3481/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Rudolf Plessl
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend „totale Kontrolle durch Spitzeloffiziere?“

Wie erst vor kurzem bekannt wurde hat das Österreichische Bundesheer (ÖBH) ein neues Aufgabengebiet für sich entdeckt: So sollen Medienberichten zufolge im Finanzministerium, Innenministerium, Bildungsministerium, Infrastrukturministerium, Außenministerium, Vizekanzleramt und Bundeskanzleramt Verbindungsoffiziere des ÖBH „federführend“ tätig sein, um Projekte ressortübergreifend im Einvernehmen mit anderen Ressorts zu realisieren. Obwohl das ÖBH nach Aussagen seines Generalstabchefs bereits jetzt nicht mehr seinem Verfassungsauftrag nachkommen kann, da die notwendigen budgetären Mittel nicht vorhanden sind, werden zusätzliche neue Aufgabenstellungen erfunden. Verbindungsoffiziere gab und gibt es vereinzelt in Botschaften. Es gibt auch einen Adjutanten beim Oberbefehlshaber des ÖBH, beim Bundespräsidenten. Verbindungsoffiziere in den Ministerien gab es jedoch bisher nicht. Die Idee der Vernetzung des Heeres soll vom Generalsekretär im Verteidigungsministerium, Wolfgang Baumann, stammen, und steht im Gegensatz zur Forderung von Finanzminister Löger, dass alle Ressorts zur Finanzierung der Steuerreform beizutragen haben. Das ÖBH ist nach eigenen Angaben schon jetzt nicht in der Lage seinen verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen (siehe Broschüre des Generalstabchefs), weshalb die Delegierung von Bediensteten des ÖBH von anderen Ressorts noch in einem schieferen Licht erscheint

Aus allen genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.         Aus welchen konkreten Überlegungen heraus wurden die Verbindungsoffiziere installiert?

a.   In welchen Ressorts sind diese seit welchem Zeitpunkt tätig und in welchen weiteren Ressorts werden sie zu welchem Zeitpunkt tätig werden?

b.   Aus welchen Gründen wurden diese Ressorts ausgewählt?

2.         Welche Organisationseinheit des Bundes übt die Dienstaufsicht für die Verbindungsoffiziere aus?

3.         Welche Organisationseinheit des Bundes stellt die Arbeitsmittel der Verbindungsoffiziere jeweils zur Verfügung?


4.         Wie hoch sind die Kosten für die Einrichtung der Verbindungsoffiziere pro Monat und Verbindungsoffizier und aus welchen Budgetposten werden diese Kosten beglichen?

5.         Welcher Verwendungsgruppe unterliegen die Verbindungsoffiziere jeweils?

6.         Wie lautet der Einsatzbefehl der Verbindungsoffiziere jeweils im Wortlaut?

7.         Wie wird das Fehlen der als Verbindungsoffiziere tätigen Bediensteten im BMLV ausgeglichen?

8.         In welchen Abständen erstatten die Verbindungsoffiziere welchen Organisationseinheiten des Bundes auf welche Art und Weise Bericht?

9.         Wird den Verbindungsoffizieren jeweils Personal (Sekretariat, inhaltliche Referentlnnen, etc.) zur Seite gestellt?

a. Wenn ja, um wie viele Vollzeitäquivalente welcher Verwendungsgruppen handelt es sich und in welcher Organisationseinheit des Bundes waren diese Personen zuvor tätig?

10.      Was ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die Einrichtung der Verbindungsoffiziere?

11.      Aus welchen Gründen ist die Abbildung der Verbindungsoffiziere im Bundesministeriengesetz unterblieben?

12.      Wem sind die Verbindungsoffiziere in den anderen Ressorts weisungsunterworfen?

a. Besteht insbesondere ein Weisungsrecht des Generalsekretärs/der

Generalsekretärin und des Ministers/der Ministerin in dem Ressort, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben?