3411/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.04.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend Tiroler Festspiele Erl

Die Republik Österreich ist, vertreten durch das Kulturministerium,

Gründungsmitglied und Vorstandsmitglied der Tiroler Festspiele Erl Gemeinnützige Privatstiftung, der Mutter der Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. Der Bund hat acht Millionen Euro zum Bau des neuen Festspielhauses in Erl beigetragen und fördert den laufenden Betrieb mit jährlich 1 Million Euro.

Bezugnehmend auf die zahlreichen Vorwürfe gegen die Tiroler Festspiele Erl rund um Lohn- und Sozialdumping wurden in den parlamentarischen Anfragen 520/J und 1012/J diesbezüglich bereits Fragen gestellt. Dennoch sind einige Aspekte offen, die Antworten bedürfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien nachstehende:

Anfrage

1.      Ist Ihnen bekannt, dass in Erl seit Jahren die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nicht eingehalten werden und diesbezügliche Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen bzw anhängig sind.

2.      Ist Ihnen bekannt, dass entgegen höchstgerichtlicher Entscheidungen nach wie vor in den meisten Fällen der dort engagierten KünstlerInnen mit einer Aufteilung einer Tätigkeit in Werkvertrag und Dienstvertrag gearbeitet wird und damit möglicherweise Lohn- und Sozialdumping betrieben wird?

3.      Wenn 1. und/oder 2. mit ja beantwortet wird, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

4.      Ist Ihnen bekannt, dass von den Festspielen Erl viele Jahre lang die Zahlungen gesetzlich vorgeschriebener Abgaben und Steuern umgangen, verkürzt bzw. diese nicht geleistet wurden?

5.      Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Hatte das Vorenthalten von „Rückflüssen“ an den Staat Auswirkungen auf die Förderung des Erler Kulturbetriebes durch den Staat?


6.      In anderen Bereichen (z.B. der illegalen Beschäftigung von Ausländern) werden Vergehen gegen gesetzliche Bestimmungen mit der Aussetzung von neuen Bewilligungen sanktioniert. Gab es seitens des Kulturministeriums Sanktionen im Hinblick auf die Millionenförderung aus Steuermitteln bei gleichzeitiger Nichteinhaltung der Gesetze?

7.      Gibt es seitens Ihres Ressorts als Subventionsgeber Bestrebungen, Förderungen an Kultureinrichtungen zu reduzieren, auszusetzen oder zu streichen, sollten diese gegen grundlegende arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche Bestimmungen verstoßen?

8.      Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht?

9.      Sehen Sie seitens Ihres Ressorts eine Verantwortung für eine vorbildliche bzw. zumindest gesetzeskonforme Betriebsführung bei den Festspielen Erl, da die Republik Österreich ja auch Gründungsmitglied ist?

10.  Wenn ja, wie nehmen Sie diese wahr? Wenn nein, warum nicht?