349/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

 

Schweden hat als erstes Land der EU den Alleingang gewagt und der weiteren Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika ein gesetzlich verankertes Ende gesetzt. Das Verkaufsverbot wird zum 1. Juli 2018 umgesetzt, die Lagerbestände in Schweden müssen bis 1. Jänner des kommenden Jahres verkauft werden. Die schwedische Umweltministerin Karolina Skog argumentiert, dass diese Maßnahme überfällig ist, da Mikroplastik vermehrt in die Nahrungskette gelangt und vor allem in den Meeren vermehrt nachgewiesen würde. Als Mikroplastik werden Kunststoffteilchen verstanden, die kleiner als fünf Millimeter sind.

In Österreich war dieses Thema auch längere Zeit in den Medien, als Mikroplastik in großen Mengen in der Donau nachgewiesen wurde. In der letzten Gesetzgebungsperiode wurde dieses Thema daher auch ausführlich im Rahmen des Umweltausschusses diskutiert, allerdings ohne konkretes Ergebnis. Das Vorgehen Schwedens zeigt nun, dass auch ein nationaler Alleingang möglich ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Liegen Ihnen auf Österreich bezogene Daten über die Häufigkeit und die Menge der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika vor?

2.    Wie weit ist die Arbeit der von österreichischer Seite mit dem Umweltbundesamt beschickten länderübergreifenden "Interessensgruppe Mikroplastik", deren Ziel die Reduktion der Verwendung von Mikroplastik ist, gediehen?

3.    Wissen Sie von weiteren multinationalen Initiativen, die eine Reduktion des Einsatzes von Kunststoffen zum Ziel haben?

4.    Letzte Gesetzgebungsperiode wurde gegen ein nationales Verbot von Mikroplastik damit argumentiert, dass es sich bei den verwendeten Zusatzstoffen um Lagerrestbestände handeln würde und unproblematische Ersatzstoffe bereits Marktreife hätten und in absehbarer Zeit diese Restbestände ersetzen würden.
a) Wie weit wurden mittlerweile Mikroplastikzusatzstoffe durch Ersatzstoffe ersetzt?
b) Welcher Art sind die verwendeten Ersatzstoffe?
c) Inwiefern wurde die Ungefährlichkeit dieser Ersatzstoffe abgetestet?

5.    Gibt es Abschätzungen bzw. Berechnungen welchen Anteil Mikroplastikpartikel aus Kosmetika an den gesamten in der Umwelt vorgefundenen Mikroplastikpartikel ausmachen?

6.    Ist das schwedische Verbot ein für das Ressort denkbares Vorbild und
a) wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung des Verbots in Österreich zu rechnen?
b) wenn nein, warum nicht und wie wollen Sie hier weiter vorgehen, um die Umwelt und besonders die Gewässer vor weitergehender Kontaminierung zu schützen?