3449/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.04.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Katharina Kucharowits Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend fehlende Kollektivverträge in den Bundesmuseen

In den Jahren 1999-2003 wurden die Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) rechtlich und organisatorisch selbständige Kultureinrichtungen. Die wirtschaftlichen Daten zeigen, dass die Bundesmuseen insgesamt seit der Ausgliederung sehr erfolgreich agiert haben: Die Besucherlnnenzahlen konnten gesteigert, der Eigendeckungsgrad erhöht und der MitarbeiterInnenstand ausgebaut werden. Auch die Anzahl an Führungen und Veranstaltungen wurde drastisch angehoben. Das vergangene Jahr konnte einmal mehr sehr erfolgreich abgeschlossen werden: Die Zahl der BesucherInnen in den Bundesmuseen und im musealen Bereich der Nationalbibliothek stieg um 15 Prozent. In absoluten Zahlen heißt das: 6,5 Millionen BesucherInnen, um 800.000 Menschen mehr als 2017.

Dieser Erfolg konnte nur aufgrund der großen Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit „ihren“ Institutionen identifizieren, erbracht werden. Bedauerlicherweise hat sich die Situation der MitarbeiterInnen selbst seit der Ausgliederung jedoch verschlechtert: Aus sicheren Arbeitsplätzen wurden oftmals prekäre Beschäftigungsverhältnisse ohne Abend-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, niedriger Entlohnung und einer Sieben-Tage-Woche mit dem Sonntag als normalem Arbeitstag. Stundenlöhne von 6,50 € beispielsweise in der Museumsaufsicht sind keine Seltenheit, wie aktuelle Ausschreibungen zeigen.

Ein Grund für diese Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse liegt auch in fehlenden Kollektivverträgen begründet. Mit Ausnahme des Kunsthistorischen Museums verfügen die Bundesmuseen über keine Kollektivverträge - und dies obwohl in der Vergangenheit selbst von Kulturministern der Abschluss solcher angeregt wurde. In manchen Bereichen wie der Aufsicht verfügt selbst extern zugekauftes Personal über bessere Arbeitsbedingungen, da in solchen Fällen beispielsweise der Kollektivvertrag des Bewachungsgewerbes gilt. Daher kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Erfolg der Bundesmuseen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgebaut wird.

Da die Bundesmuseen vor allem über die staatliche Basisabgeltung finanziert werden, hat der Bund auch eine Verantwortung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesmuseen gegenüber. Es braucht daher Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und insbesondere als einen ersten Schritt einen gemeinsamen Kollektivvertrag für alle Bundesmuseen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wie laufen die Verhandlungen zu einem gemeinsamen Kollektivvertrag für die Bundesmuseen?

2.    Welche Treffen und Verhandlungsrunden fanden in dieser Causa seit Ihrem Amtsantritt wo, wann und mit wem statt?

3.    Welche Initiativen wurden und werden von Ihnen gegen prekäre Beschäftigung in den Bundesmuseen gesetzt?

4.    Werden die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Bundesmuseen in der
neuen, von Ihnen bereits angekündigten Bundesmuseenkonferenz ebenfalls vertreten sein?

5.    Wie hoch war der Personalstand der Bundesmuseen plus ÖNB im Jahr 2003? (Bitte nach Institution, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln.)

6.    Wie hoch ist der aktuelle Personalstand der Bundesmuseen plus ÖNB? (Bitte
nach Institution, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln.)

7.    Wie viele Beschäftigte waren im Jahr 2003 von einem Kollektivvertrag erfasst? (Bitte nach Institution, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln und angeben, um welchen Kollektivvertrag es sich jeweils
handelt.)

8.    Wie viele Beschäftigte sind aktuell von einem Kollektivvertrag erfasst? (Bitte
nach Institution, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln und angeben, um welchen Kollektivvertrag es sich jeweils
handelt.)

9.    Wie viel Prozent der Beschäftigten waren im Jahr 2003 von keinem Kollektivvertrag erfasst? (Bitte nach Institution, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln.)

10. Wie viel Prozent der Beschäftigten sind aktuell von keinem Kollektivvertrag erfasst? (Bitte nach Institution, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln.)

11 .Wie viele Beschäftigte wurden seit 2003 neu eingestellt? (Bitte nach Institution, Jahr, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln)

12. Wie viele dieser seit 2003 neu eingestellten Beschäftigten wurden nicht auf Basis eines Kollektivvertrags eingestellt? (Bitte nach Institution, Jahr, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln)

13. Welche Kollektivverträge kamen bei den seit 2003 nach Kollektivvertrag neu eingestellten Beschäftigten jeweils zum Einsatz? (Bitte nach Institution, Art
des Beschäftigungsverhältnisses, Verwendung und Anzahl der Beschäftigten
im jeweiligen Kollektivvertrag aufschlüsseln.)

14. Welche Regelungen gelten aktuell für neu eintretende Beschäftigte betreffend Abend-, Sonn- und Feiertagsdienste? Sind hier jeweils Zuschläge
vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe (Aufschlüsselung bitte nach Institution
und Verwendung)

15. Halten Sie ein Bruttogehalt von € 1.350,-, wie in aktuellen Ausschreibungen vorgesehen, bei 40 Stunden inklusive Wochenenddienste für MitarbeiterInnen
der Museumsaufsicht für angemessen?

16. Welche Kosten würden für eine Ausweitung des Kollektivvertrags des Kunsthistorischen Museums auf alle Bundesmuseen anfallen?