3508/J XXVI. GP
Eingelangt am
09.05.2019
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
betreffend Gefährdung der innovativen Filmförderung und Filmfestivalförderung des BKA
Die Förderung des Bundeskanzleramtes für den innovativen Film in Österreich ist seit vielen Jahrzehnten ein Erfolgsmodell. Mit bescheidenen finanziellen Mitteln werden kontinuierlich künstlerische Welterfolge sowohl im Experimental-, Dokumentar-, Kurz- und Spielfilm erreicht. Diese Erfolge sind untrennbar mit der Filmförderung des Bundeskanzleramtes verbunden und Ergebnis langjähriger Zusammenarbeit mit hochqualifizierten BeamtInnen und Beiratsmitgliedern.
In der Vergangenheit wurde Sorge getragen, dass der Beirat mit Personen besetzt ist, die internationale Vernetzung, Fachkompetenz und Expertenwissen und vor allem auch eigene Erfahrungen in dem zu fördernden Bereich vorweisen konnten. Nachdem der Beirat über Monate hinweg unbesetzt war und laut Medienberichten rund 90 Förderungsanträge liegen blieben, wurden nun bei der kürzlich erfolgten Neubesetzung des Beirates zwei Produzenten - Oliver Auspitz und Alexander Glehr- in den Beirat berufen, die auf die Produktion von TV-Filmen beziehungsweise großen Kinofilmen spezialisiert sind und keine fachliche Beziehung zum innovativen Film haben. Dies trifft auch auf den ebenfalls berufenen Schauspieler und Regisseur Hannes Fretzer zu. Ähnlich verhält es sich bei den Besetzungsentscheidungen für den Festivalbeirat. Wenngleich die bestellten Personen sicherlich in ihrem Bereich Erfolge und Erfahrung aufweisen können, ist eine spezifische Qualifikation für eine Beiratsmitgliedschaft im Bereich Filmfestivals und innovativen Film nicht erkennbar. Darüber hinaus findet sich unter den insgesamt sieben neu bestellten Personen nur eine Frau.
Inzwischen hat sich auch in Künstlerkreisen Widerstand formiert und die IG Filmkultur eine Petition an Sie gerichtet, die inzwischen 2800 Personen unterschrieben haben. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher in Sorge um die innovative Filmförderung an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien folgende
Anfrage
1. Werden Sie der Forderung der IG Filmkultur, Ihrer Verantwortung als Minister für Kunst und Kultur nachzukommen und die Neubesetzungen bis zum nächsten Einreichtermin am 31. März zu überdenken, nachkommen?
a. Wenn nein, warum nicht?
2. Mit wem haben Sie sich vor der Neubestellung beraten, wer war in die Entscheidung eingebunden?
3. Gab es Gespräche mit VertreterInnen der Filmwirtschaft und Filmfestivals?
a. Wenn ja, mit wem?
4. Welche Qualifikationen haben jeweils die von Ihnen neu bestellten Beiratsmitglieder?
a. Was war jeweils der genaue Grund für ihre Bestellung?
b. Was qualifiziert Alexander Glehr, Oliver Auspitz, Peter Hofbauer, Hannes Fretzer und Serge Flack für den jeweiligen Beirat?
c. Über welche spezifischen Erfahrungen verfügen die genannten Personen im Bereich innovativen Film bzw. Filmfestivals?
5. Die Mitgliedschaft in einem Beirat ist mit größerem Aufwand verbunden: Derzeit finden beispielsweise bei der innovativen Filmförderung dreimal im Jahr Beiratssitzungen statt, um die bis zu 100 Anträge zu beraten: Können Sie garantieren, dass die von Ihnen neu bestellten Beiratsmitglieder die nötige Zeit für die Sitzungen und die Vorbereitung auf diese aufbringen werden?
6. Haben Sie vor der Neubesetzung Kriterien festgelegt, die von den Beiratsmitgliedern erfüllt werden müssen?
a. Wenn ja, welche? Sehen sie diese Kriterien durch die neuen Beiratsmitglieder erfüllt?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Laut der Geschäftsordnung für Beiräte und Jurys der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt hat der Beirat die Aufgabe, „auf Grundlage des Expertenwissens seiner/ihrer Mitglieder der jeweiligen Fachabteilung Empfehlungen zur inhaltlichen Förderungswürdigkeit über die ihm vorgelegten Förderanträge bzw. Vorschläge für die Vergabe von Preisen und Stipendien abzugeben.“ Über welches Expertenwissen verfügen jeweils die von Ihnen bestellten Beiratsmitglieder, um „Empfehlungen zur inhaltlichen Förderungswürdigkeit“ abgeben zu können?
8. Droht eine „Reprovinzialisierung der Filmlandschaft“ (profil) durch die Besetzung Filmbeirates mit Personen ohne Erfahrung mit experimentellen Filmformaten?
9. Leitet die Neubesetzung des Beirates einen Umbau der Filmförderung in Richtung Kommerzialisierung ein?
10. Sind generell inhaltliche Veränderungen bei der innovativen Filmförderung geplant und wenn ja welche?
11. Bisher wurde bei der Besetzung von Beiräten im BKA immer großes Augenmerk auf Geschlechterparität gelegt. Warum dieses Mal nicht?
12. Bedeuten die Beiratsentscheidungen ein Abgehen vom Ziel nach mehr Geschlechtergerechtigkeit, wie sie bisher im BKA gelebt wurde?
13. Laut Medienberichten hat Kerstin Parth, die als einziges neues Beiratsmitglied bereits mit dem innovativen Film befasst war, ihre Verpflichtung abgelehnt. Wie ist hier die weitere Vorgangsweise?
14. Warum wurde der Beirat über Monate hinweg nicht nachbesetzt?
a. Welche Komplikationen entstanden durch diese Verzögerung?
b. Nachdem es nicht das erste Mal ist, dass von Ihrer Seite Personalentscheidungen mit Verspätung getroffen werden: Werden Sie in Zukunft darauf achten, Personalentscheidungen rechtzeitig zu treffen?
15. Wie viele Förderungsansuchen mussten auf Grund der verspäteten Neubesetzung warten?
16. Ist an eine Budgeterhöhung für die Förderung des innovativen Films und der Filmfestivals gedacht?