3415/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Erwin PREINER,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Schulmilch

Kinder österreichischer Kindergärten und Schulen haben die Möglichkeit, Schulmilch zu beziehen. Die Marktordnungsstelle der Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt die Schulmilchbeihilfe ab.

Um die Schulmilchprodukte günstiger anzubieten, dürfen Lieferanten im Rahmen des EU- Schulmilchprogramms eine sogenannte Schulmilchbeihilfe beantragen. Die Beihilfe ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, z.B., dass eine bestimmte Höchstgrenze an Zucker nicht überschritten werden darf. Schulmilchbeihilfe ist also abhängig vom Zuckergehalt.

Bei Kakao oder ähnlichen Milchprodukten sind derzeit maximal 5,5 % Zucker erlaubt, bei Produkten der Kategorie II höchstens 6,5 %. Das Ziel der Europäischen Union ist, den Zuckergehalt in den Schulmilchprodukten schrittweise zu senken, bereits jetzt werden erste Schritte gesetzt. Bis zum Schuljahr 2022/2023 soll der Zuckergehalt bei Produkten der Kategorie I, also Kakao, Erdbeer- oder Vanillemilch, auf 3,5 % gesenkt werden. Bei Produkten der Kategorie II, also Fruchtjoghurts, auf 5,5 %.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage

1)      Wie viele Schulen in Österreich nehmen am Schulmilchprogramm teil - aufgelistet nach Pflichtschulen und Bundesland?

2)      Wie viele Kindergärten nehmen am Schulmilchprogramm teil - aufgelistet nach Bundesland?

3)      Wie hoch ist die EU-Förderung je Kind?


4)      Wie viele Fördermittel zahlt die AMA jährlich aus?

5)      Wie viele Beihilfenempfänger gibt es in Österreich?

6)      Wie viele Beihilfenempfänger gibt es in den einzelnen Bundesländern?

7)      Welche Betriebe sind dies?

8)      Wer kontrolliert die erlaubte, zugesetzte Zuckermenge?

9)      Gab es Beanstandungen bezüglich der Qualität?

10)  Wie werden die Bestimmungen der Milchhygieneverordnung bezüglich Schulmilch, die direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb angeliefert wird, kontrolliert?

11)  Wie hoch ist der Anteil biologischer Schulmilchprodukte aufgeschlüsselt nach Produkt und Bundesland?

12)  Gibt es Vorgaben für die Hersteller, welchen Fettgehalt ihre Produkte aufweisen müssen, um am Beihilfenprogramm teilnehmen zu können und wer kontrolliert solche Vorgaben?

13)  Zusätzlich zum EU-Zuschuss gibt es eine nationale Beihilfe:

Wie hoch ist die Beihilfe in den einzelnen Kategorien Milch und Kakao bzw. Fruchtjoghurt

14)  Wie hoch sind die Kosten für die Schulmilchaktion aufgelistet nach Bundesland und pro Kind?

15)  Wird die Schulmilchaktion fortgesetzt?

16)  Wie hoch ist der Bio-Anteil an der Schulmilchaktion?

17)  Wann wird es eine 100% Bio-Schulmilchaktion geben?