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit diesen Vertretern? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt?

9.    Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern der katholischen Kirche in Kroatien in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit diesen Vertretern? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt?

10. Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern oder Behörden der Republik Kroatien in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit diesen Vertretern? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt?

11. Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern des österreichischen Außenministeriums in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit dem Außenministerium? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt mit dem Außenministerium?

12. Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern des Justizministeriums in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit dem Justizministerium? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt mit dem Justizministerium?

13. Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern des BMLV in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit dem BMLV? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt mit dem BMLV?

14. Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern des Bundeslands Kärnten in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit Vertretern des Bundeslands Kärnten? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt mit Vertretern des Bundeslands Kärnten?

15. Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern der BH Völkermarkt in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit Vertretern der BH Völkermarkt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt mit Vertretern der BH Völkermarkt?

16. Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden in Kontakt mit Vertretern der Gemeinde Bleiburg in Bezug auf die Veranstaltung 2019?

a.    Wenn ja, (seit) wann und mit welchen?

b.    Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, was ist der derzeitige Stand der Besprechungen/Unterredungen mit Vertretern der Gemeinde Bleiburg? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

d.    Wenn nein, weshalb stehen die Sicherheitsbehörden nicht in Kontakt mit Vertretern der Gemeinde Bleiburg?

17. Kennen Sie das besagte Gutachten Univ.-Prof. Dr. Funk aus dem Jahr 2018?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, welche konkreten Schlüsse bzw Maßnahmen ziehen Sie aus dem Gutachten für das Jahr 2019? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

c.    Welche konkreten Schlüsse bzw. Maßnahmen haben die Sicherheitsbehörden aus diesem Gutachten für das Jahr 2019 gezogen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

18. Kennen Sie die Stellungnahme des Mauthausen Komitee Österreich vom 27.03.2019?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, welche konkreten Schlüsse bzw Maßnahmen ziehen Sie aus der Stellungnahme? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

19. Wie bewerten die Sicherheitsbehörden den angekündigten Auftritt ausländischer va kroatischer Politiker im Zuge der Veranstaltung 2019? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Die Teilnahme welcher Politiker, Abgeordneter zu gesetzgebenden Körperschaften Österreichs, Abgeordneter zu gesetzgebenden Körperschaften anderer Staaten, Funktionäre österreichischer politischer Parteien, Funktionäre ausländischer politischer Parteien, sonstiger Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen oder anderer Völkerrechtssubjekte sind Ihnen bekannt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

b.    Die Teilnahme welcher Kandidaten zur Wahl zum Europäischen Parlament ist Ihnen bekannt?

c.    Wird/ Wurde von den Sicherheitsbehörden der Untersagungsgrund gem § 6 Abs 2 des Versammlungsgesetzes geprüft?

                                  i.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

20. Wie bewerten die Sicherheitsbehörden den engen zeitlichen Konnex der Veranstaltung zur EU Wahl eine Woche später? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

21. Wie und inwiefern stellen Sie und die österreichischen Sicherheitsbehörden die gesetzeskonforme Anmeldung, Sicherung, Kontrolle und Durchführung des Bleiburger Kroatengedenkens 2019 sicher? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

22. Wie und inwiefern stellen Sie und die österreichischen Sicherheitsbehörden die Einhaltung des § 9a VersammlungsG (Waffenverbot) in Bezug auf die Vorkommnisse 2016 (va unter dem Blickwinkel des Auftretens kroatischer Militärkörper incl Waffen s Bildquelle in der Begründung) sicher? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

23. Inwiefern waren die Vorkommnisse 2016 (Auftretens kroatischer Militärkörper incl Waffen bei der Veranstaltung s Bildquelle in der Begründung) gesetzeskonform? (Um detaillierte Erläuterungen bzw Begründung wird ersucht.)

a.    Wurde dieses Auftreten bewaffneter kroatischer Militärkörper im Vorfeld der Veranstaltung 2016 den österreichischen Sicherheitsbehörden gemeldet bzw koordiniert, bewilligt oder sonst beamtshandelt? 

                                  i.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                ii.    Wenn ja, welche kroatische Behörde, meldete wann, welchen Inhalt, an welche österreichische Stelle?

b.    Wie wurde auf das Auftreten bewaffneter kroatischer Militärkörper 2016 von den österreichischen Sicherheitsbehörden reagiert? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

c.    Hatte das Auftreten bewaffneter kroatischer Militärkörper 2016, zwischenstaatliche/diplomatische Folgen? 

                                  i.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                ii.    Wenn ja, welche? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

24. Welche Behörden und Dienststellen Ihres Ressorts bzw anderer Ressorts sind mit welcher Personalstärke und inwiefern und mit welchen Maßnahmen in die Anmeldung, Sicherung, Kontrolle, Abwicklung und Durchführung des Bleiburger Kroatengedenkens 2019 involviert bzw zur Koordinierung beigezogen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Das BMI?

b.    Die LPolDion Kärnten?

c.    Die BH Völkermarkt?

d.    Das BVT?

e.    Das LVT Kärnten?

f.      Das Bundeskriminalamt?

g.    Das Landeskriminalamt?

h.    Die Polizei?

i.      Das BMVRDJ?

j.      Die Staatsanwaltschaft?

k.    Das BMEIA?

l.      Das BMLV?

m.   Die Heeresnachtichtendienste?

25. Welche genauen organisatorischen und personellen Vorbereitungen treffen/trafen die Sicherheitsbehörden in Vorbereitung der Veranstaltung 2019? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

26. Gab/ gibt es eine vorab-Risikoanalyse der Sicherheitsbehörden in Vorbereitung der Veranstaltung 2019? 

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wann wurde diese durch wen und mit welchem Inhalt erstellt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

27. Welche besonderen Sicherheitsmaßnahmen treffen/trafen Sie zur Sicherung, Kontrolle, Abwicklung und Durchführung des Bleiburger Kroatengedenkens 2019? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

28. Welche besonderen Kosten/Aufwendungen sind/waren für Ihr Ressort mit dem Bleiburger Kroatengedenken 2019 verbunden? (Um detaillierte Angaben wird ersucht.)