3554/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.05.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Krainer

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verrat der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner

 

Diverse Medienberichte legen nahe, dass die Hausdurchsuchung infolge der Verstrickungen der Identitären Bewegung in Österreich mit dem rechtsextremen Attentäter von Christchurch für Martin Sellner möglicherweise nicht überraschend kam. So dürfte Sellner in den letzten Minuten vor der Hausdurchsuchung den E-Mail-Verlauf mit dem Attentäter gelöscht haben und Screenshots dieser Mails in der cloud versteckt haben.

Außerdem soll er ein Zweithandy unmittelbar vor der Hausdurchsuchung in einem Blumentopf – angesichts der mangelnden Nässeresistenz von Mobiltelefonen ein, auch für eine nur kurzfristige Lagerung, eher ungewöhnlicher Ort – versteckt haben.

Nachdem hier offensichtlich Martin Sellner unmittelbar vor der Hausdurchsuchung Beweismittel verschwinden lassen wollte, stellt sich die Frage wer ihm die bevorstehende Hausdurchsuchung verraten hat.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

1.    Wurde ein Antrag auf Durchführung einer Hausdurchsuchung bei Martin Sellner von einer Einheit des BMI gestellt?
a.         Wenn Ja, wann und von welcher Einheit?

2.    Wann wurde die Durchführung der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner angeordnet und über den konkreten Zeitpunkt ihrer Ausführung entschieden?

3.    Welche Organisationseinheit des BMI erhielt zu jeweils welchem Zeitpunkt Kenntnis von der Durchführung der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner?

4.    Zu welchem Zeitpunkt erhielt insbesondere i) der Bundesminister ii) das Kabinett des Bundesministers iii) der Generalsekretär des BMI iv) das Büro des Generalsekretärs erstmals Kenntnis von der Durchführung der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner?

5.    Welche Einsatzeinheit des BMI führte die Hausdurchsuchung bei Martin Sellner durch?

a.    Auf Basis welcher Überlegungen wurde diese Einheit für die Durchführung der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner ausgewählt?

b.    Wer/Welche Stelle entschied, welche Einheit diese Hausdurchsuchung durchführen soll, zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese Entscheidung und welche Stellen des BMI erlangten zu jeweils welchem Zeitpunkt Kenntnis davon?

6.    Zu welchem Zeitpunkt haben die schlussendlich ausführenden Exekutivbediensteten von der Durchführung der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner erfahren und auf welche Art und Weise wurden Sie diesbezüglich kontaktiert?

a.    Wie viele Exekutivbedienstete waren an der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner beteiligt?

b.    Sind diese Exekutivbediensteten alle sicherheitsüberprüft und für jeweils welche Stufe?

7.    Welche Beweismittel wurden bei der Hausdurchsuchung bei Martin Sellner sichergestellt?

8.    Um wie viel Uhr an welchem Tag begann die Hausdurchsuchung bei Martin Sellner?

9.    Werden infolge der Hausdurchsuchung die Kontakte von Martin Sellner in den der Hausdurchsuchung vorangehenden Stunden, Tagen und Wochen ausgewertet?

a.    Wenn Ja, auf welche Art und Weise geschieht dies?

b.    Wenn Nein, warum nicht?