3437/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.04.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend „Justiz 3.0“

Das Projekt „Justiz 3.0“ soll die Digitalisierung der Justiz vorantreiben. Nach den Informationen auf der Homepage des Justizministeriums ist der aktuelle Schwerpunkt die digitale Aktenführung. Ziel sei ein „vollelektronisches Dokumentenmanagement- und Workflowsystem innerhalb der verschiedenen Sparten der Justiz.“

2016 wurde laut den Informationen auf der Homepage des Justizminsteriums an vier Landesgerichten (ASG Wien, LG Wien, LG Feldkirch, LG Klagenfurt) ein Testbetrieb durchgeführt. Ein flächendeckender Ausbau sei bis spätestens 2020 geplant.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Im September 2016 begann der Testbetrieb von „Justiz 3.0“ am ASG Wien. Bis Jahresende sollten die Landesgerichte Feldkirch, Klagenfurt und Ried folgen.

a.     Wurde der Zeitplan eingehalten?

b.    Was waren die Ergebnisse des Testbetriebs?

2.    Ist damit zu rechnen, dass, wie geplant, der flächendeckende Ausbau der digitalen Aktenführung 2020 abgeschlossen sein wird?

a.    Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

3.    Liegen bereits Evaluierungen/Zwischenberichte zu „Justiz 3.0“ vor?

a.    Wenn ja, wie ist das Ergebnis?

b.    Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

4.    Welchen Aufwand haben Einführung und Ausbau der digitalen Aktenführung bisher verursacht?

5.    Laut der Salzburger Justizgewerkschaft werde dringend mehr Personal und mehr Budget für die Justiz benötigt. Erste Erprobungen von „Justiz 3.0" hätten gezeigt, dass die Mehrzahl der Arbeitsabläufe sogar deutlich länger dauere und die digitale Aktenführung nicht die gewünschte Entlastung bringe.

a.    Wird diese Aussage durch die bisher gewonnenen Erfahrungen bestätigt?

b.    Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um die erhoffte Entlastung zu erreichen?