3460/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.05.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Budgetärer Aufwand für die Steuerabsetzbarkeit der Kirchenbeiträge gem. § 18 Abs. 1 Z 5 EStG

Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 des Einkommensteuergesetzes können Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften bis höchstens 400 Euro jährlich abgesetzt werden. Dieser Absetzbetrag kürzt die Berechnungsgrundlage der Einkommensteuer und verringert somit die Steuerschuld.

Seit 1.1.2017 müssen Kirchenbeitragszahlungen von den Kirchen und Religionsgesellschaften direkt dem Finanzamt gemeldet werden. So ist auch vollzugsseitig nachvollziehbar, für welche Kirchen und Religionsgesellschaften die Absetzbarkeit geltend gemacht wurden und welche Beträge insgesamt dafür bisher aus dem Budget aufgewendet wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    In wievielen Fällen wurde von voll oder beschränkt steuerpflichtigen Personen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (sofern die Veranlagung bereits erfolgt ist) der Absetzbetrag nach § 18 Abs 1 Z 5 des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht?

2.    Für welche der nachfolgenden derzeit gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und in wie vielen Fällen wurde von voll oder beschränkt steuerpflichtigen Personen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (sofern die Veranlagung bereits erfolgt ist) der Absetzbetrag nach § 18 Abs 1 Z 5 des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht?

a.    Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)

b.    Altkatholische Kirche Österreichs

c.    Armenisch-apostolische Kirche in Österreich

d.    Evangelische Kirche A.B. und H.B.

e.    Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)

f.      Freikirchen in Österreich

g.    Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche in Österreich

h.    Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich

i.      Israelitische Religionsgesellschaft

j.      Jehovas Zeugen in Österreich

k.    Katholische Kirche

l.      Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich

m.   Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich

n.    Neuapostolische Kirche in Österreich

o.    Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft

p.    Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich

3.    Wie hoch ist bzw. war der gesetzlich dafür vorgesehene Steueraufwand in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (sofern die Veranlagung bereits erfolgt ist) aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der verpflichtenden Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG im letzten Jahr zu beziffern? (Es wird um Aufschlüsselung der durch Mitteilung der Religionsgemeinschaften an das Finanzamt wirksam geworden Absetzbarkeit und des budgetären Aufwands nach den jeweiligen Kirchen und Religionsgemeinschaften ersucht.