3494/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

bezüglich einer statistischen Auswertung der „Anzeige gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) - Schenkungsmeldegesetz 2008“ nach Gegenstand der Zuwendungen (Übertragenes Vermögen)

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen!

Seit 01.08.2008 besteht eine Meldepflicht für Schenkungen unter Lebenden und für Zweckzuwendungen unter Lebenden (Zuwendungen mit einer bestimmten Auflage oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zugunsten eines bestimmten Zweckes), und zwar für folgende Vermögenswerte:

a.       Bargeld

b.      Kapitalforderungen

c.       Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.      Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.        Bewegliches körperliches Vermögen

g.      Immaterielle Vermögensgestände

Von Seiten des BMF werden keine wesentlichen Informationen bezüglich der gemeldeten Vermögen an die Öffentlichkeit gegeben.

Im Sinne der Transparenz und der Behebung des Mangels an veröffentlichten Daten im Bereich der verschenkten Vermögen erscheint eine statistische Auswertung geboten.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgende


Anfrage:

Eingangs wird angemerkt, dass sich die Fragen zur Fortsetzung der Zahlenreihe am Schema der Anfrage 13871/J vom 31.1.2013 sowie der Anfrage 11/J vom 9.11.2017 und der dazu seitens des Ministeriums ergangenen Anfragebeantwortung(en) orientieren, weshalb um ein gleiches tabellarisches Antwortmuster gebeten wird.

1)       Wie hoch waren die Beträge im Durschnitt der angezeigten Fälle in den Jahren 2017?

2)       Wie hoch waren die Beträge im Median der angezeigten Fälle in den Jahren 2017?

3)       Wie viel Vermögen wurde seit der Einführung der Anzeigepflicht gemäß § 121a Bundesabgabenordnung insgesamt übertragen (jahresweise Teilbeträge und Gesamtsumme)?

4)       Wie viel Vermögen wurde in den Jahren 2017 übertragen?

5)       Wie hoch sind die übertragenen Gesamtsummen im Jahr 2017 nach den einzelnen Kategorien

a.        Bargeld

b.       Kapitalforderungen

c.        Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.       Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.         Bewegliches körperliches Vermögen

g.       Immaterielle Vermögensgestände

6)       Wie hoch sind die übertragenen durchschnittlich gemeldeten Beträge im Jahr 2017 nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

7)       Wie hoch sind die übertragenen der Median der gemeldeten Beträge im Jahr 2017 nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

8)       Wie hoch ist die Anzahl der gemeldeten Fälle in den Jahren 2017 und in den einzelnen Jahren geordnet nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

9)       Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Bargeld im Jahr 2017?

10)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Kapitalforderungen im Jahr 2017?

11)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Jahr 2017?

12)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Beteiligung als stiller Gesellschafter im Jahr 2017?

13)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Betriebe (TeiIbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen im Jahr?

14)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Bewegliches körperliches Vermögen im Jahr 2017?

15)   Wie viel Vermögen wurde im Jahr 2017

gesamt, im Durchschnitt und im Median an

                                               i.         Angehörige

                                              ii.            nicht Angehörige übertragen?

16)   Gibt es Verstöße gegen die Anzeigeverpflichtung gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) nach dem Schenkungsmeldegesetz 2008 im Jahr 2017?

17)   Wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2017 seit 2008 von Seiten der Behörde aufgrund eines Verstoßes gegen § 121a Bundesabgabenordnung im Jahr 2017 eingebracht?

18)   Hat das Bundesministerium für Finanzen (bzw. seine nachgeordneten Dienststellen) auf Basis der jährlichen Fallanzahl Maßnahmen, und wenn ja welche, gesetzt um allfällige vermutete Verstöße gegen die Anzeigepflicht ausreichend erfassen und ahnden zu können?

19)   Gibt es inzwischen Schätzungen über die Höhe der Dunkelziffer in % der gemeldeten Schenkungen?

20)   Wie hoch waren die verhängten Strafen bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 121a BAO im Jahr 2017?