342/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.02.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Mag.a Beate Hartinger-Klein

betreffend den Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel in Österreich.

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes 2008 wurde der ursprünglich verbotene Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel wieder erlaubt. Intention dieser Änderung war u.a. der Versuch, den illegalen Welpenhandel einzubremsen. Nachweislich ist das nicht gelungen. Zudem entstammen, laut Einschätzungen von ExpertInnen wie der Tierschutzombudsstelle Wien oder privaten Tierschutzorganisationen wie den VIER PFOTEN, Tiere im Zoofachhandel oftmals dubiosen und nicht nachvollziehbaren Quellen aus dem Ausland.

Um einen aktuellen Überblick zu erhalten, sollen Zahlen, Daten und Fakten entsprechende neue Informationen liefern, um darauf aufbauend gemeinsam Maßnahmen hinsichtlich des Verkaufs von Hunden und Katzen im Zoofachhandel zu überdenken.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1.      Wie viele bewilligte Zoofachhandlungen gibt es in Österreich?

2.       Wie viele davon haben eine zusätzliche Bewilligung für das Halten von Hunden und Katzen?

3.       Wie viele Bewilligungsverfahren für das Halten von Hunden und Katzen sind aufgrund von Anträgen von Zoofachhandlungen derzeit im Laufen?

4.       Wurden im Jahr 2017 (bzw., wenn noch nicht vorliegend, 2016) in Zoofachhandlungen mit einer Bewilligung für das Halten von Hunden und Katzen diesbezügliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Verordnungen festgestellt?

Wenn ja:

                                                         i.          Welche?

                                                       ii.            Wie viele Anzeigen erfolgten aufgrund von behördlichen Kontrollen?

                                                     iii.            Wie viele Anzeigen erfolgten durch andere Personen?

                                                     iv.              Wurden Bewilligungen wieder entzogen?


5.       Wurden Haltungen von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen festgestellt, ohne dass diese hierfür eine Bewilligung gehabt haben?

6.       Wie viele Hunde und Katzen wurden 2017 (bzw., wenn Zahlen noch nicht vorliegend, 2016) in Zoofachhandlungen verkauft?

7.       Welche Geburts- bzw. Herkunftsländer wiesen diese auf?

8.       Welche Informationen über Art der Aufzucht und Haltungsbedingungen waren dokumentiert?

9.       Welche Vorschriften hinsichtlich Dokumentation über Art der Aufzucht und Haltungsbedingungen werden Zoofachhandlungen vorgegeben und wie ihre Einhaltung kontrolliert?

10.   Wie lange wurden die Katzen und Hunde in Zoofachhandlungen im Durchschnitt gehalten?

11.   Welches Alter hatten die verkauften Hunde und Katzen zum Zeitpunkt ihrer Anlieferung und zum Zeitpunkt ihres Verkaufs?

12.   Wurde bei Angabe von Herkunfts- bzw. Geburtsland Österreich auch überprüft, ob dies tatsächlich zutrifft?

a.       Wenn ja: Wie wurde das überprüft?

b.      Wenn nein: Wieso nicht?

13.   Welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesministerin vor, den Verkauf von Katzen und Hunden im Zoofachhandel weiterhin zu gestatten, wo doch die intendierten Zielsetzungen bei Wiedereinführung dieser ursprünglich verbotenen Regelung nachweislich nicht erfüllt wurden und ExpertInnen von öffentlichen wie privaten Tierschutzstellen dringend zu einer Abschaffung raten?

14.   Welche Maßnahmen plant die Bundesministerin zur Sicherstellung der hohen Ansprüche des Tierschutzgesetzes in Hinblick auf die prekäre Situation von Katzen und Hunden im Zoofachhandel?